Parlament sucht Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte für Untersuchungsausschüsse

Bis 15. Dezember 2017 lädt die Parlamentsdirektion zur Bewerbung für die ständige Liste der Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte

Wien (PK) - Die Nationalratspräsidentin hat für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode eine ständige Liste von Personen zu führen, die für die Funktion des Verfahrensrichters bzw. des Verfahrensanwalts für Untersuchungsausschüsse in Frage kommen. Diese Liste bildet die Grundlage für die Wahl des/der VerfahrensrichterIn bzw. des/der Verfahrensanwalts/-anwältin für mögliche Untersuchungsausschüsse.

Interessierte werden eingeladen, sich bis spätestens 15. Dezember 2017 unter Beifügung eines Lebenslaufes und entsprechender Nachweise direkt bei der Parlamentsdirektion unter untersuchungsausschuss@parlament.gv.at zu bewerben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird die Liste für die laufende Gesetzgebungsperiode in der Präsidialkonferenz festgelegt und veröffentlicht.

Aufgabe des/der Verfahrensrichters/-in ist es etwa, den/die Vorsitzende/n bei der Verfahrensleitung zu unterstützen und einen Entwurf des Ausschussberichts zu erstellen. Dem/Der Verfahrensanwalt/-anwältin obliegt es insbesondere, über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Sowohl VerfahrensrichterIn als auch Verfahrensanwalt/-anwältin haben jeweils eine/n Stellvertreter/-in.

Details betreffend Anforderungen und Aufgaben sind in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) geregelt (insb. §§ 8 bis 11):
https://www.parlament.gv.at/PERK/RGES/VO-UA/index.shtml (Schluss) red

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