Achitz: Betriebsrat gründen! Dann kann der Chef keinen Druck auf einzelne ArbeitnehmerInnen ausüben
Wien (OTS/ÖGB) – Eine Folge des neuen Arbeitszeitrechts, das ab 1. September gilt: Die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit kann bei Gleitzeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag ausgeweitet werden. „Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung“, erklärt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Wenn in der bestehenden Gleitzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind dann als Überstunden mit Zuschlag möglich.
Zwtl.: Arbeitgeber werden versuchen, Überstundenzuschläge zu verhindern
Damit der Gleitzeitrahmen auf 12 Stunden ausgeweitet werden kann, muss eine neue Gleitzeitvereinbarung abgeschlossen werden. Achitz: „Es ist zu befürchten, dass das jetzt viele Arbeitgeber versuchen werden.“ In Betrieben ohne Betriebsrat wird die Gleitzeit mit jeder und jedem ArbeitnehmerIn einzeln vereinbart. Auch wenn so mancher Arbeitgeber jetzt geänderte Vereinbarungen vorlegen und Druck ausüben wird, dass der/die Beschäftigte unterschreibt, warnt der ÖGB: Nicht vorschnell unterschreiben, denn das kann viel Geld in Form von Überstundenzuschlägen kosten! Besser erst bei der Gewerkschaft beraten lassen!
Gewerkschaften: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_4/gewerkschaften
Zwtl.: Wo es einen Betriebsrat gibt, ist der für Gleitzeitvereinbarungen zuständig
In Betrieben mit Betriebsrat hat es der Arbeitgeber nicht so leicht mit dem Druck Ausüben auf die Beschäftigten. Denn dort dürfen Gleitzeitvereinbarungen nur mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden. Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten auch in vielen anderen Belangen. Er ist in Unternehmen ab fünf Beschäftigten zu gründen. Achitz: „Jetzt ist ein guter Zeitpunkt dafür, einen Betriebsrat zu gründen. Ein Betriebsrat kann Überstundenzuschläge retten!“
Infos zum Thema Betriebsratsgründung: www.betriebsraete.at
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