„Kein billiger Abtausch! Die Leistung darf den ArbeitnehmerInnen nicht woanders wieder weggenommen werden.“
Wien (OTS) – „Beim Papamonat muss es einen Rechtsanspruch und einen Kündigungsschutz geben“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl. „Das zeigt die Erfahrung aus der AK Arbeitsrechtsberatung.“ Eine Belastung für die Wirtschaft durch einen Papamonat sieht AK Präsidentin Anderl nicht: „Die Unternehmen zahlen den Papamonat ja nicht. Der kurze Ausfall von einem Monat ist ja planbar. Ein billiger Abtausch mit einer anderen Leistung für Familien kommt aus AK Sicht daher nicht in Frage. Die Leistung darf den ArbeitnehmerInnen nicht woanders wieder weggenommen werden.“ Zudem fordert die Präsidentin, die ArbeitnehmerInnenvertretungen einzubinden: „Die notwendigen Details, wie Kündigungsschutz und Ankündigungsfrist gehören zwischen Regierung und Sozialpartnern ausverhandelt. Die AK steht dafür jederzeit bereit.“
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