ÖÄK: Kritik der Patientenanwälte absurd

ÖÄK-VP Steinhart: Bachinger nur überfordert oder ignorant?

Wien (OTS) - Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) weist die Kritik der Patientenanwälte an der Qualitätsevaluierung der heimischen Arztpraxen "aufs Schärfste" zurück, wie ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Johannes Steinhart, heute in einer Aussendung betonte. Die mit der Qualitätssicherung und -evaluierung beauftragte ÖQMed erfülle ihre Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, "und zwar nachweislich im Einklang mit internationalen Standards und auf höchstem Niveau". Zuletzt seien 24.000 Arztpraxen evaluiert und stichprobenartig überprüft worden. An Verbesserungen arbeite man laufend, die Kritik der Patientenanwälte sei daher "absurd".

Die immer wieder kritisierte Selbstevaluation sei internationaler Standard, wie ein Blick auf die Webseiten wissenschaftlicher Institutionen zeige, die sich mit Evaluation befassen, betonte der Leiter des ÖÄK-Referats für Qualitätssicherung, Artur Wechselberger. "Dass die Patientenanwälte diese Tatsache ignorieren, müsste den Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen eigentlich zu denken geben", erklärte Wechselberger.

Zudem sitze der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, seit Jahren im wissenschaftlichen Beirat der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed), ergänzte ÖÄK-Vizepräsident Steinhart. In diesem Gremium gäben Vertreter unterschiedlichster Institutionen die Grundlagen für die Qualitätsüberprüfungen vor. "Hier hat jeder die Möglichkeit, zur weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung beizutragen", so Steinhart. Bis dato seien alle Beschlüsse einstimmig gefallen.

Steinhart: "Es grenzt schon an Schizophrenie, wenn ein Vertreter der Patientenanwälte hier Beschlüsse mitträgt, die man dann in einem Brief an die Ministerin kritisiert." Man müsse sich fragen, ob Bachinger in den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats einfach nur "geschlafen" habe, so der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, oder ob er vielleicht gar nicht in der Lage sei, seine Aufgabe als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zu erfüllen. Schließlich seien Patientenanwälte in der Regel ja von den Ländern für den Aufgabenbereich Spitäler bestellt. Der niedergelassene Bereich erfordere gänzlich andere Kompetenzen.

Auf völliges Unverständnis stießen Aussagen zur ärztlichen Fortbildung. Schließlich würden allen Ärzten, die ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommen, schwerste Disziplinarstrafen drohen - bis hin zum Entzug der Berufsberechtigung. (ar)

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ärztekammer
Mag. Andrea Riedel
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 51406-3345
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