Faßmann will künftig „mehrstufiges Verfahren“ ab 3. Klasse Volksschule
Wien (OTS) – Der Übergang von Volksschule zur Unterstufe „soll künftig ein mehrstufiges Leistungs- und Kompetenzfeststellungsverfahren mit einer Potenzialmessung werden“, kündigt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in ÖSTERREICH (Ausgabe Donnerstag). Um den Druck von Kindern, Eltern und Lehrern zu nehmen, der speziell im Hinblick auf die Aufnahme in eine AHS (Gymnasium) besteht, sollen nun die Aufnahmeverfahren geändert werden. Konkret geht es auch um eine „entwicklungspsychologische“ Überprüfung.
So wird es laut Faßmann ab 2020/21 am Ende der 3. und in der 4. Klasse verpflichtend einen jeweils einstündigen Deutsch- und Lese-Test sowie einen Mathematik-Test geben, wie sie jetzt schon an 70 Prozent der Schulen stattfinden. „Dazu kommt ein Teil, aus dem entwicklungspsychologische Kenntnisse gezogen werden können“, so Faßmann. „Wir beginnen damit am Ende der dritten Klasse, in der vierten Klasse wird das Prozedere wiederholt.“ Das Ergebnis fließt in die Note ein und es gibt Rückmeldungen an die Eltern.
Ein Ziel bei der neuen Regelung ist auch die bessere Feststellung von Talenten. Über die entwicklungspsychologische Komponente soll das Potenzial der Kinder besser eingeschätzt werden können.
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