Österreich meldet ODA-fähige Flüchtlingskosten gemäß OECD/DAC-Regeln

Richtigstellung bezüglich Fake Aid-Vorwürfen

Wien (OTS) - Angesichts der heutigen Veröffentlichung der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) internationaler Geber durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist es erfreulich, dass es Österreich und dem Außenministerium gelungen ist, mehr Geld für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für Hilfe vor Ort bereitstellen zu können. Die vereinzelt geäußerte Kritik, dass Österreich hier „Fake Aid"-Zahlen veröffentliche, ist richtigzustellen: In der österreichischen ODA ist keine Phantomhilfe enthalten. Vielmehr meldet Österreich nur Leistungen, die Menschen auch direkt zugutekommen.

Allerdings sind aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens in den vergangenen Jahren auch die Kosten für die Betreuung von AsylwerberInnen, die in der ODA-Meldung Berücksichtigung finden, stark angestiegen. Österreichs Engagement in diesem Bereich wird in naher Zukunft weiterhin hoch sein. Österreich meldet ODA-fähige Flüchtlingskosten strikt im Rahmen der geltenden OECD/DAC Regeln. Nur durch Einhaltung dieser Regeln, an die sich alle Staaten halten, ist eine internationale Vergleichbarkeit gewährleistet. Darüber hinaus ist die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bestrebt, Menschen bei der Schaffung von Perspektiven und besseren Lebensbedingungen in ihren Heimatländern zu unterstützen. Das macht Österreich unter anderem mit Projekten und Programmen der Austrian Development Agency. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit rund 650 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragen & Kontakt:

Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Georg Keri
Tel.: +43 (0)1 90399-2402 Mobil: +43 (0) 676 839 03 402
georg.keri@ada.gv.at
www.entwicklung.at
f: AustrianDevelopmentAgency
t: @AustrianDev

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