ÖGB-Schumann zum Tag der Pflege: Beschäftigte im Pflegebereich müssen die notwendige Anerkennung erhalten

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit notwendig, um pflegende Angehörige zu entlasten

Wien (OTS) „Die Zeit drängt: Der Arbeitsdruck für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der mobilen Pflege steigt täglich und die Beschäftigten sind am Limit ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Es ist höchst an der Zeit, die Situation der Betroffenen zu verbessern“, betont Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, anlässlich des Tags der Pflege. Dazu brauche es eine bundesweit einheitliche Personalbedarfsberechnung, gute Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung.

Rund 70.000 Personen sind im Pflegebereich beschäftigt, der Großteil davon sind Frauen. „Eine neue und höhere Bewertung dieser Tätigkeiten wäre ein notwendiger Schritt. Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundvoraussetzung für die Arbeit in diesem Bereich, die besonders viel persönlichen Einsatz und Empathie von den Beschäftigten erfordert“, so die ÖGB-Vizepräsidentin. Zudem ist es eine Frage der Gerechtigkeit: „Die Arbeit in der Pflege ist von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft und muss die notwendige Anerkennung erhalten.“

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit

Die Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Zahl derer, die betreut werden müssen. „In diesem Zusammenhang dürfen auch die pflegenden Angehörigen nicht vergessen werden und wir müssen über die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sprechen“, betont Schumann. 950.000 pflegenden Angehörige gibt es in Österreich, rund ein Drittel von ihnen ist berufstätig. Um pflegende Angehörigen zu entlasten, fordern die ÖGB-Frauen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit. „Ein Rechtsanspruch kann dazu führen, dass vor allem Frauen anlässlich eines Pflegefalls in der Familie nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Denn Pflege von Angehörigen liegt noch immer meist in ihrer Verantwortung.“

Rückfragen & Kontakt:

ÖGB Kommunikation
0664/88628652

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