OGH Entscheid zum Franz West Nachlass

Wien (OTS) - Der Franz West Privatstiftung wurde heute in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Verlassenschaft nach Franz West die für sie leider negative Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 30.10.2018 zugestellt. In dieser Entscheidung geht der OGH zwar davon aus, dass Franz West die in seinem Eigentum stehenden, von ihm geschaffenen Kunstwerke der Franz West Privatstiftung zuwenden wollte, er beanstandet jedoch, wie die Zuwendung rechtlich abgewickelt wurde.

Der diesbezügliche Notariatsakt sei – so der OGH – nicht formgültig errichtet worden. Ohne formgültigen Notariatsakt fehle es an einem "Rechtsgrund für die Übertragung der Kunstwerke" an die Franz West Privatstiftung. Konsequenz des Formalfehlers ist, dass die Franz West Privatstiftung entgegen der Absicht von Franz West nicht Eigentümer der ihr zugedachten Kunstwerke wurde und dass sie die Kunstwerke daher der Verlassenschaft nach Franz West zurückgeben muss.

Die Franz West Privatstiftung bedauert – insbesondere aus Sicht von Franz West selbst – dieses unerfreuliche Ergebnis.  Roland Grassberger, Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Neffe von Franz West: „Wir bedauern, dass die Entscheidung des OGH uns nun dazu zwingt, sich mit der Verantwortlichkeit der seinerzeit im Zusammenhang mit der Zuwendung hinzugezogenen Berater auseinandersetzen zu müssen. Viel lieber würden wir uns auf unsere primäre Aufgabe konzentrieren, das Ansehen und das künstlerische Werk von Franz West zu fördern.“

Rückfragen & Kontakt:

Für die Franz West Privatstiftung
Alfred Autischer
alfred.autischer@gaisberg.eu
Tel.: +43 664 88 44 64 20

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