Ottenschläger zu 3. Eurofighter-U-Ausschuss: Darabos und Doskozil haben dem Eurofighter die Flügel gestutzt

SPÖ-Verteidigungsminister Doskozil und Darabos trafen parteipolitische Entscheidungen zum Schaden Österreichs

Wien (OTS) „Auch der 3. U-Ausschuss zur Causa Eurofighter brachte keine Belege auf Einflussnahme auf die Typentscheidung, sehr wohl aber ein weiteres Mal zahlreiche Belege, dass der von Norbert Darabos abgeschlossene Vergleich die Funktionsfähigkeit der Eurofighter in unvertretbarer Weise reduzierte“, konstatiert Andreas Ottenschläger, der Fraktionsvorsitzende der ÖVP im 3. Eurofighter Untersuchungsausschuss. „Ganz offensichtlich aus parteipolitischem Kalkül im Vorfeld einer Nationalratswahl, hat sich Darabos zum Erfüllungsgehilfen der SPÖ-Spindoktoren machen lassen und im absoluten Alleingang auf einer Papierserviette einen Vergleich ausverhandelt, dessen negative Folgen wir bis heute als militärische Großbaustelle aufarbeiten müssen.“

„Die Strafanzeige des nachfolgenden SPÖ-Verteidungungsministers Hans Peter Doskozil war hier sicher nicht hilfreich, denn sie hat die Verhandlungsposition Österreichs mit Eurofighter verschlechtert“, so Ottenschläger. Sachlich zu hinterfragen blieben laut dem Endbericht der ÖVP demnach die vor allem diese Strafanzeige.

Zentrale Vorwürfe, die Basis für die Strafanzeige waren, haben sich im Ausschuss nicht erhärtet. Dies betrifft sowohl die Täuschungsabsicht und die (nicht belegbare) Einpreisung von 183,4 Millionen Euro in den Kaufpreis, als auch die Frage der Lieferfähigkeit bei Vertragsabschluss. Insgesamt bleibt weiterhin der Verdacht aufrecht, dass die Sachverhaltsdarstellung gegen Eurofighter und Airbus vom Februar 2017 eine politisch motivierte Vorgangsweise war, die Doskozil zu verantworten hat. Auch die Arbeit der auf Weisung von Doskozil eingesetzten „SoKo aktive Luftraumüberwachung“, die alle zu berechnenden Varianten ursprünglich auf Grundlage des Betriebsaufwands von 2020 bis 2040 berechnen sollte, ist hinterfragenswert. So wurde der Beobachtungszeitraum nachträglich auf 30 Jahre verlängert. Dies führte nicht nur zu einer Schlechterstellung der Eurofighter, sondern laut Aussagen im Ausschuss auch dazu, dass aus einer seriösen Berechnung eine hochspekulative Schätzung wurde. Zuletzt war auch die Entscheidung Doskozils nach Vorliegen des Abschlussberichts nicht objektiv nachvollziehbar. So hatte die Kommission zwei gleich bewertete Varianten für die weitere Vorgangsweise vorgeschlagen, ohne dabei selbst eine Entscheidung zu treffen. Dies übernahm Doskozil selbst, der schließlich ohne sachliche Begründung per Weisung die Ausphasung der EF-Flotte bekanntgab.
Zentrales Thema im Ausschuss waren die Gegengeschäfte und die Frage nach unzulässigen Zahlungsflüssen im Firmennetzwerk rund um EADS und Eurofighter. Dabei ergab sich ein durchaus differenziertes Bild. Im Untersuchungsausschuss konnten keine Zahlungsflüsse an Politiker, Beamte oder andere Entscheidungsträger in der Republik Österreich nachgewiesen werden. Auch der Verfahrensrichter verweist in seinem Abschlussbericht darauf, dass keine individuelle Bestechlichkeit festgestellt werden konnte. Bezüglich Gegengeschäfte belegen vorliegende Gutachten, dass ein Großteil der Projekte nach erfolgter Prüfung als nachvollziehbar und sachgemäß bezeichnet werden konnte.

„Trotzdem erscheinen Vermittlungsleistungen von Dritten äußerst fraglich und haben letztlich dazu geführt, dass Zahlungsflüsse immer undurchsichtiger wurden und teils ohne sichtbare Leistungserbringung erfolgten.“ Dem entspricht auch ein Strafurteil das Amtsgerichts München, welches einen ehemaligen EADS-Manager wegen Untreue zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilte und bestätigte, dass das Vector-Netzwerk einigen Managern von Airbus dazu diente, Geld aus dem Unternehmen zu schleusen und für unternehmensfremde Zwecke zu verwenden.

„Angesichts solcher Vorfälle ist völlig klar, dass die Durchführung von Gegengeschäften auf andere Beine gestellt werden muss. Ein Vorbild für künftige Beschaffungsvorgänge kann dabei das „Schweizer Modell“ sein. Dort wurden für eine Neubeschaffung von Kampfflugzeugen und einem Bodenabwehrsystem ein Gegengeschäftsplan ausgearbeitet. Dieser sieht eine Kompensation von 100% des Auftragswertes bei einer inländischen Wertschöpfung von zumindest 60% vor“, erklärt Ottenschläger. Des Weiteren sei auf einen direkten Zusammenhang der Gegengeschäfte mit dem beschafften Gut Wert zu legen. So könnte die Republik in Zukunft die Unternehmen, bei denen ein Flugzeug beschafft wird, dazu zu verpflichten, Flugzeugkomponenten in Österreich herzustellen. Dadurch würden kleine und mittlere Betriebe in Österreich mit ihrer Spezialisierung und Kompetenz in Bezug auf den Standort, die Beschäftigungssituation, die nachhaltige Stärkung von Know-How und Technologieentwicklung deutlich von Gegengeschäften profitieren.

Die ÖVP schlägt deshalb die Entwicklung eines klaren Modells für künftige Gegengeschäfte mit folgenden Eckpunkten vor:

– Maximal 100 % Kompensationsvolumen,
– möglichst nur direkte Gegengeschäfte,
– Transparenz bei Zielen, Kausalität und Kosten, sowie klare Vertragsbestimmungen,
– Berücksichtigung von klein- und mittelständischen Unternehmen und
– Fokus auf Innovation und Technologietransfer.
– Berücksichtigung der „life-cycle-costs“ bei der Beurteilung von Beschaffungsprojekten.
– Abstimmung der Tätigkeit künftiger Untersuchungsausschüsse mit allfälligen Strafverfahren.

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
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