Panne oder Vorsatz? | ICOM Österreich, 13.11.2020

Gemeinnützige Museen erhalten Umsatzersatz trotz Zusage nicht. ICOM Österreich fordert Unterstützung für ALLE österreichischen Museen.

Handelt es sich hier um eine Panne oder um ein bewusstes Übersehen der österreichischen Kulturlandschaft, die zu 90% gemeinnützig ist? Wir fordern die sofortige Korrektur der Richtlinien und, wie versprochen, einen zum 80%igen Umsatzersatz für alle österreichischen Museen!

Mag. Bettina Leidl, Präsidentin, ICOM Österreich

Wien (OTS) ICOM Österreich, das Österreichische Nationalkomitee des UNESCO-assoziierten International Council of Museums fordert eine rasche Änderung der Richtlinien zum 80%igen Umsatzersatz für alle Museen für den Zeitraum der angeordneten Schließung.

Entgegen den medialen Ankündigungen und der ausdrücklichen Zusage der Bundesregierung erhalten gemeinnützige Kulturinstitutionen nach momentanem Wortlaut der dafür geltenden Richtlinie keinen Umsatzersatz, obwohl sie direkt vom Lockdown 2 betroffen sind.

Laut der Kanzlei Steirer, Mika & Comp., die viele Kultureinrichtungen berät, ist in den Richtlinien die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte die Voraussetzung für die Antragsberechtigung. Damit ist die gemeinnützige Tätigkeit ausgeschlossen, da sie in der Regel nicht zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Durch eine geringfügige Korrektur wäre dieses Problem zu beheben, was bisher nicht geschehen ist.

All jene gemeinnützigen Museen, an denen Bund, Länder oder Gemeinden zu mehr als 50% beteiligt sind, trifft es nun doppelt. Diese waren schon bisher beim NPO Fonds nicht antragsberechtigt.

Mag. Bettina Leidl, Präsidentin, ICOM Österreich:

„Handelt es sich hier um eine Panne oder um ein bewusstes Übersehen der österreichischen Kulturlandschaft, die zu 90% gemeinnützig ist? Wir fordern die sofortige Korrektur der Richtlinien und, wie versprochen, einen zum 80%igen Umsatzersatz für alle österreichischen Museen!“

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