Keine sexuelle Belästigung – Betroffene erteilte keine Ermächtigung zur Strafverfolgung
Wien (OTS) – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat alle anhängigen Verfahren gegen Peter Piltz wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung eingestellt, dies bestätigte Behördensprecher Thomas Willam gegenüber der Tageszeitung ÖSTERREICH.
Der Grund: In einem Fall (Alpbach) ist der Vorfall verjährt zudem habe das Opfer der Justiz keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Bei den anderen Fällen war zu Teil die Identität der Personen nicht bekannt bzw, keine Ermächtigung zur Strafverfolgung vorhanden.
Die Einstellung hat bereits alle zuständigen Stellen bis hinauf zum Justizministerium durchlaufen.
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