ÖAMTC: Aufhebung der Überwachung von Kurzparkzonen in einzelnen Städten

Kommunen lockern Regelungen – Club fordert generelle Aussetzung

Wien (OTS) Im Zusammenhang mit den bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben einige Städte die bestehenden Kurzparkzonenregelungen gelockert.

Mit Stand Montag, 10:00 Uhr liegen dem ÖAMTC von den Magistraten folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf Widerrauf ausgesetzt wird:

  • Graz
  • Innsbruck
  • Bludenz
  • Klagenfurt (ab 17.3.)

Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen, Parkuhren oder digitale Zahlungen via APPs müssen somit nicht entrichtet werden. Auch die maximale Abstellzeit muss von Betroffenen, wie bspw. Menschen in Teleworking nicht beachtet werden.

Nach Auskunft des ÖAMTC besteht allerdings keine allgemeine Aufhebung in allen Städten. „Uns liegen aber Informationen vor, dass einige weitere Städte – darunter Wien – Ausnahmen prüfen, allerdings gibt es noch keine Bestätigung“, so Gilles Dittrich Experte für Mobilitätsinformationen des Clubs. Daher appelliert der ÖAMTC, wie bereits vergangene Woche auch an die Stadt Wien – generell an die Kommunalverwaltungen den Beispielen Graz, Innsbruck, Bludenz und Klagenfurt (mit 17.3.2020) zu folgen und die Überwachung auszusetzen, um Unsicherheiten bei Betroffenen auszuräumen.

ACHTUNG: Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte-sowie Halte- und Parkverbote und andere Regelungen rund um das Abstellen von Kfz sind davon nicht betroffen und gelten weiterhin.

Aktuelle Informationen zu Mobilitätseinschränkungen unter www.oeamtc.at bzw. in der ÖAMTC-APP (www.oeamtc.at/app).

Alle Infos zu den Themen Coronavirus
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-36904404 und
Parken www.oeamtc.at/parken

(Schluss)
Gilles Dittrich

Rückfragen & Kontakt:

ÖAMTC-Kommunikation Mobilitätsinformationen
+43 1 71199 21795
mi-presse@oeamtc.at
www.oeamtc.at

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