ÖWR fordert Organisationsreform der Forschungsfinanzierung, Transparenz und Dokumentationspflicht der Finanzflüsse

Wien (OTS) - Der Österreichische Wissenschaftsrat nimmt im Folgenden zur Forschungsförderung in Österreich Stellung.

Die Analyse des Österreichischen Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2009[1] sowie sein kontinuierliches Monitoring der Vergabe von Fördergeldern in den vergangenen Jahren haben aufgezeigt, dass die österreichische Forschungsförderungslandschaft kleinteilig, von Mehrfachstrukturen geprägt und insgesamt zu wenig strategisch ausgerichtet ist. Strukturell diverse und thematisch unterschiedlich ausgerichtete Forschungsinstitutionen werden von einer unübersichtlichen Forschungsförderungs­landschaft finanziert. Das System ist durch unterschiedliche Dotierungen, uneinheitliche Anforderungen, Prozesse und Laufzeiten gekennzeichnet. Dies führt zu unkoordinierten Zuständigkeiten und Entwicklungen und somit zu einer übertriebenen Vielfalt von Fördertöpfen und Projektformen, die das gesamte Forschungssystem schwächen. Diese Problematik wird durch die administrative Überfrachtung der jeweiligen Projektabwicklung für die beteiligten Fördergeber wie Fördernehmer zusätzlich begünstigt und führt zu einem bereits mehrfach festgestellten Missverhältnis zwischen finanziellem Aufwand und wissenschaftlicher Forschungsleistung[2].

Die Unübersichtlichkeit der Forschungsförderungslandschaft zeigt sich vor allem in der mangelnden Transparenz der Finanzierungsleistungen. Die detaillierte Darstellung der Geldflüsse fehlt in manchen Fällen gänzlich, während andere Förderinstitutionen lediglich wirtschaftliche Bilanzen veröffentlichen, aus denen nicht klar ersichtlich ist, welche Gelder von Bund oder Ländern kommen. Nur wenige Fördereinrichtungen, wie z.B. der FWF, stellen in ihren Jahresberichten eine klare und vollständige Darstellung der Finanzflüsse zur Verfügung.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher eine Entflechtung der Mehrfachstrukturen durch eine organisatorisch sinnvolle, komplementär gestaltete Zusammenführung von Förderinstitutionen.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Einführung einer Dokumentationspflicht der Geldflüsse aller Fördereinrichtungen, insbesondere der Finanzierungen durch Bund und Länder[3].

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, dass Forschungsförderungsinstitutionen regelmäßig einer externen Evaluierung hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards unterzogen werden. Die Evaluierungsergebnisse sind zu veröffentlichen.

Der Wissenschaftsrat schließt sich den Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofes zur Forschungsfinanzierung in Österreich aus dem Jahr 2016[4] und dem Bericht des Rates für Forschung und Technologieentwicklung vom 30. November 2017[5] an.

Der Wissenschaftsrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Empfehlung aus dem Jahr 2009:

„Angesichts der bestehenden erheblichen Zersplitterung der Forschungsförderung in Österreich, die sich auch in unterschiedlichen Zuständigkeiten mehrerer Bundesministerien äußert, kommt es – jedenfalls für den Bereich der, nicht von vornherein anwendungs- oder verwertungsorientierten, Grundlagenforschung – darauf an, vor allem den FWF zu stärken. Dieser sollte den eigentlichen Kern der österreichischen Forschungsförderung bilden; die Bundesmittel zur Förderung der (Grundlagen-)Forschung sollte in ihm konzentriert werden.“[6] 

Wissenschaftsrat, im Jänner 2018


[1] Universität Österreich 2025. Analysen und Empfehlungen zur Entwicklung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems, November 2009, S. 219.

[2] Siehe z.B.: Evaluation of Government Funding in RTDI from a Systems Perspective in Austria, Synthesis Report, 2009; oder Empfehlungen für den Weg zur Innovationsspitze, RFTE Ratsempfehlung, 2017.

[3] Im Jahr 2017 wurde im Auftrag des RFTE eine „Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer österreichweiten Forschungsförderungsdatenbank“ (Rütter Soceco AG, Bericht für den Rat für Forschung und Technologieentwicklung, 10.11.2017) durchgeführt. Die Vorhaben der Verringerung der Anzahl der Forschungsförderungsagenturen und die Einführung einer bundesweiten Forschungsförderungsdatenbank (unter Einbeziehung der Länder) werden bereits im Bericht des Rechnungshofes zur Forschungsfinanzierung in Österreich (2016, S. 220) empfohlen. Auch das aktuelle Regierungsprogramm nimmt darauf Bezug (S. 18 und S. 79).

[4] Bericht des Rechnungshofes – Forschungsfinanzierung in Österreich, 2016.

[5] Empfehlungen für den Weg zur Innovationsspitze, RFTE Ratsempfehlung, 2017.

[6] Universität Österreich 2025. Analysen und Empfehlungen zur Entwicklung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems, November 2009, S. 228-229.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Ulrike Plettenbacher
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
ulrike.plettenbacher@wissenschaftsrat.ac.at
www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel.: +43 (0)1 319 49 99 - 20

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