ÖVP-FPÖ-Initiative soll Menschen mit Behinderung weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe sichern

Opposition drängt im Familienausschuss auf Regelung des Anspruchs für Krisenpflegeeltern

Wien (PK) Nicht unumstritten war im Familienausschuss heute eine Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs, welche auf Antrag von ÖVP und FPÖ durchgeführt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können, wie Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß unterstrich. Bogner-Strauß hielt dazu fest, dass es durch diesen Entwurf jedenfalls keine Schlechterstellung geben werde, wie das im Vorfeld befürchtet wurde. Es komme vielmehr zu einer Besserstellung für jene, die trotz erheblicher Behinderung in der Lage sind, alleine zu wohnen. Außerdem erfolge damit zur Gänze die Reparatur des Gesetzes nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.

Ein Antrag der SPÖ zur Einholung von weiteren Stellungnahmen zu diesem Thema blieb in der Minderheit. Die Gesetzesinitiative wandert nun mit breiter Mehrheit – ohne SPÖ-Stimmen – ins Plenum des Nationalrats. Die Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der SPÖ fassten aber noch eine Ausschussfeststellung, in der sie davon ausgehen, dass Menschen mit Behinderung, die bisher Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen können.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Anträge der Opposition. So fordern SPÖ und NEOS rasch eine Regelung, um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern sicherzustellen. SPÖ, NEOS und Liste Pilz sind gemeinsam für die rasche Durchführung einer Kinderkostenerhebung. Die Liste Pilz will zudem die Lage der AlleinerzieherInnen durch eine Neuregelung der Unterhaltsleistungen verbessern. Die NEOS wollen mehr Freiheit bei der Wahl des Modells des Kinderbetreuungsgelds. Diese Anträge wurden durchwegs mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt. Von der Tagesordnung einstimmig wieder abgesetzt wurde ein Antrag der SPÖ, in dem sie Bedenken an der „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe geäußert hatte.

ÖVP-FPÖ: Klarstellungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz über Familienbeihilfenbezug

Durch die heute beschlossene Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) soll laut Begründung im Antrag sichergestellt werden, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (z.B. Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt. Gleiches soll gelten, sofern die Eltern zumindest teilweise regelmäßig zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. Eingebracht wurde der Initiativantrag von den Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Edith Mühlberghuber (FPÖ), womit auch auf die entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs reagiert werden soll ( 386/A ). In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen. In diesem Fall soll die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einem Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe nicht entgegenstehen, so die AntragstellerInnen in der Begründung.

Norbert Sieber bekräftigte seitens der ÖVP, dass Menschen mit Behinderung auch in Zukunft diese Beihilfe bekommen sollen, es würden zusätzlich Verbesserungen eingeführt und zu 100% die erforderliche Reparatur vorgenommen. Dem schloss sich Carmen Schimanek (FPÖ) an. Nach den Gerichtsurteilen habe es große Verunsicherung gegeben, nun werde wieder Rechtssicherheit hergestellt.

Michael Bernhard (NEOS) hätte zwar lieber eine Begutachtung gesehen, es wäre aber aus seiner Sicht ein falsches Signal, jetzt gegen die Initiative zu stimmen. Er behält sich aber einen Änderungsantrag im Plenum vor. Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) sprach sich für eine – dann auch gefasste – Ausschussfeststellung aus. Es sei über den Antrag offenbar große Verunsicherung aufgekommen. Wenn es tatsächlich zu einer Besserstellung komme, sei es nur fair, das auch festzuhalten.

Mit der Ausschussfeststellung gehen die Abgeordneten davon aus, dass sichergestellt ist, dass Menschen mit Behinderung, die bisher Eigenanspruch hatten, auch weiterhin erhöhte Familienbeihilfe beziehen können.

Birgit Sandler sieht seitens der SPÖ allerdings zu viele offene Fragen, die präzisiert werden müssten. Ihre Fraktion stimmte weder der Ausschussfeststellung, noch der Gesetzesänderung zu. Sandler gab zu bedenken, dass BehindertenvertreterInnen derzeit eher eine Verschlechterung feststellen. Ihr eingebrachter Antrag, diese zu einer Stellungnahme einzuladen, blieb allerdings in der Minderheit. Auch Melanie Erasim (SPÖ) wollte seitens der Ministerin jegliche Schlechterstellung ausgeschlossen wissen.

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß unterstrich, dass nun sichergestellt werde, dass Menschen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können. Durch diesen Entwurf werde es jedenfalls keine Schlechterstellung geben, außerdem komme es zu einer Besserstellung für jene, die trotz erheblicher Behinderung in der Lage sind, alleine zu wohnen. Zudem erfolge damit zur Gänze die Reparatur des Gesetzes nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.

SPÖ und NEOS wollen schnellstmöglichen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern herstellen

Mit einem Initiativantrag wollen die SozialdemokratInnen rasch eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erreichen. Wie Medienberichten zu entnehmen war, hat Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß per Erlass festgestellt, dass die Rechtsansicht, wonach Krisenpflegeeltern vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ausgeschlossen sind umzusetzen sei. Die Bundesministerin folge damit einer Judikatur des OGH aus dem Jahr 2011, obgleich dieser in einer anderen Entscheidung aus dem Jahr 2013 einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich bejaht habe, zeigte SPÖ-Abgeordnete Birgit Sandler kritisch auf. Krisenpflegeeltern stellten ein äußerst bewährtes Betreuungsinstrument im Rahmen des Kinderschutzes dar. Eine rechtliche Klarstellung zu ihren Gunsten sei daher dringend erforderlich ( 397/A ).

Auch die NEOS weisen darauf hin, dass der Erlass der Familienministerin nicht nur für große mediale Aufregung sorge, sondern vor allem die Betroffenen stark verunsichere. Statt einer Kürzung der Mittel sollte die Familienministerin vielmehr attraktivere Rahmenbedingungen für Krisenpflegeeltern schaffen, um sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen, argumentieren die NEOS-Abgeordneten. Außerdem sollten auch „irreguläre“ Familienformen wie etwa Krisenpflegefamilien Ansprüche auf Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz haben, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen ( 361/A(E) ). Es sei sicherzustellen, dass rasch eine Lösung gefunden wird, so Michael Bernhard seitens der NEOS.

Beide Initiativen wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt. Andrea Schartel (FPÖ) zufolge sollte man vor einer Umsetzung umfassendere Erkenntnisse einfließen lassen.

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß sieht in der Materie mehrere Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt. Es gelte sensibel abzuwägen, welche Vorgehensweise hier die richtige ist. Krisenpflegeeltern seien sehr wichtig, umsomehr versuche sie derzeit, eine Lösung zu finden, die gangbar ist.

SPÖ, NEOS und Liste Pilz für rasche Durchführung einer Kinderkostenerhebung

Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative von SPÖ, NEOS und Liste Pilz wird die Bundesregierung ersucht, eine aktuelle Erhebung der Kinderkosten durchzuführen, um die tatsächliche finanzielle Lage von Familien auf einer statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen ( 331/A(E) ). Obwohl sich in den letzten Jahrzehnten viel verändert habe, werden zahlreiche familienpolitische Maßnahmen (z.B. Förderungen, Unterhalt) noch immer auf Basis jener Regelbedarfssätze berechnet, die auf eine Statistik aus dem Jahr 1964 zurückgehen. Laut Statistik Austria lebt in Österreich etwa jedes fünfte Kind bzw. Jugendlicher unter 18 Jahren in einer armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Lebenslage. Sozial schwache Familien treffen die steigenden Kosten zur Abdeckung der finanziellen Bedürfnisse von Kindern besonders, eine Aktualisierung der Kinderkosten sollte daher so rasch wie möglich erfolgen, sagte Christian Kovacevic (SPÖ).

Martin Engelberg (ÖVP) sieht für eine Analyse zwar bereits Vorarbeiten, aber noch keine budgetäre Bedeckung. Er sprach sich daher für eine Vertagung aus. Nicht bis zum Jahr 2020 warten will zwar ebenso wenig wie Melanie Erasim von der SPÖ Carmen Schimanek seitens der FPÖ, vertagt wurde der Antrag dennoch von beiden Koalitionsparteien.

Liste Pilz: Unterhaltssicherung zur Verbesserung der Lage von AlleinerzieherInnen

Eine bessere soziale Absicherung der rund 180.000 AlleinerzieherInnen in Österreich fordert die Liste Pilz ( 1/A(E) ). Da 40% dieser Gruppe – zu 90% Frauen – von Armut bedroht sind, fordert Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber ein Bündel an Maßnahmen. In erster Linie sollten Alleinerziehende einen Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe erhalten, falls die Betroffenen keine bzw. zu geringe Unterhaltsleistungen erhalten. Die Beträge sollten sich an den von der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen orientieren und bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt werden. Da diese Regelbedarfssätze auf einer Statistik aus dem Jahr 1964 basieren und in der Vergangenheit lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst wurden, sei eine Aktualisierung dringend notwendig. Außerdem drängt Holzinger-Vogtenhuber auf eine Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes, das ihrer Meinung nach noch einige Lücken aufweist.

Melanie Erasim (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) sprachen sich ebenso wie Daniela Holzinger-Vogtenhuber für eine rasche Einführung einer Kinderunterhaltsgarantie aus. Ein rasches Vorwärtskommen sei hier erwünscht, räumte Edith Mühlberghuber (FPÖ) ein, das liege aber am Justiz- und nicht am Familienministerium.

Für Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß ist das Thema insgesamt ein wichtiges und sensibles, wie sie sagte. Es betreffe vor allem Kinder von AlleinerzieherInnen, oft aber auch Mehrkindfamilien, wo nur ein Elternteil VerdienerIn sein. Diese Themen im Detail aufzuarbeiten werde seine Zeit brauchen, ersuchte Bogner-Strauß die Abgeordneten hier noch um Geduld.

NEOS treten für mehr Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld ein

Vom NEOS-Abgeordnetem Michael Bernhard wird die Bundesregierung aufgefordert, das Kinderbetreuungsgeld-Konto noch stärker an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Seiner Meinung nach müssten vor allem der Zugang und der Anspruch auf die einkommensabhängigen Modelle erleichtert werden. Eltern sollten die Möglichkeit haben, sich die bevorzugte Variante des Kindebetreuungsgeldes nicht nur untereinander aufzuteilen, sondern auch individuell zwischen den Varianten wählen zu können. Damit schaffe man nicht nur einen Anreiz für Väter, sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, sondern unterstütze auch die Frauen, schneller wieder am Arbeitsmarkt zu partizipieren, ist Bernhard überzeugt ( 362/A(E) ).

Friedrich Ofenauer (ÖVP) verwies auf den Partnerschaftsbonus, der 2017 zur Flexibilität der Eltern eingeführt wurde. Er sprach sich für eine Vertagung aus, um eine dazu laufende Evaluierung abzuwarten. (Schluss Familienausschuss) mbu

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