OGH verbietet Ernährungstraining: Ausschließlich Diaetologen bei Krankheit zur Ernährungstherapie berechtigt

Wien (OTS) - Der Verband der Diaetologen Österreichs hält fest: Laut Gesetz sind Diaetologinnen und Diaetologen neben den Ärzten als einzige Berufsgruppe befugt, kranke und krankheitsverdächtige Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln und zu beraten.

Der Verband der Diaetologen Österreichs erlangte vor kurzem Kenntnis von der Presseaussendung des Verbandes der Ernährungswissenschafter Österreichs (VEÖ), wonach in einem über Initiative des VEÖ eingeleiteten Gerichtsverfahren der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 (GZ: 4 Ob 222/17a) klargestellt hat, dass gewerbliche individuelle Ernährungsberatung an Qualifikationskriterien gebunden sein muss.

Der Verband der Diaetologen Österreichs begrüßt diese Entscheidung, wonach qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungsberatung als solche ausschließlich durch Personen erbracht werden dürfen, die entweder einschlägige Qualifikationen nach dem MTD-Gesetz oder nach der Gewerbeordnung erfüllen.

Wer darf Ernährungsberatung durchführen?

Von Ernährungsberatung im Sinne von § 119  Gewerbe-ordnung sind gesunde Personen umfasst. Das heißt, Ernäh-rungswissenschafter, welche über diese Gewerbeberechtigung verfügen und DiaetologInnen sind befugt, gesunde Personen bzw. Personengruppen zu beraten und Gesundheitsförderung und Prävention durchzuführen.  

Ernährungsberatung bei Erkrankungen wie Diabetes,  Krebs, Adipositas uvm. ausschließlich durch Diaetologen!

Liegt jedoch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Erkrankung vor wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Krebs, Unverträglichkeiten und Allergien etc., dann ist eine ernährungs-medizinische bzw. diaetologische Intervention notwendig – und diese darf ausschließlich durch DiaetologInnen durchgeführt werden. Sie werden von den behandelnden Ärzten mit der Ernährungs-Therapie beauftragt. So hat es der Gesetzgeber im Sinne der PatientInnensicherheit geregelt.  

Als gesetzlich anerkannter und geregelter Gesundheitsberuf (MTD-Gesetz) erhalten Diaetologen nach Abschluss ihres Studiums eine Berufsberechtigung. Damit verbunden sind u.a. das Einhalten von Berufspflichten wie  Verschwiegenheits-verpflichtung, Verpflichtung zur laufenden Fort- und Weiter-bildung, Einhaltung wissenschaftlich, evidenzbasierter Therapien, Dokumentationspflicht u.v.m.  

Die Qualität der Berufsausübung von DiaetologInnen wird an genau definierte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, welche aktuell von der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 1. Juli 2018 vom eigens eingerichteten Gesundheitsberufe-Register (bei der Gesundheit Österreich GmbH) überprüft wird.

Verband der Diaetologen Österreichs

Diaetologin/Diaetologe ist ein gesetzlich anerkannter Gesund-heitsberuf. Diaetologen und Diaetologinnen werden an Fach-hochschulen in Theorie und klinischer Praxis ausgebildet. Das Studium der Diaetologie dauert sechs Semester und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science in Health Studies“ ab. Laut Gesetz sind Diaetologinnen und Diaetologen neben den Ärzten als einzige Berufsgruppe befugt, kranke und krankheitsverdächtige Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln und zu beraten. Der Verband der Diaetologen Österreichs ist die offizielle Vertretung der Berufsgruppe.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Elisabeth Mattes
VERBAND DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS
M:+43/0/664/46 522 59
T: +43/1/602 79 60
Grüngasse 9/Top 20
1050 Wien
office@diaetologen.at
www.diaetologen.at

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Quelle

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