ÖGB-Achitz: Regierung darf CETA nicht durchpeitschen

Die Abgeordneten haben es in der Hand, CETA zu verhindern

Wien (OTS/ÖGB) „Wenn die Regierungsparteien CETA noch vor dem Sommer durch das Parlament peitschen, wird eine undemokratische Paralleljustiz für Konzerne eingeführt. Das ist inakzeptabel“, kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. ++++

Da durch CETA auch nationale Kompetenzen betroffen sind, wurde eine Befassung des österreichischen Nationalrates erfolgreich gegen den Widerstand der Kommission durchgesetzt. In der bisherigen Diskussion rund um CETA ist einiges bewegt worden, aber trotzdem gibt es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. So würden die vielfach problematisierten Inhalte des Vertrages hinsichtlich Investitionsschutz/Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS/ICS), öffentliche Dienstleistungen, Regulierungskooperation und Arbeits- und Umweltstandards unverändert bestehen bleiben. 

Absolut nicht akzeptabel sind die Schiedsgerichte für Konzerne, die bislang auf große Ablehnung gestoßen sind. Achitz: „Damit würde eine Paralleljustiz geschaffen, die nationale Gerichtsbarkeit und nationale Gesetzgebung durch enorme Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe in Frage stellt.“ Bislang wurden nur die Verfahren reformiert, was effektiv reine Kosmetik ist. Mit den privilegierten Sonderklagerechten für Konzerne würde in die demokratische Souveränität eingriffen werden und damit wichtige Regelungen für ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und Umwelt in Frage gestellt. Die Kosten, die durch die Investor-Staat-Streitbeilegung auf Österreich zukommen könnten, könnten enorme Ausmaße annehmen. Verlorene Fälle und die Verteidigung könnten dem Steuerzahler Hunderte von Million Euro kosteten. 

Regierung darf Stimmen gegen CETA nicht ignorieren

„Offensichtlich wurde vergessen, dass im vergangenen Jahr die Mehrheit der österreichischen Abgeordneten in Europäischen Parlament gegen Schiedsgerichte in CETA gestimmt hat“, erinnert Achitz. Auch die Länder und der Bundesrat haben sich nochmals Ende des letzten Jahres gegen jegliche Sonderklagemöglichkeiten in internationalen Verträgen ausgesprochen. Diese Beschlüsse dürfen nicht ganz einfach unter den Tisch gekehrt werden. Dass die Schiedssysteme rechtlich bedenklich sind, wurde auch vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtsache Achmea, im Hinblick auf so genannte Intra-EU-Schiedsgerichte Rechnung getragen. 

Solange die problematisierten Inhalte unverändert bestehen bleiben, darf CETA nicht durch den Nationalrat ratifiziert werden. Aber auch im Hinblick auf die rechtlich ungesicherte Ausgangslage wäre es nicht nachvollziehbar, noch vor dem Ausgang der laufenden Verfahren zu CETA (sowohl vor dem EuGH als auch dem deutschen Bundesverfassungsgericht) weitere Abkommen zu finalisieren.

„Der ÖGB unterstützt grundsätzlich den Ausbau von Handelsbeziehungen, aber unter der Voraussetzung, dass sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen. Diese sind bei CETA nicht gegeben“, sagt Achitz. Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat. Für Handels- und Investitionsabkommen mit solcher Tragweite sind entsprechend hohe Maßstäbe anzulegen. Wir setzen uns für einen fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.

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