ÖBB-Pensionen: Rechnungshof sieht noch Handlungsbedarf, Verkehrsminister Hofer will mit Augenmaß vorgehen

Rechnungshofausschuss behandelt außerdem Empfehlungen zur Breitbandstrategie und zur Bundesanstalt für Verkehr

Wien (PK) Mit Themen, welche das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur betreffen, befasste sich der Rechnungshofausschuss in seiner heutigen Sitzung. Neben Verkehrsminister Norbert Hofer stand den Abgeordneten Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zur Verfügung.

Als erster Punkt wurde die Follow-up-Überprüfung der ÖBB-Pensionen behandelt, wo der Rechnungshof anmerkt, dass die ÖBB zwar die meisten Empfehlungen umgesetzt hat, eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen seitens des Verkehrsministeriums aber noch ausständig seien. Verkehrsminister Hofer teilte mit, dass er sehr bewusst keine Maßnahmen plane, welche Unruhe ins Unternehmen bringen könnten.

Behandelt wurden auch die Breitbandstrategie, welche einer Bewertung durch den Rechnungshof unterzogen wurde. Bundesminister Hofer zufolge sind bereits einige der Anregungen bereits in die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeflossen. Die Überprüfung der Bundesanstalt für Verkehr, die unterdessen aufgelöst wurde, hatte finanzielle Unregelmäßigkeiten ergeben. Der Verkehrsminister erklärte dazu, dass bereits sein Vorgänger Maßnahmen gesetzt habe, die Frage von Regressforderungen werde durch die Finanzprokuratur geprüft.

ÖBB-Pensionen: Einsparungspotenzial nur teilweise ausgeschöpft

Der Rechnungshof überprüfte von April bis Juni 2017 bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB, ÖBB-Holding AG und ÖBB-Business Competence Center GmbH) und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung der Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung 2015 abgegeben hatte. Wie dem Rechnungshofbericht über seine Follow-up-Überprüfung ( III-138 d.B. ) zu entnehmen ist, setzten die ÖBB die an sie gerichtete Empfehlung um, das Ministerium von sechs Empfehlungen nur eine.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der BundesbahnbeamtInnen blieb im Zeitraum 2002 bis 2013 weitgehend unverändert bei ca. 52,5 Jahren, stieg jedoch von 2014 bis 2016 auf rund 56 Jahre an, insgesamt blieb es im gesamten Zeitraum deutlich unter dem Regelpensionsantrittsalter (2016: rund vier Jahre). Der Netto-Pensionsaufwand des Bundes für die Bundesbahnbeamtenpensionen stieg von 2008 bis 2016 von 1,521 Mrd. € auf 1,660 Mrd. € um 9,2 %, ist dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen.

Ein zentraler Punkt der Fragen der Abgeordneten betraf den Vorbericht des Rechnungshofs, wo mögliche Einsparungen von rund einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt, aber nicht realisiert wurden, weil das Ministerium keine Maßnahmen setzte. Im Follow-Up-Bericht werden für den Zeitraum 2018 bis 2050 Einsparungen in Höhe von rund 560 Mio. € geschätzt. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies vor allem auf die Empfehlung hin, Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung von 3,75 % pro Jahr gegenüber einem Pensionsantrittsalter von 58 Jahren, mit einer Deckelung bei 15 %, umzusetzen.

Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) wollte vom Minister wissen, ob er gesetzliche Maßnahmen plane, um das Pensionsrecht für ÖBB-BeamtInnen an den übrigen Bundesdienst anzugleichen und das erhobenene Einsparungspotenzial zu realisieren, bzw. ob an eine Änderung von Zuständigkeiten gedacht sei. Zu diesem Punkt hakte auch Stephanie Cox von der Liste Pilz nach. Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ) und ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer interessierten sich für die Maßnahmen zur Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalter. Wolfgang Knes (SPÖ) wollte wisse, ob seitens des Ministers an Änderungen des Pensionssicherungsbeitrags gedacht sei.

Verkehrsminister Norbert Hofer erklärte, dass er es als oberste Priorität ansehe, die ÖBB für den Zeitpunkt des vollen Wettbewerbs auf der Schiene vorzubereiten. Da unterdessen nur mehr MitarbeiterInnen nach dem ASVG neu eingestellt werden, sinkt der Anteil der BeamtInnen kontinuierlich. Er wolle die Reformen, die bereits eingeleitet wurden, und Erfolge zeitigen mit Augenmaß fortführen. Dabei sei es für ihn aber wichtig, keine Schritte zu setzen, welche Unruhe ins Unternehmen tragen oder Widerstände herrufen könnten. Er werde daher an den bisher getroffenen Maßnahmen, etwa bei Frühpensionierungen, festhalten, plane jedoch keine weiteren legistischen Schritte, auch nicht bei den Pensionssicherungsbeiträgen, stellte der Minister klar. Er setze zur Anhebung des Pensionsalters vor allem darauf, das bewährte Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeit und Alter“ fortzusetzen. Bereits jetzt zeige sich, dass die krankheitsbedingten Pensionsantritte zurückgegangen sind, bzw. das Antrittsalter sich auch in dieser Kategorie deutlich erhöht hat.

Breitbandstrategie: Rechnungshof sieht Notwendigkeit, Nachfrage für Breitband zu erhöhen

Der Rechnungshof überprüfte 2017 die Umsetzung der Österreichischen Breitbandstrategie 2020 (Breitbandmilliarde), wobei in die Prüfung das Verkehrsministerium, bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft mbH (FFG) und beim Bundeskanzleramt in Wien ( III-187 d.B. ) einbezogen waren. Dabei ging es um Grundlagen, Ziele und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Breitbandmilliarde. Darüber hinaus beurteilte der RH die Förderverwaltung und die organisatorische Abwicklung für die Jahre 2013 bis 2017.

Bis zum Jahr 2020 sollte eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen erreicht werden. Laut einem Evaluierungsbericht der Breitbandinitiative 2015/2016, der von externen Beratern über die erste Umsetzungsphase erstellt wurde, wies Österreich jedoch einen markanten Rückstand im Bereich der Glasfasernetze auf. Auffallend war für den Rechnungshof dabei auch die geringe Nachfrage nach Anschlüssen mit hoher Bandbreite. Laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist daher für den Erfolg der Strategie eine ressortübergreifende Planung notwendig, die insbesondere auf die Erhöhung der Nachfrage nach Breitbandanschlüssen ausgelegt ist.

Gerald Hauser (FPÖ) fragte, wie es um die Empfehlung des Rechnungshofs stehe, die Daten des Breitbandatlas regelmäßig zu evaluieren und zusätzliche Daten bzw. Informationen der Länder sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH heranzuziehen. Philip Kucher (SPÖ) erkundigte sich, was das Bundesministerium hinsichtlich der vom Rechnungshof thematisierten Abfragemöglichkeiten im Zentralen Infrastrukturinformationssystem vorhabe, um eine Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Förderwerbers zu den tatsächlichen Infrastrukturverhältnissen zu gewährleisten. Für Kucher ist es auch ein zentraler Punkt, dass der Ausbau des Breitbands durch Unternehmen auch in weniger gewinnbringenden Regionen sichergestellt ist. Aus seiner Sicht ist ein gesetzlicher Versorgungsauftrag unabdingbar, da es um ein öffentliches Gut gehe. Die Versorgung strukturschwacher Regionen und des ländlichen Raums ist auch Erwin Preiner (SPÖ) und Andreas Hanger (ÖVP) ein besonders wichtiges Anliegen. Preiner wollte wissen, ob noch Mittel aus dem EU-Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Aus Sicht von Hanger gibt es insgesamt ein gut ausgestaltetes Förderinstrumentarium, auch für die Förderung der Leerverrohrung in den Gemeinden.

Der im Bericht angesprochen Punkt einer verbesserten Koordination mit den Bundesländern und der Vervollständigung und Nutzung der Transparenzdatenbank in Bezug auf Daten zu den Landesförderungen bei der Breitbandförderung war Rudolf Plessl (SPÖ) ein Anliegen. Er thematisierte auch die Digitale Agenda der EU und ihre Ausgestaltung nach 2020 sowie die Frage von Fördermitteln für den Ausbau von Knotenpunkten. Neben Andreas Kollross (SPÖ) sprach auch Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) das Thema Transparenzdatenbank und Vermeidung von Doppelförderungen an. Kollross wies zudem auf die Notwendigkeit hin, Gemeinden den Abruf von Fördermitteln für die Leerverrohrung zu ermöglichen. Hier sollte es offene Calls geben, damit das Geld auch abgeholt werden könne.

Zum Erfolg der Breitbandstrategie gehören laut Rechnungshof Strategien und Programme, um Anreiz für eine stärkere Nutzung des ultraschnellen Internets durch die Bevölkerung zu setzen, erinnerte Stephanie Cox von der Liste Pilz. Sie wollte wissen, ob solche Programme entwickelt werden, die aus ihrer Sicht über E-Learning hinausgehen müssten.

Infrastrukturminister Norbert Hofer sagte, die Verfügbarkeit von Breitband sei zweifellos eine entscheidende Frage für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts und vor allem auch strukturschwacher ländlicher Regionen. Die Empfehlungen in Bezug auf die Transparenzdatenbank seien umgesetzt, auch ins neue Telekommunikationsgesetz seien einige der vom Rechnungshof angesprochenen Punkte bereits eingeflossen, insbesondere was die Verbesserung der Datengrundlage und den Abruf von Informationen betrifft. Was die Nutzung von Breitband betrifft, welche die entscheidende Frage für den Erfolg der Strategie sein werde, so könne er in seinem Ressort über die Forschungsförderung einen Beitrag leisten. Hier gehe es um praktische Anwendungen, welche auch die Lebensqualität und die medizinische Versorgung verbessern helfen.

In Zusammenhang mit der Leerverrohrung ist es Hofer ein Anliegen, die Kommunikation mit den Gemeinden zu verbessern. Man denke auch, offene Calls einzurichten, wobei man bereits die letzten Calls faktisch als offene angelegt habe, informierte der Minister. Ferner würden Fördermittel für den Knotenausbau ständig ausgeschrieben, teilte der Minister mit.

Viele der angesprochenen Fragen würden die Zukunft der Strategie betreffen, sagte Hofer. Derzeit werde an der Aktualisierung der Breitbandstrategie der Bundesregierung gearbeitet, das Nachfolgeprogramm werde kommendes Frühjahr vorgestellt, kündigte er an. Selbstverständlich sei es aus seiner Sicht notwendig, dass für den 5G-Ausbau die öffentliche Hand, insbesondere über ASFINAG und ÖBB, einen Beitrag leistet. Zu den Fördermitteln aus den Programmen zur ländlichen Entwicklung der EU versicherte der Verkehrsminister, dass man alle dort verfügbaren Mittel abhole. Die EU habe auch für die nächste Förderperiode mehr Mittel für Breitband in Aussicht gestellt, der Umfang sei aber noch offen.

Überprüfung der Bundesanstalt für Verkehr führte zu organisatorischen Änderungen

Anfang 2017 untersuchte der Rechnungshof die unterdessen aufgelöste Bundesanstalt für Verkehr ( III-189 d.B. ). Die Schwerpunkte der Prüfung waren insbesondere die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes der Bundesanstalt und der Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung, teilte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker den Abgeordneten mit. Aufgrund einer großzügigen Budgetierung sei zu wenig auf die Wirtschaftlichkeit geachtet worden. Geprüft wurde auch die Vergabe von externen Aufträgen durch die Bundesanstalt für Verkehr, die Steuerung und Kontrolle durch das Ministerium sowie die Unabhängigkeit der Arbeit der Sicherheitsuntersuchungsstelle.

Im Zuge dieser Erhebungen hätten sich Sachverhalte ergeben, die Anlass zum Verdacht gaben, dass strafrechtsrelevante Tatbestände vorlagen, weswegen der Rechnungshof sein Prüfungsergebnis an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt habe. Dabei ging es vor allem um Zahlungen für externe Beauftragungen, denen keine Leistungen gegenüberstanden, erinnerte Kraker. Unterdessen seien bereits organisatorische Maßnahmen gesetzt worden. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die ursprünglich der Bundesanstalt für Verkehr eingegliedert war, ist unterdessen zu einer nachgeordneten Dienststelle des Verkehrsministeriums geworden.

Die Abgeordneten Irmgard Griss (NEOS), Christian Lausch (FPÖ) und Stephanie Cox (PILZ) interessierten sich insbesondere für die Frage, wie auf die unerfreulichen Ergebnisse der Untersuchung reagiert wurde, und sprachen die Frage möglicher Rückzahlungen an den Bund an. Hermann Gahr (ÖVP) erkundigte sich nach den Maßnahmen, um die Weiterbildungen sicherzustellen. Ruth Becher (SPÖ) wollte wissen, ob die Bestimmungen zur Meldestelle an EU-Recht angepasst wurden.

Auf die Prüfergebnisse des Rechnungshofs habe bereits sein Amtsvorgänger entsprechend reagiert, betonte Verkehrsminister Hofer. Die Frage möglicher Rückzahlungsforderungen werde von der Finanzprokuratur geprüft, er sei sicher, dass sie dabei zügig vorgehen werde. Sein Ressort achte besonders auf die Empfehlungen zur Sicherung der Unabhängigkeit und der Qualität der Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Vorfällen durch die Behörden. Schließlich gehe es bei diesen Untersuchungen nicht darum, Schuldige zu suchen, sondern es gelte, Unfallursachen zu erkennen und aus den gewonnenen Erfahrungen zu lernen. Daher sei bedauerlich, dass eine größere Menge von Unfallberichten nie erstellt wurde, diese Altfälle werden nun aufgearbeitet. Die Unabhängigkeit der Stelle habe man durch eine neue Geschäftsordnung sichergestellt, durch die die Möglichkeit externer Einflussnahme minimiert werden soll. Ein Weiterbildungskonzept werde erarbeitet, sagte der Minister. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox

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