ÖH: Erwerbstätige Studierende nicht länger benachteiligen | ÖH

Es gibt im Nationalrat eine Mehrheit zur Reparatur des § 92 des Universitätsgesetzes – nutzen wir sie!

Wien (OTS) Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) setzt sich weiterhin intensiv für eine Reparatur des Paragraph 92 Universitätsgesetz (UG) ein und stellt klar, dass diese schrittweise Einführung von allgemeinen Studiengebühren nicht hinzunehmen ist.

Nach der Aufhebung der Gesetzesbestimmung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) werden erwerbstätige Studierende nun seit einem Jahr zur Kasse gebeten. „Es muss einen freien Zugang zu Bildung geben und keine soziale Selektion! Erwerbstätige Studierende dürfen nicht durch die Untätigkeit der ehemaligen schwarz-blauen Bundesregierung bestraft werden“, betont Adrijana Novaković vom Vorsitzteam der ÖH.

„Auf lokaler Ebene wurde schnellstmöglich alles getan, um der verursachten Benachteiligung entgegen zu wirken. Jetzt müssen die vorhandenen Mehrheiten genutzt werden, die Benachteiligung rückgängig zu machen“, ergänzt Desmond Grossmann vom Vorsitzteam der ÖH.

Laut den Antworten auf einen Fragebogen der ÖH befürworten alle im Nationalrat vertretenen Parteien bis auf die ÖVP eine Reparatur des §92 – ein Vorschlag wie diese Reparatur aussehen könnte, wurde von der ÖH bereits eingebracht.

“Jetzt verlangen wir, dass die Parteien ihren Worten Taten folgen lassen und endlich die Fehler ausbessern, die zur Zeit 25.000 berufstätige Studierende ausbaden müssen“, stellt Dora Jandl vom Vorsitzteam der ÖH klar.

Die ÖH steht für den freien und offenen Hochschulzugang. Die Einhebung jeglicher Studiengebühren verstärkt die soziale Selektion unseres Hochschulsystems und kann nicht Ziel einer verantwortungsbewussten Hochschulpolitik sein. “Wir Studierende sind kein politisches Kleingeld. Wenn eine Reparatur heute möglich ist, dann beharren wir auch auf diese”, so das Vorsitzteam abschließend.

Der § 92 UG wurde vom VfGH wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben. Er empfahl dem damaligen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMBWF) allerdings die Reparatur des Paragraphen. Nachdem das BMBWF dieser Empfehlung nicht nachkam, legte die ÖH vorletztes Jahr einen Vorschlag zur Reparatur vor, der jedoch ebenfalls auf taube Ohren stieß.

Link zum Gesetzesentwurf: https://www.oeh.ac.at/file/1892/download?token=l7JMk4JW

Rückfragen & Kontakt:

ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft
Eva Sager
Pressesprecherin
0664 / 888 522 – 12
eva.sager@oeh.ac.at
www.oeh.ac.at

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