Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Mai 2017

Crowdsourcing, Integrationspaket, Gemeindeinvestitionen, Stabilitätsprogramm

Wien (PK) - Der Nationalrat tritt morgen wie geplant zusammen. Auf der Tagesordnung stehen Maßnahmen zur stärkeren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess und das Integrationspaket der Regierung. Zudem liegen die Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen sowie das Kommunalinvestitionsgesetz zur Modernisierung der Infrastruktur in Österreichs Gemeinden vor. Thema werden auch das Österreichische Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 sowie Rechnungshofberichte aus dem Agrarbereich, unter anderem über die AMA Marketing GesmbH, und zur Sanierung des Parlamentsgebäudes sein.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde hat das Team Stronach das Thema "Schutzzonen, Grenzsicherung, Integration: Wahlkampf oder Umsetzung?" vorgeschlagen.

Aktuelle Europastunde

Unter dem Titel "Perspektiven der Budgetpolitik der Europäischen Union" wird der Nationalrat dann mit Mitgliedern des Europaparlaments debattieren. Das Thema gewählt hat die ÖVP.

Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess

Zwischen September 2014 und September 2015 tagte im Parlament die Enquete-Kommission zur "Stärkung der Demokratie in Österreich". Nach der Schaffung eines zentralen Wählerregisters und der elektronischen Zustimmungsmöglichkeit zu Volksbegehren folgen nun weitere Schritte. In der von allen Parlamentsparteien getragenen Entschließung zur stärkeren Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess geht es in erster Linie um die Ausweitung des Begutachtungsverfahrens zu Gesetzentwürfen und die Durchführung von Crowdsourcing-Projekten. Nach finnischem Vorbild sollen ausgewählte Gesetzesvorhaben gemeinsam mit BürgerInnen und Fachleuten in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet werden, wobei die Regierung zunächst einmal ersucht wird, Materien, die sich für einen Crowdsourcing-Prozess eignen, bekanntzugeben. Ein erstes Pilotprojekt könnte dann 2018 starten, die technischen Voraussetzungen sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen. Die Opposition begrüßt und unterstützt zwar die Initiative, sprach sich aber im Verfassungsausschuss für weitere Reformen aus.

Wie ein Crowdsourcing-Projekt ablaufen könnte, wird in den Erläuterungen zur Entschließung präzisiert. Demnach soll, sobald ein "crowdsourcentaugliches" Thema am Tisch liegt, die Öffentlichkeit eingeladen werden, bestehende Probleme zu benennen. Danach werden ExpertInnen gebeten, Lösungen zu präsentieren, die dann in einem dritten Schritt evaluiert werden. Zum Abschluss soll das zuständige Regierungsmitglied dem Nationalrat berichten, ob eine oder keine Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesvorhabens auf Basis der Anregungen erfolgt bzw. welche anderen Maßnahmen als Ergebnis des Prozesses geplant sind. Zur Durchführung eines Pilotprojekts wird das Parlament eine Plattform für den Kommunikations- und Informationsaustausch einrichten.

Was das erweiterte Begutachtungsverfahren betrifft, wollen die Abgeordneten durch eine Änderung der legistischen Richtlinien sicherstellen, dass auch Stellungnahmen von BürgerInnen und Institutionen, die nicht direkte Adressaten eines Begutachtungsverfahrens sind, bei der Auswertung der Begutachtungsergebnisse berücksichtigt werden. Alle seriösen Stellungnahmen sollen - wie grundsätzlich schon bisher - auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden. Neu ist, dass sie, ähnlich wie Petitionen und Bürgerinitiativen, ab Herbst auch elektronisch mit einer Art "Like-Button" unterstützt werden können.

Das zuständige Regierungsmitglied wird außerdem angehalten, das jeweilige Gesetzesvorhaben in auch für Nicht-ExpertInnen verständlicher Form darzustellen, und zwar im Umfang etwa einer A4-Seite. Schickt ein Ausschuss eine Gesetzesinitiative von Abgeordneten in Begutachtung, obliegt die Erstellung des entsprechenden Informationsblatts den AntragstellerInnen. Durch eine kurz begründete Darstellung soll schließlich in Hinkunft auch besser ersichtlich sein, welche Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren in eine Regierungsvorlage aufgenommen wurden.

Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen

Bei der zwischen dem Bund und den Länder abgeschlossenen Vereinbarung, die anschließend auf der Tagesordnung steht, geht es insbesondere um Programme des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020. Da Österreich keine eigene Stelle oder Institution zur Abwicklung derartig umfangreicher Programme hat und es weder eine umfassende Kompetenz des Bundes noch der Länder für Regionalpolitik gibt, soll der innerstaatliche Staatsvertrag die korrekte Programm-und Finanzverwaltung sicherstellen. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits in der Vergangenheit getroffen.

Integrationspaket

Beschlossen werden soll dann das Integrationspaket der Regierung. Darin enthalten sind neue Integrationsverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge, adaptierte Regelungen bei der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige, das Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit und gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts, etwa Koranverteilaktionen.

Demnach müssen anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, ab September ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren. Neben den Koalitionsparteien stimmten im Sozialausschuss auch die Grünen für die Gesetzesvorlage. Im Mittelpunkt des Integrationsjahrs stehen Spracherwerb, Berufsorientierung und berufliche Qualifizierung, wer nicht mitwirkt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung. Von "Null-Euro-Jobs" könne aber keine Rede sein, hoben die Grünen im Ausschuss den Ausbildungscharakter hervor. Sie verwahren sich gegen dementsprechende ihrer Meinung nach unzutreffende populistische Begriffe.

Die Pflicht gilt ab September 2017 sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 können auch AsylwerberInnen mit hohen Bleibechancen am Programm teilnehmen. Allerdings hängt das Programmangebot von den budgetären Ressourcen ab, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme gibt es nicht.

Mit dem Integrationsjahr miterledigt ist ein Entschließungsantrag, in dem die Grünen eine bessere Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fordern.

Mit dem neu geschaffenen Integrationsgesetz sowie dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz werden verpflichtende Deutsch- und Wertekurse für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr sowie das Burka-Verbot eingeführt. Wer ab Oktober demnach in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 € rechnen. Das gilt auch im Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr sowie in Gerichten, an Schulen und Universitäten. Das Verhüllungsverbot gilt nicht für das Tragen von Sturzhelmen oder Mund-, Nasen- und Atemschutzmasken oder bei Faschingsfeierlichkeiten oder Perchtenläufen.

In die Deutschkurs involviert sind dabei das Außen- und Sozialministerium. Abgewickelt vom Integrationsfonds sollen in einem ersten Schritt Deutschkurse auf A1-Niveau zur Verfügung gestellt werden. Nach entsprechender Absolvierung und positivem Asylbescheid können bzw. müssen dann erwerbsfähige und damit beim AMS vorgemerkte anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einen A2-Deutschkurs besuchen. Abgewickelt werden diese Kurse vom AMS. An dieser Stelle knüpft auch das Integrationsjahr an.

Die verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse werden in Kooperation zwischen dem Integrationsfonds und dem AMS als eigenständige Kurse angeboten. Bei Integrationsverweigerung drohen Sanktionen in Form einer gekürzten oder gestrichenen Mindestsicherung bzw. Notstandshilfe oder Einbußen beim Arbeitslosengeld.

Neuregelungen gibt es außerdem bei der bereits existierenden Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige. Für jene, die versuchen, sich den Aufenthaltstitel zu erschleichen, wird es in Zukunft teurer werden. Wer eine andere Person für sich zur Prüfung schickt oder die Prüfung für jemand anderen schreibt, riskiert eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Bestraft werden soll künftig auch das Schummeln. Es drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen, wenn unerlaubte Hilfsmittel bei den Integrationsprüfungen verwendet werden. Eingerichtet werden soll im Außenministerium neben einer Forschungskoordinationsstelle außerdem ein Integrationsmonitoring.

Zudem werden erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen, Stichwort Koranverteilaktionen von Salafisten. Passieren soll das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einem strengeren Bewilligungsprozedere für die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs. Umfasst sind davon auch Parks.

In einem öffentlichen Hearing im Außenpolitischen Ausschuss gab es von ExpertInnen u.a. Kritik an der geplanten Vermengung von Sprach-und Wertetests, das Burka-Verbot halten sie für grundrechtskonform.

Kommunalinvestitionsgesetz

Nicht ganz konfliktfrei hat der Finanzausschuss das Kommunalinvestitionsgesetz plenumsreif gemacht. Damit stellt die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 Zweckzuschüsse in der Höhe von 175 Mio. € zur Unterstützung von Investitionstätigkeiten in den Gemeinden zur Verfügung. Es können maximal 25% der Projektkosten gefördert werden. Bundesminister Hans Jörg Schelling erwartet sich dadurch eine Belebung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung von tausenden Arbeitsplätzen insbesondere im Bausektor - das Finanzministerium rechnet mit 8.460 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Jahr 2018. Die Opposition bemängelte u.a. die fehlenden Qualitätskriterien sowie die zu bürokratische Abwicklung der Maßnahme.

Gefördert werden damit zusätzliche Bauprojekte in den Bereichen Kindergärten, Schulen, Seniorenbetreuung, Sportstätten, thermische Sanierung, öffentlicher Verkehr, Wohnraum, Abfallentsorgung, Kläranlagen oder Breitbandnetze. Konkret steht für jede Gemeinde ein bestimmter Betrag zur Verfügung, der je zur Hälfte auf Basis der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel berechnet wird. Die einzelnen Summen reichen dabei von 944 € für die kleinste Gemeinde (Gramais in Tirol) bis zu 40,83 Mio. € für die Stadt Wien. Förderungen und Zuschüsse von dritter Seite sind zulässig, solange die Gesamtkosten nicht überschritten werden. Die Anträge auf Gewährung eines kommunalen Investitionszuschusses sind von der Gemeinde an die Buchhaltungsagentur des Bundes zu richten und können vom 1. Juli 2017 bis 29. Juni 2018 eingebracht werden. Nicht in Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien wird an die OECD-Standards angepasst, da es in Bezug auf Transparenz und Amtshilfe beim Informationsaustausch diesen nicht mehr entspricht. Daher soll nicht nur der bilaterale Informationsaustausch mit Indien nun weiter verbessert werden. Auch das seit 2015 geltende Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen wird adaptiert, da dieses auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer beschränkt ist. In Zukunft sind davon Steuern jeder Art umfasst. Zudem ermöglicht die Novelle nun auch die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern. Diese beschränkt sich allerdings auf Abgabenansprüche, die durch ungerechtfertigte Befreiungen oder reduzierte Steuersätze entstanden sind. Laut Finanzministerium werden keine finanziellen Wirkungen erwartet.

Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021

Als nächstes beschäftigen sich die Abgeordneten mit dem Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021, das den Kurs der österreichischen Budgetpolitik für die nächsten Jahre vorgibt. Demnach wird für 2017 die Rückkehr zum strukturellen Nulldefizit angepeilt, bis 2028 soll die Staatsschuldenquote von derzeit 80,8% auf 60% des BIP reduziert werden.

Das im Jänner beschlossene Reformprogramm für die nächsten 18 Monate wird das Budget mit 4 Mrd. € belasten und soll über Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen von 2,8 Mrd. € sowie Einnahmen aus Konjunktur- und Beschäftigungseffekten von 1,2 Mrd. € gegenfinanziert werden.

Finanzminister Hans Jörg Schelling rechnet mit einem Anstieg der Staatseinnahmen um 17,3% bis 2021. Dabei soll das größte Plus aus Einkommen- und Vermögensteuern lukriert werden. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird eine Steigerung von 16,5% (durchschnittlich 3,1% pro Jahr) prognostiziert - etwas weniger als das BIP. Im Jahr 2016 lagen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen bei 96,7 Mrd. € (27,7% des BIP) und die Sozialversicherungsbeiträge bei 52,2 Mrd. €.

Ausgabenseitig erwartet sich das Finanzministerium einen Anstieg von 14,5%, insbesondere Kosten für Sachleistungen, etwa für Heilmittel (Arzneien) und ärztliche Hilfe werden laut Prognosen vermehrt zu Buche schlagen.

Schelling geht außerdem von einer Reduzierung des um konjunkturelle Effekte und Einmaleffekte bereinigten strukturellen Defizits aus. Dieses habe 2016 1,0% des BIP betragen und werde sukzessive auf 0,3% des BIP (2021) zurückgeführt, heißt es. 2015 und 2016 wurden die Mehrausgaben für Flüchtlings- und Asylwesen aus dieser Quote herausgerechnet. Das so bereinigte strukturelle Defizit beträgt 2016 0,7% und wird laut Prognose in den Folgejahren bei 0,5% oder darunter liegen. Die öffentliche Verschuldung wird laut Finanzressort bis 2021 auf 71% in Relation zum BIP zurückgehen.

Schenkung von Nachtsichtferngläsern an Serbien

Österreich wird die Republik Serbien zur Grenzüberwachung mit 30 Nachtsichtferngläsern samt Zubehör unterstützen. Die Geräte wurden in den 1990er Jahren angeschafft und sind bereits vollständig abgeschrieben. Ungeachtet der bereits erfolgten Abschreibung beziffert das Finanzministerium ihren Wert mit 1.820 € pro Stück. Der Aufwand der beabsichtigten Schenkung beläuft sich demgemäß auf 54.600 €. Die Vorlage kann mit breiter Zustimmung rechnen.

RH-Berichte zur Agrarmarkt Austria und der Agrarwirtschaft

Am Ende des Dienstag-Plenums stehen Rechnungshofberichte auf der Tagesordnung. Zwischen 2010 und 2014 untersuchte der Rechnungshof die Agrarmarkt Austria (AMA). Kritik übte er dabei unter anderem an der intransparenten Vergabe von Aufträgen an Kreativagenturen und dem Fehlen von Compliance-Richtlinien, wozu er in seinem Bericht insgesamt 55 Empfehlungen abgab. Laut AMA sind die Rechnungshofempfehlungen bereits umgesetzt bzw. befinden sich noch in Umsetzung. Mitverhandelt werden unter diesem Tagesordnungspunkt zwei weitere Berichte, in denen die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft sowie die agrarischen Investitionsförderungen und deren Wirkungsaspekte von den RechnungsprüferInnen unter die Lupe genommen wurden.

Rechnungshofbericht zur Parlamentssanierung

Der Rechnungshof hat die Sanierung des Parlamentsgebäudes von 2012 bis zur Freigabe des Vertieften Vorentwurfs im November 2015 überprüft. Der Befund war grundsätzlich positiv, Kritik gab es an geplanten kostenintensiven Baumaßnahmen unterhalb des historischen Reichsratssaals (Bundesversammlungssaal), an der Höhe der eingestellten Reserven und an verschiedenen Formalmängeln im Projektablauf. Positiv wurden die Projektorganisation und die Einbindung der NutzerInnen in den Planungsprozess bewertet. Von den Abgeordneten wurde der Bericht im Rechnungshofausschuss als überkritisch empfunden. (Schluss) keg/jan

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