Opposition fordert Ausschussbegutachtung in Sachen Streichung der Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Sandler/Bernhard/Holzinger: „Parlament muss Möglichkeit haben, so wichtige Frage zu diskutieren“

Wien (OTS) SPÖ, NEOS und Liste Pilz fordern im Vorfeld des heute tagenden Ausschusses für Familie und Jugend im Parlament eine Ausschussbegutachtung in Sachen Streichung der Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung. „Die SPÖ steht auf der Seite der VertreterInnen für Menschen mit Behinderung. Eine Streichung der Familienbeihilfe werden wir nicht akzeptieren. Es kann nicht sein, dass Menschen eine wichtige Grundlage für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben gekürzt wird“, so SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler. „Das Vorgehen der Bundesregierung in dieser Frage ist inakzeptabel. Zuerst stößt man Betroffene durch einen Erlass vor den Kopf und kürzt ihnen Leistungen, dann legt man eine Husch-Pfusch-Reparatur des Gesetzes vor. Wir müssen hier Expertinnen und Experten, aber vor allem auch Menschen die betroffen sind, zu Wort kommen lassen“, betont NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard. „Die Familienministerin hat eine Reparatur des Gesetzes versprochen, der vorliegende Initiativantrag lässt aber sowohl auf theoretischer, wie auch auf praktischer Ebene einige Fragen offen. Wir als Liste Pilz wollen jedenfalls eine Lösung im Sinne der Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der VertreterInnen und treten für eine ordentliche Reparatur im Sinne der Betroffenen ein“, so Liste Pilz-Familiensprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Die Opposition fordert von den Regierungsparteien, nun allen VertreterInnen für Menschen mit Behinderung und BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, erneut Stellung zu beziehen. ****

Wird der ÖVP/FPÖ-Initiativantrag heute so beschlossen, wie von der Regierung geplant, drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. So würden Personen im betreuten Wohnen keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe haben, außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die rückwirkende Aberkennung der erhöhten Familienbeihilfe hohe Rückzahlungsverpflichtungen für die Betroffene entstehen. „Es ist zynisch und menschenverachtend, bei jenen zu kürzen, die ohnehin nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind“, so Sandler, die in diesem Zusammenhang an die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention erinnert, mit der sich Österreich verpflichtet für ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben für Menschen mit Behinderung zu sorgen. Im Speziellen auf Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“ (Schluss) rm 

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01/40110-3570
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