Österreichische Tierärztekammer: Qualvolle Tiertransporte und qualvolle Schlachtungen verhindern

Wien (OTS) - Regelmäßige Berichte über eklatante Verstöße gegen den Tierschutz bei Transporten in Drittländer und an den EU-Außengrenzen, speziell zur Türkei erschüttern und empören gleichermaßen. Viele solcher Transporte wie auch spezielle Praktiken in vielen Drittländern, wo z.B. den Tieren vor der Schlachtung ohne Betäubung Augen ausgestochen und Sehnen der Extremitäten durchtrennt werden, sind eindeutig Tierquälerei.

Aber auch der Export von Zuchtrindern bereitet Anlass zur Sorge: Seit Jahrzehnten werden zigtausende Zuchtrinder aus Europa in den Nahen Osten, in den Maghreb, nach Russland, Usbekistan und Kasachstan, neuerdings auch nach Turkmenistan, transportiert, ohne dass dies zum Aufbau von nennenswerten Tierpopulationen für die Milchproduktion geführt hätte. Im Übrigen werden auch diese Zuchttiere und deren Kälber schlussendlich oftmals unter Bedingungen geschlachtet, die keinesfalls europäischen Standards entsprechen.

 „Wir Tierärzte sehen massiven Handlungsbedarf, diese enormen Verstöße sind verwerflich“, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer und kündigt weitere Schritte an: „Unsere Gremien haben einen Forderungskatalog formuliert und eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht, mit dem Gesundheitsministerium stehen wir in intensivem Kontakt. Wir weisen einmal mehr darauf hin, wie sehr es an der Umsetzung Europäischer Tierschutzgesetzgebung hinsichtlich des Transportes von Tieren und deren Verbringung in Drittstaaten krankt,“ so Frühwirth und weist darauf hin, dass „die derzeitige EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker indes glaubt, dass den neuen Guidelines, die rechtlich nicht bindend sind, eher gefolgt wird als der Tiertransport-Verordnung, die rechtlich bindend ist und dennoch nicht ausreichend umgesetzt wird und oftmals gar nicht umgesetzt werden kann.“ 

Die Österreichische Tierärztekammer bekennt sich zu folgendem Forderungskatalog:

  1. Ein grundsätzliches Verbot des Transportes von Schlachttieren über mehr als 8 Stunden.
  2. Ein Verbot des Schlachttier-Exportes in Drittstaaten.
  3. Die Einhaltung der O.I.E.-Standards zur Schlachtung seitens der Empfängerstaaten (Festzulegen als Prä-Requisit in bilateralen Abkommen).
  4. Die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaues zur Milchversorgung in Drittstaaten binnen 5 Jahren als Vorbedingung für weiteren Export von Zuchtrindern (und binnen 3 Jahren bei schon bestehenden Export-Vereinbarungen).
  5. Die zügige Abfertigung an EU-Außengrenzen (Veterinär- und Zollkontrollen müssen innert 2 Stunden abgeschlossen sein).
  6. Im Falle von Wartezeiten über 2 Stunden und im Notfall: ordnungsgemäße Versorgung und Unterbringung der Tiere während der Wartezeiten an den Grenzen (Festzulegen als Prä-Requisit in bilateralen Abkommen).
  7. Eine adäquate Überwachung der Einhaltung der VO (EG) 1/2005 in Drittstaaten und somit Vollzug der EuGH-Urteils C-424/13.                                                                           

    Solange die Anforderungen des EU-Tierschutzes beim Transport nicht wirksam überwacht und erfüllt werden, sind Tiertransporte in Drittstaaten zu unterbinden!

8. Eine minutiöse Plausibilitätsprüfung unter obligater (!) Auswertung der elektronischen Daten vorangegangener Transporte aus allen 3 Prüfkriterien

  1. dem Navigationssystem (Route, Aufenthaltsorte, Ladeklappenöffnung),
  2. aus den Fahrerkarten (Auswertung durch die Exekutive) und
  3. aus den Temperaturschreibern.

in Verbindung mit den Angaben im Fahrtenbuch (Journey log).

9. Das Verbot des Transportes von nicht-entwöhnten Jungtieren über 8 Stunden.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Silvia Stefan-Gromen
Medien und Kommunikation
Österreichische Tierärztekammer
Tel. 01/ 512 17 66 DW 41
Email: silvia.gromen@tieraerztekammer.at

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