ÖSTERREICH: Grasser im ersten ausführlichen Interview zum Buwog-Prozess

Kritik an Richterin – neuer Befangenheitsantrag angekündigt – „Es geht um meine Existenz“

Wien (OTS) - Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP/FPÖ) spricht im Interview mit ÖSTERREICH (Sonntagsausgabe) über Buwog-Richterin Marion Hohenecker, die ab Dienstag das Verfahren gegen Grasser und weitere Angeklagte leiten soll. Konkret geht es um Tweets von Hoheneckers Ehemann, die dieser 2015 abgesetzt haben soll.

Grasser: „Diese Tweets haben mich schockiert. Wenn der Ehemann der Richterin, der selbst langjähriger Strafrichter ist, ein Spottlied über mich weiterleitet, wo es heißt: ‚Grasser gehört in den Häfen, wo ihn der Fritzl sekkiert und seine Zellengenossen tätowieren‘, dann ist das nicht mehr lustig. Ich hab eine harte Schale und bin nicht wehleidig – aber wenn der Ehemann der meinen Prozess führenden Richterin dann noch postet, wenn ein Tatort, in dem ein Heckenschütze Leute wegen des Versagens der Justiz erschießt, Realität wäre, sei ich in Lebensgefahr, dann erfüllt mich das mit tiefer Sorge, dass ich kein faires und objektives Verfahren zu erwarten habe.“

Warum Hohenecker befangen sein soll, erklärt Grasser so: „Weil jeder Ehemann natürlich Einfluss auf seine Gattin hat – die beiden teilen Haus, Leben und Bett. Frau Rat Hohenecker bereitet sich zu Hause auf diesen Prozess vor. Ihr Ehemann, der selbst viel länger Richter ist als sie, sitzt quasi beratend daneben, erscheint sogar bei ihren Prozessen persönlich, um sie zu begleiten, zu fotografieren, zu beraten. Frau Magister Hohenecker ist sicher eine höchst ehrenwerte Frau, aber sie steht natürlich unter massiver Beeinflussung ihres Ehegatten. Und wenn mich der auf Twitter so massiv vorverurteilt, dann ist das sicher keine Kleinigkeit.“ Und weiter: „Sippenhaftung gibt es keine – das ist klar. Aber jeder Ehegatte hat Einfluss auf seine Frau – die Fiona natürlich auch auf mich. Laut Gesetz reicht schon der objektive Eindruck einer Befangenheit – und der ist bei solch massiven Anti-Grasser-Postings auf Twitter gegeben.“

Grasser will deshalb „am Dienstag beim Start des Prozesses neuerlich einen Befangenheitsantrag stellen – und das bedeutet, dass das Verfahren ganz am Schluss – nach einem Jahr und 200 Zeugen – noch einmal wiederholt werden muss, wenn der OGH dann feststellt, dass diese Befangenheit gegeben war. Stellen Sie sich das einmal vor – was das an Aufwand, Kosten, Irrsinn bedeutet, wenn das 2019 wieder von vorne starten muss. Das wäre irrsinnig. Der Rechtsstaat macht ohnehin keine gute Figur in diesem Verfahren. Ich habe nur einen einzigen Wunsch: Ich will ein faires, objektives Verfahren – und einen angesehenen, unangreifbaren Richter. Es geht ja um meine Existenz, um mein Leben.“

Grasser kritisiert auch die hohen Kosten seines Verfahrens: „Ich würde wahrscheinlich in Ohnmacht fallen, wenn ich es im Detail wüsste. Aber es wird in Summe bereits weit über einer Million sein.“ Trotzdem sei er erleichtert, wenn der Prozess beginne: „Das wird ab Dienstag die schwierigste Situation meines Lebens werden. Aber, so komisch es klingt: Wenn man, so wie ich, acht Jahre Hetzjagd hinter sich hat, dann wünscht man sich, dass das Verfahren endlich beginnt – und dass auch ich die faire Chance habe, all diese falsch in der Öffentlichkeit dargestellten Dinge richtigzustellen. Ich werde in diesem Prozess um Gerechtigkeit kämpfen. Ich will nur mein Leben zurück.“

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