Ausgabe vom 20. März 2021
Linz (OTS) – Nun hat also der Verfassungsgerichtshof erneut einige Corona-Verordnungen aufgehoben, die allerdings eh nicht mehr in Kraft waren. Und selbst bei jenen Regeln, die er „bestätigt“ hat, spürt man das Bauchweh der Verfassungswächter. Der Spagat — zwischen medizinisch notwendig und juristisch korrekt — ist offensichtlich nicht leicht. Wobei „medizinische Fehleinschätzungen“ merkt man relativ rasch an den Infektionszahlen, „juristische Fehleinschätzungen“ landen erst viel später vor Gericht. Ja, die juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie wird uns vermutlich noch beschäftigen, wenn wir längst alle geimpft sind und wieder über den Abbau der vermeintlich teuren Intensivbetten debattiert wird.
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