Faire Wahl für Schwangere durch gesetzliche Bedenkzeit
Danke, dass Sie mir die Augen geöffnet haben!
Amina B. nach Beratung
Einen weiteren großen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz ortet der Österreichische Behindertenrat darin, dass bei der embryopathischen Indikation keine Beratung vorgesehen ist, die jedoch bei einer Diagnose der schweren Behinderung des Fötus, umso dringender benötigt wird. Daher fordern wir für alle Möglichkeiten eine wertfreie Beratung von unabhängigen Beratungsstellen, die auch Beratung für das Leben mit Behinderungen anbieten.
Herbert Pichler, Österreichischer Behindertenrat
Wien (OTS) – Nur eine umfassend informierte Wahl ist eine faire Wahl. Jede wichtige Entscheidung wird leichter mit einer Bedenkfrist und fairer Information. Eine umfassende Beratung zeigt Frauen und Männern in Konfliktschwangerschaften Anteilnahme, Fürsorge und Menschlichkeit.
* #fairändern fordert eine gesetzliche 3-tägige Beratung und Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch.
„Danke, dass Sie mir die Augen geöffnet haben!“
* #fairändern fordert die Abschaffung der eugenischen Indikation.
Einen weiteren großen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz ortet der Österreichische Behindertenrat darin, dass bei der embryopathischen Indikation keine Beratung vorgesehen ist, die jedoch bei einer Diagnose der schweren Behinderung des Fötus, umso dringender benötigt wird. Daher fordern wir für alle Möglichkeiten eine wertfreie Beratung von unabhängigen Beratungsstellen, die auch Beratung für das Leben mit Behinderungen anbieten.
Offene Fetalchirurgie – Interview mit Prof. Meuli
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