ÖVI ad Novelle der Wiener Bauordnung 2018

Faire Übergangsbestimmungen sind gefordert

Wien (OTS) Am 22.11.2018 wurde im Wiener Landtag mit der lange vorbereiteten und vielfach angekündigten Bauordnungsnovelle ein sehr heterogenes Paket beschlossen.

Für sogar internationale Aufmerksamkeit hat dabei die mittlerweile auch medial breit beleuchtete Einführung der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ gesorgt. Die Schaffung dieser neuen Widmung hatte der ÖVI (im Einklang mit vielen Bauträgern) im Hinblick auf die bodenpreisdämpfende Wirkung von Beginn an dem Grunde nach positiv beurteilt.

Anspannung herrschte allseits hinsichtlich der näheren Umsetzungsrichtlinien, die von der Stadtregierung am 5.11. nur in Grundzügen vorgestellt wurden. Intensiv diskutiert wird seither die Anhebung der Quote von knapp über der Hälfte auf zwei Drittel für die geförderten Wohnungen.

Deutlich wahrnehmbar ist diese Anspannung auch auf dem heute erstmals stattfindenden 1. ÖVI Stadtentwicklungstag mit mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der sich am Beispiel Wien mit den aktuellen Herausforderungen einer wachsenden Stadt beschäftigt und auch einen Schwerpunkt auf die Novelle der Wiener Bauordnung 2018 gelegt hat.

„Soweit die Richtlinien zur tatsächlichen Handhabung der neuen Widmungskategorie mittlerweile erkennbar sind, bereitet vor allem die Übergangsphase sowohl gewerblichen Bauträgern als auch gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften Sorge. Denn einige haben im Vertrauen auf die bisherigen Rahmenbedingungen Grundstücke erworben. Jedenfalls dann, wenn im Dialog mit der Stadt Wien konkrete Abstimmungen im Laufen sind, braucht es faire Übergangsbestimmungen, damit diese Projekte tatsächlich umgesetzt werden können“, beschreibt ÖVI Bauträgersprecher Klaus Wolfinger die Stimmung.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
Susanne Pircher, BA
Edition und Kommunikation
s.pircher@ovi.at
www.ovi.at

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