Opernball | Landespolizeidirektion Wien, 06.02.2018

Wien (OTS) - Kundmachung der Verordnung

  • Bekanntgabe eines Platzverbots gem. § 36/1 SPG
  • Dursuchungsanordnung bei Großveranstaltungen gem. § 41/1 SPG.

Anlässlich des am 08.02.2018 in der Staatsoper stattfindenden Opernballs werden Verordnungen über das Platzverbot und die Durchsuchungsanordnung kundgemacht. Diese können auf der Homepage der LPD Wien eingesehen werden.

Rückfragen & Kontakt:

Landespolizeidirektion Wien - Büro Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Harald SÖRÖS
+43 1 31310 72115
lpd-w-ref-pressestelle@polizei.gv.at

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