OÖ Apothekerkammer für Impfpflicht bei Gesundheitspersonal

Durchimpfungsrate im Gesundheitswesen gewährleisten

Linz (OTS) Die Apothekerkammer Oberösterreich sieht den verpflichtenden Nachweis der im Österreichischen Impfplan festgelegten Immunisierungen bei Personen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, als unumgänglich.

In den letzten Jahren häufen sich Fälle von Masern und anderen Krankheiten wie beispielsweise Keuchhusten in Österreich und den angrenzenden Nachbarländern. „Wie das jüngste Beispiel eines an Masern erkrankten Busfahrers in Klagenfurt zeigt, kann eine Person schnell zum potenziellen Infektionsherd werden. So etwas darf im Gesundheitsbereich auf keinen Fall passieren“, erklärt Mag. pharm. Thomas W. Veitschegger, Präsident der Apothekerkammer Oberösterreich. Denn gerade das Personal im Gesundheitswesen stehe immer im Erstkontakt mit Erkrankten, wodurch sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Konkrete Daten über den Impfstatus von Personen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, fehlen in Österreich. In diese Personengruppe fallen nicht nur Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal, sondern auch andere Gesundheitsberufe wie Therapeutinnen und Therapeuten, Labor-, Sekretariats- und Reinigungspersonal sowie Personen in medizinischer Ausbildung. „Um sicher zu gehen, dass wir uns nicht selbst anstecken oder eine Krankheit übertragen, ist es zweckmäßig, wenn alle im Gesundheitswesen Beschäftigten einen verpflichtenden und aktuellen Impfnachweis über alle im Österreichischen Impfplan festgelegten Immunisierungen erbringen müssen“, ergänzt die Vizepräsidentin der Oberösterreichischen Apothekerkammer, Mag. pharm. Monika Aichberger.

Als besonders wichtig gilt eine hohe Durchimpfungsrate bei Erkrankungen, die von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Daher sieht der Österreichische Impflan den Schutz vor MMR (Masern, Mumps, Röteln), Varizellen, Influenza, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio sowie Hepatitis B und A vor. In bestimmten Bereichen wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Pneumokokken und Meningokokken vorgeschlagen. „Es ist wichtig, für diese Erkrankungen eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen. Denn all jene Personen, die aus bestimmten medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Neugeborene, sind besonders auf den Immunschutz ihres Umfeldes, den sogenannten Herdenschutz, angewiesen“, betonen der Präsident und die Vizepräsidentin unisono.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Apothekerkammer
Landesgeschäftsstelle Oberösterreich
Mozartstraße 26, 4020 Linz
Tel.: 0732/770350
E-Mail: ooe@apothekerkammer.at

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