ÖKOBÜRO: Überfällige Beteiligung von Umweltschutzorganisationen in Wien statt Standortanwalt-Erlass | ÖKOBÜRO

Wien muss laut Europäischem Gerichtshof Umweltschutzorganisationen in Umweltverfahren zulassen. Wirtschaftskammer-Tool lässt einseitig negative Effekte weg

Michael Ludwig holt per Erlass den UVP-Standortanwalt auch in kleinere Umweltverfahren – ohne Begutachtung und ohne Diskussion im Landtag. Wann kommt Wien denn endlich seiner Pflicht nach, die Umweltschutzorganisationen in genau diesen Verfahren zuzulassen?

Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung

Wien (OTS) Irritiert von der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig mit der Wirtschaftskammer zeigt sich Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: „Michael Ludwig holt per Erlass den UVP-Standortanwalt auch in kleinere Umweltverfahren – ohne Begutachtung und ohne Diskussion im Landtag. Wann kommt Wien denn endlich seiner Pflicht nach, die Umweltschutzorganisationen in genau diesen Verfahren zuzulassen?“

Wien ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs und Aarhus Konvention dazu verpflichtet, Umweltschutzorganisationen die Teilnahme an Naturschutz- und anderen Umweltverfahren zu ermöglichen. Die meisten Bundesländer haben dazu bereits Vorschläge in Begutachtung geschickt, Niederösterreich die Teilnahme der Umweltschutzorganisationen auch schon beschlossen. Aus Wien gibt es hingegen noch keinen Gesetzesentwurf.

„Umweltschutzorganisationen könnten viel Schaden für Menschen und Umwelt abwenden, indem sie ihr Wissen in die Genehmigungsverfahren einbringen und so helfen die Umweltauswirkungen von Projekten zu verringern“, unterstreicht Thomas Alge die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Berechnungstool der Wirtschaftskammer für den angeblichen Wert von Projekten sieht Alge hingegen äußerst kritisch: „WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf hat selbst zugegeben, dass dieser Rechner einseitig nur positive Effekte beachtet. Umweltschäden und deren negativen Folgen für die Volkswirtschaft lässt er außer Acht. Das ist so, wie wenn man beim Ergebnis eines Fußballspiels die Gegentore nicht mitzählt.“

Für das in der Pressekonferenz gebrachte Beispiel einer neuen Eventhalle, stellt sich zudem die Frage, ob für diese nicht ohnehin eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre: „Es ist absurd, wenn es bei einem Bau um mehr als 200 Millionen Euro keine UVP gäbe. Das wäre ein weiterer Beleg dafür, dass die Schwellen für UVP-Verfahren in Österreich viel zu hoch sind!“

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das wichtigste Kontrollinstrument für den Erhalt der Umwelt bei großen Bauvorhaben. Zuletzt forderte ÖKOBÜRO bereits die Senkung der Schwellenwerte, ab wann eine UVP durchzuführen ist. Diese Schwellenwerte übersteigen jene der Nachbarländer teilweise um ein Vielfaches.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 17 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

Rückfragen & Kontakt:

ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Mag. Thomas Mördinger
Public Affairs
0699 1954 9054
thomas.moerdinger@oekobuero.at

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