ÖIF zu Integrationsbericht 2017: Hohe Nachfrage nach Integrationsangeboten

Umsetzung Integrationsgesetz durch ÖIF: starker Anstieg bei Beratungen, bereits 30.000 Wertekurs-Teilnehmer/innen, neuer Sprachförderaufruf

Wien (OTS) - Der heute von der Statistik Austria, dem Expertenrat für Integration und Integrationsminister Sebastian Kurz präsentierte Integrationsbericht 2017 liefert zentrale Zahlen und Indikatoren zur Integration von Flüchtlingen und Zuwander/innen in Österreich. Vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Flüchtlingen in Österreich wurden zahlreiche Maßnahmen zur verbesserten Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten getroffen. Das im Juni 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz regelt Rechte und Pflichten im Integrationsprozess und schreibt Beratung, Deutschkurs-Förderung und Wertevermittlung für Flüchtlinge durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) fest. 

Ausbau der Integrationszentren und Steigerung der Beratungskontakte

Seit 2017 ist der ÖIF in allen Bundesländern österreichweit mit Integrationszentren vertreten und bietet außerdem an mobilen Beratungsstellen in 30 Gemeinden bedarfsorientiert Beratungen für Flüchtlinge und Zuwander/innen an. Die Zahl der Beratungskontakte an den ÖIF-Anlaufstellen ist im ersten Halbjahr weiter stark gestiegen: Insgesamt fanden über 53.000 Beratungen statt, insbesondere zu Themen der Deutschförderung und Wertevermittlung. Dies entspricht einer Zunahme von 55% gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Das neue Integrationsgesetz schreibt eine Orientierungsberatung beim ÖIF vor, in deren Rahmen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen und sich zum Besuch eines Werte- und Orientierungskurses sowie von Deutschkursen verpflichten. 

Wertekurse: 30.000 Teilnehmer/innen seit Start 2015

Seit dem Start der Werte- und Orientierungskurse Ende 2015 haben 30.000 Teilnehmer/innen an diesen teilgenommen. Ergänzend zu den gesetzlich festgeschriebenen Werte- und Orientierungskursen bietet der ÖIF außerdem Vertiefungskurse zu spezifischen Themengebieten wie Arbeit und Beruf, Frauen oder Kultur und Gesellschaft an; das Angebot wird laufend ausgebaut. Gemäß den Bestimmungen des Integrationsgesetzes wird Werte- und Orientierungswissen außerdem in Deutschkurse sowie -prüfungen für Flüchtlinge integriert. Dafür hat der ÖIF eigene Werte-Curricula für die Sprachniveaustufen A1 bis B2 entwickelt, anhand derer die Grundwerte der österreichischen Verfassung wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Menschenwürde und demokratische Prinzipien in den Integrationsdeutschkursen für Flüchtlinge vertiefend zu behandeln sind. Ergänzende Übungsmaterialien wie Videos, Podcasts und Online-Tests sind auf der kostenlosen Plattform www.sprachportal.at abrufbar.

Neuer Förderaufruf für Deutschkursprojekte für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

Gemäß Integrationsgesetz liegt die Zuständigkeit für die Deutschförderung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auf dem  Sprachniveau A1 beim ÖIF, Kursplätze sind österreichweit verfügbar. Im September 2016 hatte der ÖIF aus einem zusätzlichen Fördertopf der Bundesregierung 20.000 Deutschkursplätze zur Verfügung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zur Verfügung gestellt; im Juli 2017 erfolgte eine  bundesweite Förderausschreibung für zusätzliche Deutschkursplätze durch den ÖIF. Das Integrationsgesetz schreibt die Verteilung der Verantwortung für Sprachfördermaßnahmen zwischen Integrationsministerium (BMEIA) und Arbeits- und Sozialministerium (BMASK) fest: So stellt das BMEIA Förderungen für das Zielniveau A1 zur Verfügung, die durch den ÖIF abgewickelt werden, und das BMASK ist folgend für Förderungen für arbeitsfähige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte für das Zielniveau A2 verantwortlich. Noch bis 3. September können Förderansuchen für Sprachkursprojekte beim ÖIF gestellt werden. Alle Informationen unter www.integrationsfonds.at/foerderaufruf

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Integrationsfonds
MMag. Franziska Micheler
+43 1 7101203 333
franziska.micheler@integrationsfonds.at

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