Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Dezember 2017

Aktuelle Stunde, Erste Lesung von SPÖ-Anträgen, Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, Politikerbezüge, Wahl von Ausschüssen

Wien (PK) - Unabhängig von den laufenden Verhandlungen über die Bildung einer neuen Bundesregierung tritt der Nationalrat am 13. Dezember zum zweiten Mal in dieser Gesetzgebungsperiode zusammen und hält insgesamt drei Sitzungen ab. Damit soll sichergestellt werden, dass der zwischen Regierung und Beamten-Gewerkschaft vereinbarte Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst sowie die geplante Nulllohnrunde für PolitikerInnen rechtzeitig in Kraft treten können. Im Mittelpunkt der Tagesordnung der ersten Sitzung dieses Tages steht die Erste Lesung von Gesetzesanträgen der SPÖ, außerdem ist geplant, zwei weitere Ausschüsse zu wählen.

Aktuelle Stunde der ÖVP

Als stärkste Fraktion im Nationalrat darf die ÖVP das Thema für die erste Aktuelle Stunde in dieser Gesetzgebungsperiode auswählen.

SPÖ für unbefristete Verlängerung der Beschäftigungsaktion 20.000

Den Auftakt der Ersten Lesungen bildet ein SPÖ-Antrag zur noch unter der alten Koalition beschlossenen Beschäftigungsaktion 20.000. Die SPÖ spricht sich dafür aus, die Aktion unbefristet zu verlängern und auch nach 2019 jährlich bis zu 540 Mio. € für die berufliche Integration langzeitarbeitsloser Personen über 50 zur Verfügung zu stellen. Durch die Förderung von bis zu 20.000 Arbeitsplätzen in Gemeinden bzw. über gemeinnützige Trägervereine soll die Zahl der über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen halbiert werden. Begründet wird der Antrag mit den positiven Erfahrungen in der Pilotphase des Projekts, laut SPÖ-Chef und Bundeskanzler Christian Kern und Sozialminister Alois Stöger konnten zwischen Juli und Mitte Oktober bereits 1.200 zusätzliche Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.

Da der Nationalrat noch keinen Sozialausschuss gewählt hat, soll der Antrag im Finanzausschuss vorberaten werden.

Unterhaltsgarantie für Kinder in Alleinerzieher-Familien

Eine bessere soziale Absicherung von Alleinerzieher-Familien in Österreich steht im Mittelpunkt eines SPÖ-Antrags, der auf eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes abzielt. Künftig sollen AlleinerzieherInnen bis zu fünf Jahre einen "unterhaltssichernden Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe" (Unterhaltsgarantie) erhalten, wenn ihr Einkommen die Grenze von 55.000 € im Jahr nicht überschreitet. Als Richtbetrag sind, je nach Alter des Kindes, monatlich zwischen 205 € und 570 € vorgesehen, wobei Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschüsse für das Kind angerechnet werden. Auch dieser Antrag soll dem Finanzausschuss zugewiesen werden.

SPÖ gegen Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen

Mit einem "Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz" will die SPÖ der Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen entgegentreten und schlägt in diesem Sinn Änderungen im Körperschaftsteuergesetz, im Unternehmensbuchgesetz und im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz vor. Aufwendungen gegenüber konzerneigenen Körperschaften sollen demnach künftig nicht mehr abzugsfähig sein, wenn sie beim Empfänger einem effektiven Steuersatz von unter 10% unterliegen und dieser über keinerlei ökonomische Substanz in Form von eigenen Arbeitskräften und Betriebsräumlichkeiten verfügt. Überdies urgiert die SPÖ eine Ausweitung der Berichtspflichten von Unternehmensgruppen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. €, was die weltweite Verteilung von Erträgen und Steuern betrifft. ArbeitnehmerInnen, die Missstände in ihrem Unternehmen orten und melden, sollen besser abgesichert werden. Der Gesetzesantrag wird gleichfalls im Finanzausschuss diskutiert.

Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes

Gegenstand der vierten und letzten Ersten Lesung in dieser Sitzung ist ein Antrag der SPÖ, der zum Inhalt hat, die Gültigkeit des Energieeffizienzgesetzes des Bundes über das Jahr 2020 hinaus zu verlängern und die Steuerungswirkung des Gesetzes zu verbessern. Demnach sollen Energielieferanten künftig Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen müssen, die mindestens 1,5% ihrer Energieabsätze an ihre Endkunden im vorangegangenen Jahr entsprechen. Die aktuellen Bestimmungen hätten nicht die erhofften Effekte gebracht, aufgrund einer Übersättigung des Markts an Effizienzmaßnahmen würden auch kaum Investitionen ausgelöst, begründet Wolfgang Katzian den Antrag. Dieser war ursprünglich für den Wirtschaftsausschuss gedacht, soll nun aber im Verfassungsausschuss beraten werden.

Wahl von Ausschüssen

Nachdem in der Nationalratssitzung am 9. November bereits der Hauptausschuss, der Budgetausschuss, der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss gewählt wurden, folgen nun der Verfassungsausschuss und der Finanzausschuss. Die Konstituierung der beiden Ausschüsse wird gleich im Anschluss an die Sitzung erfolgen.

Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, Politikerbezüge

Vom Nationalrat am 13. Dezember beschlossen werden sollen auch der zwischen der Regierung und der Beamten-Gewerkschaft vereinbarte Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst sowie die in Aussicht genommene Nulllohnrunde für PolitikerInnen. Geplant ist, beide Gesetzentwürfe in der ersten Plenarsitzung dieses Tages einzubringen und diese dann unmittelbar danach, in einer eigenen Sitzung, dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Der endgültige Beschluss soll dann in einer weiteren Plenarsitzung erfolgen.

Gemäß der Vereinbarung wird das Gehalt der Bundesbediensteten ab 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent angehoben. Die PolitikerInnen wollen hingegen auf die ihnen gesetzlich zustehende Erhöhung der Bezüge um 1,5% verzichten.

Erste Lesungen: Glyphosat und Parteienfinanzierung

Gegenstand der dritten Plenarsitzung an diesem Tag werden neben der Besoldungsnovelle und der Nulllohnrunde voraussichtlich auch ein Antrag der SPÖ zum Thema Glyphosat und ein Antrag der NEOS zur Parteienfinanzierung sein. Zu beiden Anträgen soll eine Erste Lesung abgehalten werden. (Schluss) gs/sue

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