Österreich braucht mutige Reformen für einen modernen Bundesstaat

Wien (OTS) - Drei Jahre diskutierte der Arbeitskreis Föderalismusreform und richtet heute an das neugewählte Parlament neun konkrete Forderungen. Ziel einer Bundesstaatsreform soll eine einheitliche Gesetzgebung durch den Bund und die Konzentration der Verwaltung bei den Bundesländern sein.

2018 feiert die Republik Österreich ihren 100. Geburtstag. Das beste und nützlichste Geburtstagsgeschenk für unsere Heimat wäre eine grundlegende Neuaufteilung der Aufgaben zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Geschenks steht außer Streit, und wurde u.a. mit dem Verfassungskonvent und zuletzt mit der Einsetzung der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe durch die Bundesregierung unter Beweis gestellt. Und dennoch besteht die Gefahr, aufgrund von Partikularinteressen und/oder kleinlichen Tauschhändel wiederum zu scheitern.

Was es braucht, ist ein großer Wurf!

Eine hochkarätige Arbeitsgruppe im Umfeld von Respekt.net hat mit Unterstützung zahlreicher Expertinnen und Experten einen konkreten Vorschlag für eine mutige Föderalismusreform erarbeitet.

Grundbekenntnis: Bund und Länder sind für unseren Staat unverzichtbar!

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern klar und einfach zu regeln: Doppelzuständigkeiten und Überschneidungen müssen vermieden werden und die Verantwortung muss sicht- und lebbar sein. Heute präsentierten Mag. Brigitte Ederer, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Mag. Werner Muhm, Dipl.-Ing. Herbert Paierl, Dr. Heide Schmidt, Dr. Karl Sevelda, Mag. Terezija Stoisits gemeinsam mit Mag. Martin Winkler neun Forderungen, um dieses Ziel zu erreichen:

1. Die Gesetzgebung und das Verordnungsrecht sollen zukünftig ausschließlich beim Bund liegen.

Der Nationalrat soll außerdem auf 199 Mandate (+ Überhangmandate) erweitert werden. Diese beinhalten 99 Direktwahlkreismandate sowie 100 (+) Bundeslistenmandate, die für Wählerinnen und Wähler mehr Möglichkeiten bieten, Einfluss auf die Zusammensetzung des Nationalrates zu nehmen.

2. Die öffentliche Budgethoheit soll ebenfalls ausschließlich beim Bund liegen.

Das Budget für die gesamte öffentliche Verwaltung sowie die dafür erforderlichen Einnahmen werden ausschließlich durch den Nationalrat beschlossen. Auch das Einheben von Steuern und Abgaben soll beim Bund liegen. Der Bund übernimmt die Schulden und Haftungen der Länder und die Bundesländer dürfen im Gegenzug keine Finanz- oder Verwaltungsschulden mehr machen. Die Bundesmittel für die Gemeinden kommen direkt vom Bund.

3. Die öffentliche Verwaltung soll bei den Ländern konzentriert werden.

Die Länder erhalten Ausgabenbudgets für die übertragenen Verwaltungsaufgaben. Darunter fallen dann auch Schul- und Sozialverwaltung, die auf Grundlage einheitlicher Bundesgesetze durch die Länder vollständig übernommen werden. Die Landtage sollen das gewählte Kontrollorgan der Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene gegenüber der Landesspitze sein.

4. Der Bundesrat soll ersatzlos abgeschafft werden.

Durch die 99 Direktwahlkreismandate ist die Bevölkerung der Bundesländer direkt vertreten. Auch die 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern werden nicht mehr benötigt.

5. Es soll nur mehr ein Dienstrecht für Beamte und öffentliche Bedienstete auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene geben.

Damit wird der öffentliche Dienst einheitlich honoriert, Verwaltungsebenen durchlässig gemacht und auch die Mobilität innerhalb der österreichischen Verwaltung vereinfacht.

6. Alle öffentlichen Krankenanstalten sollen zentral vom Hauptverband der Sozialversicherungen gesteuert werden.

Sämtliche Landes- und Gemeindespitäler werden auf den Bund übertragen. Der Bund übernimmt den Teil der öffentlichen Finanzierung zusätzlich zu den Beiträgen der Sozialversicherungen.

7. Die Gemeinden sollen auf strukturelle Zukunftsfähigkeit in allen Bundesländern und bundesländerübergreifend überprüft werden.

8. Die Effizienz der Bezirksverwaltungsbehörden soll durch regional sinnvolle Zusammenlegungen erhöht werden.

9. Die Transparenz der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben soll auf allen Ebenen und ebenenübergreifend hergestellt werden und der Bevölkerung einfach zugänglich sein.

Diese Forderungen verlangen eine Gesamtänderung der Verfassung und sind damit auch zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Heute erhalten die Klubobleute der Parlamentsparteien, das Präsidium des Nationalrats und des Bundesrats sowie die Landeshauptleute und die Präsidentin des Rechnungshofs das gesamte Dokument übermittelt. In drei Monaten soll eine erste öffentliche Überprüfung des Arbeitsfortschritts mit Medienvertretern vorgenommen werden.

Rückfragen & Kontakt:

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simone.rudigier@respekt.net
+43 1 4020162
http://verein.respekt.net/

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