Österreichische Gesundheitskasse darf korrekte Entrichtung von Sozialabgaben künftig selber prüfen

Sozialausschuss billigt notwendige Gesetzesreparatur mit breiter Mehrheit

Wien (PK) Am Rande der Kassenreform haben die damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch beschlossen, die Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben und Beiträge beim Finanzministerium zu bündeln. Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde zwar ein Anforderungsrecht auf Sozialversicherungsprüfungen eingeräumt, eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Prüforganen hat sie aber nicht. Damit kann sie auf Art und Umfang der Ermittlungen so gut wie keinen Einfluss nehmen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits vergangenen Dezember festgestellt und die entsprechenden Gesetzespassagen mit dem Argument aufgehoben, dass sie der Selbstverwaltung widersprechen. Nun liegt ein Gesetzentwurf zur Reparatur der einschlägigen Bestimmungen vor – er hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Auch eine Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz wurde an das Plenum weitergeleitet.

Befasst hat sich der Ausschuss außerdem mit einer Reihe von Oppositionsanliegen, die jedoch vertagt wurden. Unter anderem standen dabei die Ausweitung der Freistellungsregelung für Beschäftigte mit schweren Vorerkrankungen, Sonderunterstützungen für sozial schwache Familien, die sogenannte „Hacklerregelung Neu“ und ein Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten zur Diskussion. Sozialminister Rudolf An schober stellte eine Verlängerung der Freistellungsregelung über Ende Mai hinaus in Aussicht.

Initiiert worden war die Gesetzesnovelle zur Sozialversicherungsprüfung (480/A) von ÖVP und Grünen, wobei bei der heutigen Abstimmung noch ein präzisierender, gemeinsam mit der SPÖ vorgelegter Abänderungsantrag berücksichtigt wurde. Der beim Finanzministerium eingerichtete Prüfdienst (PLAB) wird demnach in

„Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge“ (PLB) umbenannt und ab Juli grundsätzlich nur mehr im Auftrag der Finanzämter Prüfungen durchführen. Gleichzeitig erhält die Österreichische Gesundheitskasse, so wie seinerzeit die Gebietskrankenkassen, eigene Prüfkompetenzen. Am schon seit Jahren bewährten System, dass alle Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer) gemeinsam geprüft werden – also vice versa von der Finanz bzw. den Kassen – wird jedoch festgehalten.

Den Gemeinden wird das Recht eingeräumt, sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch bei der Gesundheitskasse eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern. Wird dieser Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten Folge geleistet, können sie künftig selbst Prüfungen durchführen. Weitere vorgesehene Änderungen betreffen die Aufgaben und Beschlüsse des beim Finanzministeriums eingerichteten Prüfbeirats.

Ähnliche Regelung wie vor der Kassenreform

Die neue Regelung sei mit der Rechtslage vor der Sozialversicherungsreform vergleichbar, betonten Markus Koza (Grüne) und August Wöginger (ÖVP) in der Debatte, wobei Wöginger aufgrund einiger Ergänzungen von einer „GPLA plus“ sprach. Jedenfalls sei es gut, dass es bei einer gemeinsamen Prüfung aller betroffenen Steuern und Abgaben bleibe, sagte er und zeigte sich wie Koza über die breite Zustimmung erfreut.

Ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung der Kassen legte Christian Drobits (SPÖ) ab. Der SPÖ sei es immer wichtig gewesen, dass auch die Gesundheitskasse prüfen könne, erklärte er. Es brauche einen fairen Arbeitsmarkt und striktes Vorgehen gegen Lohn- und Sozialdumping.

Gegen den Gesetzentwurf stimmten die NEOS. Gerald Loacker bedauerte, dass der Verfassungsgerichtshof ein seiner Meinung nach sinnvolles Element der Kassenreform aufgehoben hat. Damit komme es nicht zur ursprünglich geplanten vereinfachten Administration, meinte er.

Was die ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommene Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (200/A) betrifft, erläuterte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) auf Nachfrage von NEOS-Abgeordnetem Loacker, dass die geplanten Änderungen in einem gewissen Zusammenhang mit der obigen Novelle stehen. Eine politische Einigung dazu gebe es bereits, bis zur Beschlussfassung im Plenum soll ein entsprechender Abänderungsantrag vorliegen. Derzeit hat der ÖVP-Grünen-Antrag noch keinen konkreten Inhalt.

Coronavirus: SPÖ fordert Ausweitung der verpflichtenden Dienstfreistellung

Vom Ausschuss vertagt wurden zwei Initiativen, die die SPÖ in Zusammenhang mit der Corona-Krise eingebracht hat. Zum einen geht es Sozialsprecher Josef Muchitsch darum, die Sonderregelungen für verpflichtende Dienstfreistellungen von Beschäftigten mit schweren Vorerkrankungen auszuweiten (497/A). Demnach sollen ArbeitnehmerInnen auch dann einen Anspruch auf einen besonders geschützten Arbeitsplatz bzw. auf Freistellung haben, wenn nicht sie selbst, sondern ein mit ihnen im selben Haushalt lebendes Familienmitglied zur COVID-19-Risikogruppe zählt. Zudem drängt die SPÖ darauf, dass schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Wochengeld beanspruchen können und Kündigungen von RisikopatientInnen von Gerichten ausdrücklich genehmigt – statt nachträglich angefochten – werden müssen.

Für Beschäftigte, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe Anspruch auf Dienstfreistellung haben, brauche es einen echten Kündigungsschutz, betonte Verena Nußbaum (SPÖ). Sie und ihre Parteikollegin Gabriele Heinisch-Hosek zeigten sich außerdem verwundert darüber, dass BundeslehrerInnen, die älter als 60 Jahre sind, gemäß einem Schreiben von Bildungsminister Heinz Faßmann das Recht haben, vom Präsenzunterricht fernzubleiben. Das sei ungerecht gegenüber anderen ArbeitnehmerInnen und führe zu einer Zweiklassengesellschaft, kritisierten sie.

Was die für Schwangere vorgeschlagene Regelung betrifft, wies Josef Muchitsch (SPÖ) darauf hin, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handle. Die werdende Mutter solle selbst entscheiden können, ob sie vorzeitig Mutterschutz und Wochengeld in Anspruch nehme, wenn kein besonders Corona-geschützter Arbeitsplatz für sie bereitgestellt werden könne. Unterstützt wurden die Anliegen der SPÖ auch von Rosa Ecker (FPÖ).

Von zum Teil unseriösen Forderungen sprach dagegen Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Sie gab zu bedenken, dass der geforderte besondere Schutz für Schwangere zu einer Selbstisolation der Betroffenen führen würde, da es wohl schwer argumentierbar wäre, dass an anderen Orten wie Spielplätzen ein geringeres Ansteckungsrisiko drohe. Markus Koza (Grüne) wies auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Notwendigkeit wissenschaftlicher Evidenz hin.

Auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) wandte sich gegen eine Ausweitung der Kriterien für Freistellungen. Es brauche Vorhersehbarkeit für Unternehmen und Betroffene, sagte er. Geteilt wurde von ihm die Kritik an der Sonderregelung für BundeslehrerInnen.

Anschober will Freistellungsregelung über Ende Mai hinaus verlängern

Sozialminister Rudolf Anschober wies darauf hin, dass die Verordnung, die detaillierte Regelungen für die Freistellung von Beschäftigten enthält, mittlerweile kundgemacht wurde. Er hoffe, dass sich die Türen für die Betroffenen „nun möglichst rasch öffnen“, sagte er. Gleichzeitig stellte der Minister eine Verlängerung der Bestimmungen über Ende Mai hinaus in Aussicht, nachdem nicht davon auszugehen sei, dass sich an der Sachlage in den nächsten Wochen Wesentliches ändern werde.

Dass die Freistellungsregelung nicht für jene Fälle gilt, wo Familienangehörige zu einer COVID-19-Risikogruppe gehören, bezeichnete Anschober als Lücke. Er gab aber zu bedenken, dass sich die Betroffenen bei einer Umsetzung der Forderung in Eigenquarantäne begeben müssten, was auch problematisch sein könnte. Ein zusätzliches Risiko für Schwangere gebe es laut ExpertInnen nicht, Anschober will dieses Thema aber im Auge behalten.

                                                                                                                                                                                           

SPÖ urgiert Maßnahmenpaket für sozial schwache Familien

Mit dem zweiten Antrag zur Corona-Krise will die SPÖ ein Maßnahmenpaket für sozial schwache Familien erwirken (501/A(E)). Durch die Einrichtung eines mit 100 Mio. € dotierten Sozialfonds zur Unterstützung von SozialhilfebezieherInnen in besonderen Härtefällen und weitere Schritte wie die Erhöhung des Familienzuschlags für Arbeitslose auf 100 € pro Monat, die Anhebung der Mindestsätze der Sozialhilfe auf 1.000 € und ein vorübergehender Verzicht auf die Vermögensanrechnung bei der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe könnte eine schwere soziale Krise verhindert werden, argumentiert Gabriele Heinisch-Hosek. Ihrer Meinung nach könnte bei weitem mehr gemacht werden, um Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen.

Markus Koza (Grüne) und Gudrun Kugler (ÖVP) hielten dem entgegen, dass die Regierung bereits viel getan habe. So wies Koza auf die Bereitstellung von 60 Mio. € für armutsgefährdete Familien aus dem Familienhärtefonds und die Erhöhung der Notstandshilfe hin. So umfassende Pakete habe es in der Finanzkrise 2008 nicht gegeben, sagte er. Kugler sprach von einem „Armutsvermeidungspaket“ von über 10 Mrd. €. „Ganz aus der Verantwortung nehmen“ will Koza die Länder außerdem nicht, schließlich würden durch die Erhöhung der Notstandshilfe auch Mindestsicherungsmittel frei.

Seitens der FPÖ kritisierte Peter Wurm, dass es keine aussagekräftigen Zahlen zur Mindestsicherung gebe.

Sozialhilfe: FPÖ drängt weiter auf Ausführungsgesetze der Länder

Gemeinsam mit dem SPÖ-Antrag in Verhandlung stand ein Entschließungsantrag der FPÖ (294/A(E)), mit dem Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen ihre Forderung nach einer Umsetzung der vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehobenen Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch die Länder bekräftigen. Genannt werden im Antrag etwa niedrigere Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte in Höhe der Grundversorgung, der Ausschluss jeglicher Leistung für bloß geduldete Fremde, die Pflicht zur Absolvierung einer Integrationsprüfung mit Deutschniveau B1, der grundsätzliche Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen und die verpflichtende 12-monatige Befristung von Bescheiden. Er wurde ebenfalls vertagt.

Weiter Diskussion um abschlagsfreie Frühpension nach 45 Arbeitsjahren

Neuerlich Thema im Sozialausschuss war auch die umstrittene abschlagsfreie Frühpension nach 45 Arbeitsjahren, die kurz vor den letzten Wahlen im „Spiel der freien Kräfte“ vom Nationalrat beschlossen worden war. Dazu liegen dem Ausschuss zwei konträre Anträge der Oppositionsparteien vor, die ebenfalls mit VP-G-Mehrheit vertagt wurden. Während SPÖ und FPÖ unter anderem fordern, die Regelung auf BeamtInnen auszuweiten und Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in die erforderlichen 540 Beitragsmonate einzurechnen (194/A(E)), pochen die NEOS auf eine Abschaffung der „Hacklerregelung Neu“ und weiterer im September beschlossener Begünstigungen wie den Entfall der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung (180/A(E)). Sie befürchten langfristige Zusatzkosten in Milliardenhöhe.

Zudem ist den NEOS die rasche Erstellung des für Mitte März angekündigten Berichts der Alterssicherungskommission sowie die Vorlage eines Analyseberichts zur zweiten und dritten Pensionssäule, also betrieblichen Pensionen und individuellen Vorsorgen, ein Anliegen (448/A(E)). Der Analysebericht soll Möglichkeiten aufzeigen, wie diese beiden Säulen gestärkt und auf mehr Erwerbstätige ausgeweitet werden können.

Für den SPÖ-FPÖ-Antrag warben Alois Stöger (SPÖ), Josef Muchitsch (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ). Es gehe um Gerechtigkeit für Menschen, die lange gearbeitet haben, sagte Stöger. Muchitsch ist es außerdem wichtig, dass die Langzeitversichertenregelung auch für jene Menschen gilt, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung Anfang 2020 in Pension gegangen sind. 45 Jahre müssten genug sein, sagte Wurm.

Skeptisch äußerte sich demgegenüber ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger, der außerdem den Bericht der Alterssicherungskommission abwarten will. Gerald Loacker (NEOS) wies darauf hin, dass der erste Bericht der Kommission bereits 2017 hätte vorliegen müssen, jetzt habe man 2020 und das Gesetz würde immer noch nicht eingehalten.

Opposition urgiert Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Schließlich schickte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ (381/A(E)), der auf einen verpflichtenden Mindestlohn und damit verbunden eine volle Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten abzielt, in die Warteschleife. Neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sollen die Betroffenen demnach auch der Pensionsversicherung unterliegen. Derzeit erhielten viele Betroffene lediglich ein Taschengeld und seien damit auf Eltern oder andere Personen angewiesen, kritisiert FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ).

Bedrana Ribo (Grüne) zeigte ich über den Antrag der FPÖ irritiert, nachdem der Nationalrat im Februar bereits einstimmig eine Entschließung zu dieser Frage gefasst habe. Sie hält die Initiative in diesem Sinn für überflüssig. „Lohn statt Taschengeld“ stehe auch im Regierungsprogramm, ergänzte Norbert Sieber (ÖVP). Das Thema gehöre aber intensiv diskutiert, um „einen Schuss ins Knie“ zu verhindern.

Verena Nußbaum (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) drängten demgegenüber auf eine rasche Umsetzung des Anliegens. Es gehe darum, die Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderung zu fördern, sagte Nußbaum, die zudem auf die Bedeutung von Barrierefreiheit verwies.

Sozialminister Anschober informierte die Abgeordneten darüber, dass es am 12. März einen Runden Tisch zu dieser Frage gegeben habe. Der Schritt wäre wichtig, sagte er, allerdings handle es sich um ein vielschichtiges Thema, zumal die Werkstätten in die Kompetenz der Länder fielen und auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen betroffen seien. Vereinbart wurde, dass die Lebenshilfe eine Umsetzungsstudie in Auftrag gibt, diese soll Mitte des Jahres vorliegen. Auf Basis dieser Studie will Anschober dann weitere Gespräche führen. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs


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