ÖAMTC: TU-Studie zeigt: Pop-Up-Radfahrstreifen auf der Praterstraße wird nicht länger benötigt

ÖAMTC-Vorschlag zur Aufhebung der Radweg-Benützungspflicht auf der Praterstraße einzig denkbares Ergebnis des neuerlichen Behördenverfahrens

Wien (OTS) Die von Vizebürgermeisterin Hebein in Auftrag gegebene Evaluierung der Pop-Up-Radwege wird vom Mobilitätsclub ausdrücklich begrüßt. „Verkehrsinfrastruktur soll schließlich bedarfsgerecht gestaltet und dimensioniert und nicht ausschließlich nach politischen Wünschen errichtet werden. Es ist erfreulich, dass man nun endlich unseren Forderungen nachgekommen ist und unter anderem von einer Weiterführung des kaum genutzten Pop-Up-Radweges in der Hörlgasse absieht“, so ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler.

Skeptisch ist man jedoch bezüglich der angekündigten Fortsetzung der anderen temporären Radfahranlagen – darunter auch der Pop-Up-Radfahrstreifen auf der Praterstraße. Laut der von Hebein präsentierten Erhebung der Technischen Universität waren trotz Sommerwetter gerade einmal 900 Radfahrer in einer Spitzenstunde unterwegs. „Die Studie der TU zeigt, dass selbst auf dem ursprünglichen Radweg noch ausreichend Kapazität besteht. Eine zusätzliche Anlage daneben braucht es daher nicht – schon gar nicht in den Wintermonaten“, so Nagler.

Eine Verlängerung wäre unter diesen Umständen auch gar nicht rechtskonform. „Es handelt sich bei den temporären Anlagen um sogenannte ‚vorbereitende Verkehrsmaßnahmen‘, die bei drohenden Elementarereignissen eingerichtet werden können – in diesem Fall ursprünglich um einer etwaigen Zunahme des Radverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie vorzubeugen. Tritt ein solches Ereignis nicht im erwarteten Umfang ein, ist die Maßnahme selbstverständlich wieder zurückzunehmen“, hält der Experte fest.

Nagler geht davon aus, dass die Behörde in dem von Hebein angekündigten neuerlichen Ermittlungsverfahren wohl zu einem ähnlichen Ergebnis gelangen und von einer Fortsetzung absehen wird. Der Mobilitätsclub schlägt wie bereits im Frühjahr vor, stattdessen in der Praterstraße die temporäre Aufhebung der Radweg-Benützungspflicht zu prüfen. „Radfahrer, die gerne etwas schneller unterwegs sind, könnten auf dem angrenzenden Fahrstreifen bequem im Verkehr mitfahren. Die vorhandenen Kapazitäten würden dadurch von allen Verkehrsteilnehmern optimal ausgenützt werden“, so Matthias Nagler abschließend.

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