Parlament: TOP im Nationalrat am 17. April 2018

Budgetbegleitgesetz, Doppelbudget 2018/2019 für Oberste Organe, Kunst und Kultur, Äußeres, Justiz und Reformen sowie Inneres

Wien (PK) - In den kommenden drei Tagen diskutiert das Plenum des Nationalrats nach sechsttägigen Ausschussberatungen das Doppelbudget 2018/2019. Änderungen gegenüber dem von der Regierung vorgelegten Entwurf wurden nur für das Parlamentsbudget vorgenommen, wodurch sich an den Schlusssummen für 2019 nur geringfügig etwas ändert.

Beschlossen wurden die Bundesfinanzgesetze 2018 und 2019 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. Lediglich dem Parlamentsbudget und dem Budget für die anderen Obersten Organe - Präsidentschaftskanzlei, VfGH, VwGH, Volksanwaltschaft und Rechnungshof - stimmten auch die SPÖ und die NEOS zu.

Gemäß den beiden Budgetentwürfen sind für 2018 Einnahmen in der Höhe von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2,2% des BIP. 2019 wird dann - bei Einnahmen von 79,69 Mrd. € und Ausgaben von 79,17 Mrd. € - ein Plus von 0,5% erreicht. Auch gesamtstaatlich ist, berechnet nach Maastricht-Kriterien, ein Nulldefizit zu erwarten. Anders schaut es beim strukturellen Defizit des Bundes aus: Bereinigt um Sonderausgaben und Konjunktureffekte wird es auch 2019 einen negativen Saldo von 0,5% geben. Signifikant rückläufig ist die Schuldenquote: Sie sinkt von 78,1% im Jahr 2017 auf 70,9% im Jahr 2019.

In dieser Plenarwoche sind weder eine Aktuelle Stunde, noch eine Fragestunde vorgesehen. Wie im Ausschuss werden die einzelnen Minister ihre Ressortbudgets mit den Abgeordneten diskutieren.

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Budgetbegleitgesetz

Das Doppelbudget 2018/2019 wird von einem sogenannten Budgetbegleitgesetz flankiert, um die Richtung des Budgetkurses abzusichern. Diesmal sind es 27 Gesetzesänderungen, ein neues Bundesgesetz sowie Ermächtigungen für Liegenschaftsverkäufe, die im Ausschuss mit einigen Abänderungen mit der Stimmenmehrheit der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ plenumsreif gemacht wurden.

Die einzelnen Maßnahmen stehen vor allem im Zeichen von Einsparungen und reichen von der Verschärfung der Altersteilzeit bis hin zu Kürzungen bei der Aktion 20.000 und beim Integrationsjahr für Flüchtlinge. Für heftige Kritik der Opposition im Ausschuss sorgten vor allem die Bestimmung über die Bestellung von weisungsberechtigten GeneralsekretärInnen in den Ministerien ohne Ausschreibung sowie eine Änderung im Bundeshaushaltsgesetz, wonach die Erstellung von Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz nunmehr dauerhaft zusammengelegt werden. Die Opposition kritisierte im Budgetausschuss, dass das Parlament wichtige Mitwirkungsrechte in strategischen Belangen verlieren würde, da es nun nicht mehr zu einem zweistufigen Budgetprozess komme. Seitens der Regierungsparteien wurde argumentiert, dass man die Evaluierung der Haushaltsreform abwarten und darüber im Haushaltsbeirat diskutieren werde.

Die zahlreichen Gesetzesänderungen des Budgetbegleitgesetzes konkretisieren nun den Sparkurs der Bundesregierung. So soll etwa durch eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz das Zugangsalter zur Altersteilzeit in zwei Stufen um jeweils ein Jahr angehoben und damit die Altersteilzeit dem Regelpensionsalter angenähert werden. Ab 2020 wird das ehestmögliche Antrittsalter für Altersteilzeit für Frauen bei 55 und für Männer bei 60 liegen. Deutlich gekürzt werden auch die Mittel für die derzeit ausgesetzte Beschäftigungsaktion 20.000, und zwar von 779 Mio. € auf 185 Mio. € bis zum Ende der Aktion Mitte Juni 2019. Die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge werden von bis zu 100 Mio. € auf maximal 50 Mio. € halbiert.

Weitere Maßnahmen betreffen u.a. die Reduktion der von den Unis an die Bundesimmobilienagentur zu zahlenden Mieten um 17,4 Mio. € sowie eine Budgetkürzung bei der Statistik Austria um 2%. Um Kosten und Haftungsrisiken zu senken, übernimmt der Bund zudem keine Ausfallsbürgschaften mehr für Kredite der Wohnbauinvestitionsbank. Der von der Regierung proklamierte Forschungsschwerpunkt schließlich manifestiert sich in der Schaffung der Silicon Austria Labs GmbH als neues Forschungszentrum mit Sitz in Graz. Teil des Budgetbegleitgesetzes sind auch Bestimmungen über die Bestellung von GeneralsekretärInnen der Bundesministerien. Ausdrücklich wird dabei normiert, dass diese Funktionen vom Ausschreibungsgesetz ausgenommen sind.

Im Ausschuss wurde zudem mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Abänderung hinsichtlich der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) beschlossen. Angesichts der geplanten Integration der WBIB in die bestehende Wohnbaufinanzierungsstruktur der Länder sollen nun die geltenden Regeln über die Kofinanzierung von WBIB-Geldern mit der Wohnbauförderung der Länder entfallen.

Ergänzungen zur Regierungsvorlage gab es auch im Bildungsinvestitionsgesetz, wo die für den Ausbau ganztägiger Schulformen vorgesehenen Mittel - sie stammen aus der Bankenabgabe -nun bis zum Jahr 2032, und nicht wie ursprünglich vorgesehen bis 2025 fließen sollen. Demnach werden in den Jahren 2019 und 2020 je 32,5 Mio. € und 2021 und 2022 je 30 Mio. € in den Ganztagsschulausbau fließen. Für den Zeitraum von 2023 bis 2032 werden dann insgesamt 303 Mio. € zur Verfügung stehen.

Vorbelastungen für die Schieneninfrastruktur

Die Bundesregierung wird, wenn das Gesetz zur "Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie" im Plenum Zustimmung findet, auch in den kommenden Jahren kräftig in die Schieneninfrastruktur investieren. Denn diese gesetzliche Grundlage ermöglicht es dem Ressortchef, für die Finanzjahre 2018 bis 2023 finanzielle Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Planung und Bau von Schieneninfrastruktur im Umfang von 41,037 Mrd. € einzugehen. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Annuitäten für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis 2023. Für Annuitäten ab 2024 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung. Die Kosten für den Brenner Basistunnel beziffert das Verkehrsministerium mit 8,3 Mrd. € (inklusive Risikovorsorge).

Die Vorlage fand im Budgetausschuss zwar auch nur die Unterstützung der beiden Regierungsparteien, grundsätzlich waren sich aber alle einig, dass Vorbelastungen für Investitionen in die Schieneninfrastruktur nicht nur aus gesamtstaatlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele positiv zu sehen seien. Die Opposition wird wahrscheinlich auch im Plenum kritisieren, dass diese möglichen Vorbelastungen gegenüber der Vorregelung um rund 1,8 Mrd. € gekürzt werden. Von Regierungsseite hieß es dazu, dass keine Investitionen gestrichen und alte Projekte nicht aufgegeben, sondern nur verschoben würden. Für Investitionen in die Infrastruktur würden Rekordsummen ausgegeben, deren Steigerung nur nicht so hoch ausfällt.

Doppelbudget 2018/2019, Bundesfinanzrahmen

Im Anschluss daran startet die Debatte zum Doppelbudget 2018 und 2019 sowie zum Bundesfinanzrahmen. Die einzelnen Untergliederungen (Kapitel) werden an den drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag strukturiert diskutiert. Am Abend wird die Sitzung dann jeweils unterbrochen. Die Abstimmung erfolgt am Donnerstag. An der Spitze der Debatte stehen traditionellerweise die Budgets für die sogenannten Obersten Organe.

Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei sind im Jahr 2018 an Ausgaben rund 9,5 Mio. € (2017: rund 8,8 Mio. €), das ist ein Plus von ca. 8,7%, veranschlagt. 2019 sinken die Ausgaben auf rund 9,4 Mio.€, das sind 1,1% weniger. Bis 2022 soll die Auszahlungsobergrenze weiter auf 8,9 Mio. € sinken. Das Budget entwickelt sich auch deshalb unterschiedlich, weil es im Jahr 2016 zu einer längeren Vakanz kam. Während dieser Zeit führte das Nationalratspräsidium die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten.

Parlament

Für das Parlament wird es gegenüber dem Entwurf mehr Mittel geben. Bei der Schlussabstimmung im Budgetausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS noch ein Abänderungsantrag angenommen, der für das Parlament zusätzliche Mittel in der Höhe von 26,44 Mio. € für das Jahr 2019 vorsieht, womit dem Hohen Haus im kommenden Jahr insgesamt 288,42 Mio. € zur Verfügung stehen.

Von den 26,44 Mio. € werden 20,69 Mio. € für die Parlamentssanierung benötigt. Ausdrücklich festgehalten wird in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag, dass sich am Gesamtkostenrahmen für die Parlamentssanierung nichts ändert, es komme lediglich zu einer Vorziehung von Zahlungen.

Die übrigen 5,75 Mio. € sind insbesondere für einen Ausbau der Unterstützungsleistungen für die Abgeordneten vorgesehen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka will die Summe unter anderem auch dazu verwenden, das Informationsservice der Parlamentsdirektion auszuweiten, den Abgeordneten und BundesrätInnen mehr Schulungen anzubieten und Videoaufzeichnungen von den Reden der MandatarInnen auf der Parlaments-Website bereitzustellen (Parlaments-TV). Zu diesem Zweck werden auch die Planstellen des Parlaments von 430 auf 450 erhöht, wobei 11 davon den Klubs - je eine pro Klub plus je zwei weitere für die drei im Bundesrat vertretenen Fraktionen - zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen die Klubs zusätzliche finanzielle Mittel für die anstehenden Untersuchungsausschüsse -jeder Klub den gleichen Betrag - bekommen. Ebenso ist eine Forcierung des Dialogs mit der Bevölkerung, KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, etwa durch neue Diskussionsformate, gezielte Schwerpunktsetzungen bei Veranstaltungen und eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit, geplant.

Die Ausgaben für das laufende Jahr 2018 in der Höhe von 227,13 Mio. € bleiben wie vorgesehen veranschlagt. Das sind aber auch um 32,1 Mio. € mehr als 2017 ausgegeben wurden (vorläufiger Erfolg). Zu Buche schlagen sich heuer ebenfalls die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Darüber hinaus steigt auch der Aufwand für die Parlamentsverwaltung. Das liegt unter anderem am Gedenkjahr 2018, an der EU-Ratspräsidentschaft und an der Weiterentwicklung digitaler Arbeitsmethoden.

Der Anteil des Parlamentsbudgets an den Gesamtausgaben des Bundes bleibt trotz der vorgenommenen Erhöhung mit rund 0,29% bzw. 0,36% niedrig. Von den budgetierten Mitteln fließen 55,8 Mio. € (2018) bzw. 107,49 Mio. € (2019) in die Parlamentssanierung (inkl. Ausweichquartier). Die Klubförderung, gemeinsame Ausgaben für MandatarInnen eingerechnet, beträgt 24,1 Mio. € (2018) bzw. 23,72 Mio. € (2019). Für den Nationalfonds werden - u.a. für die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe und Restzahlungen des Entschädigungsfonds - 7,98 Mio. € (2018) bzw. 9,35 Mio. € (2019) bereitgestellt. 3,4 Mio. € des Gesamtbudgets werden 2018 durch die Auflösung von Rücklagen aufgebracht. Die Einnahmen, die insbesondere in Zusammenhang mit Pensionsbeiträgen stehen, bleiben mit 2,3 Mio. € ähnlich hoch wie in den vergangenen Jahren.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof

Die beiden Höchstgerichte - Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - erhalten mehr Geld, was vor allem auf die erhöhte Verfahrensanzahl zurückzuführen ist. Trotz des großen Arbeitsanfalls konnten beide Institutionen die Verfahrensdauer senken. Besonders stark schlagen sich die Asylfälle bei beiden Gerichten zu Buche, im VfGH betreffen 45% aller Fälle Asylangelegenheiten. Der VwGH muss sich darüber hinaus oft mit Fragen des Glücksspiels auseinandersetzen.

Betrug die Verfahrensdauer im VfGH in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich noch 180 Tage, liegt man derzeit bei einem Istzustand von 143 Tagen, womit das Ziel von 200 Tagen weit unterschritten werden konnte. Die Asylrechtsangelegenheiten konnten sogar in einer erheblich kürzeren Dauer von durchschnittlich 78 Tagen erledigt werden. Im VwGH dauern die Verfahren durchschnittlich 6,9 Monate (2015 noch 8,9 Monate), bei Asylfragen liegt die Erledigungsdauer mittlerweile bei eineinhalb Monaten.

Nicht gerechnet hat man mit der Hohen Zahl der verfassungsgerichtlichen Normenbeschwerde bzw. der Gesetzesbeschwerden. Damit haben ordentliche Gerichte die Möglichkeit, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH anzufechten. Auch den Parteien eines Verfahrens steht es nun offen, mittels einer Gesetzesbeschwerde Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im betreffenden Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften an den VfGH heranzutragen. Ursprünglich ist man von 150 Fällen im Jahr ausgegangen, tatsächlich waren es aber 2015 immerhin 319, im Jahr darauf 283 und 2017 noch immer 159. Insgesamt hatte der VfGH im Vorjahr neu 535 Gesetzes- und Verordnungsprüfungen zu behandeln.

Konkret steigen die Ausgaben für den VfGH von rund 14,7 Mio. € im Jahr 2017 auf rund 15,9 Mio.€ im laufenden Jahr 2018, das ist ein Plus von 8,0%. Für 2019 sind rund 16 Mio. € budgetiert, was eine Anhebung von 1% bedeutet. Es sollen zwei Planstellen dazukommen, damit verfügt der VfGH über 102 Planstellen.

Das Budget 2018 für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen in der Höhe von rund 20,4 Mio. € (2017: rund 19,7 Mio. €) vor, das ist ein Plus von ca. 4%, 2019 sind rund 20,9 Mio. € und damit um ca. 2,4% mehr an Ausgaben geplant. Bis 2022 ist eine Auszahlungsobergrenze von 22,2 Mio. € vorgesehen. Der VwGH verfügt ab 2019 über 203 Planstellen, davon 69 im richterlichen Bereich.

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft muss in den nächsten Jahren mit weniger Budgetmitteln auskommen. Für die Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern, die seit Juli 2017 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, sind im Bundesfinanzrahmen bis 2022 nur für 2018 und 2019 zusätzliche Mittel vorgesehen. 2018 soll zudem eine Planstelle (78) eingespart, bis 2022 sollen weitere drei Stellen (75) gestrichen werden. Eine Entnahme von Rücklagen ist mit 0,3 Mio. € nur für 2018 veranschlagt. Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Mio. € und 2019 11,36 Mio. € zur Verfügung. Trotz der fallenden Budgetentwicklung appellierten die VolksanwältInnen im Budgetausschuss einmal mehr an das Parlament, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren.

Rechnungshof

Für den Rechnungshof sind insgesamt Auszahlungen von 33,54 Mio. € bzw. 34,94 Mio. € veranschlagt. Die Zuwächse um 1,72 Mio. € bzw. 1,4 Mio. € gegenüber den Vorjahren sind hauptsächlich auf Indexanpassungen bei Personal- und Sachaufwand sowie auf notwendige Nachbesetzungen zurückzuführen. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab im Budgetausschuss zu bedenken, dass derzeit nur rund 86% des Personalplans erfüllt sind. Der Rechnungshof habe schon jetzt ein sehr umfassendes Portfolio, das von den Kernbereichen Prüfen und Beraten bis hin zu diversen Sonderaufgaben im Rahmen der Parteienförderung oder der Medientransparenz reichen; zusätzliche Agenden - wie etwa die angedachte Kontrolle von Kommunen unter 10.000 EinwohnerInnen - wären derzeit nicht machbar. Da Ende 2019 nur mehr ein Rücklagenrest von 415.000 zur Verfügung stehen wird, hofft man im Rechnungshof, dass spätestens 2020 der Finanzrahmen an die budgetären Erfordernisse angepasst wird.

Bundeskanzleramt

Aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz, die noch im Dezember des Vorjahres vorgenommen wurden, ändert sich auch die Budgetstruktur im Bundeskanzleramt, die mit umfangreichen Mittelumschichtungen verbunden war.

Abgegeben wurde das Bundesverwaltungsgericht sowie Teile des Verfassungsdienstes und der Datenschutzagenden in das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Die Agenden des öffentlichen Dienstes wanderten in das Ressort des Vizekanzlers, der auch für den Sport zuständig ist. Der Bereich Digitalisierung ging wiederum an das Wirtschaftsressort, die Ständige Vertretung der OECD in Paris an das Außenministerium und der Bereich Raumordnung und Regionalpolitik erhielt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Im Gegenzug hat das Bundeskanzleramt zentrale EU-Agenden vom Außenressort sowie Agenden von der Finanzverwaltung (IT-Personalmanagement, IKT-Sicherheit, IKT-Infrastruktur) übernommen. Auch Frauenangelegenheiten kamen hinzu.

Im Bundeskanzleramt gibt es nunmehr zwei MinisterInnen - auf der einen Seite für EU, Kultur und Medien, auf der anderen Seite für Frauen, Familien und Jugend.

Für das Bundeskanzleramt sind laut Bundesvoranschlag 2018 343,7 Mio. € an Ausgaben vorgesehen, das bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Budgetprovisorium um 11,4%. Dieses Plus ist in erster Linie den Aufwendungen für die EU-Ratspräsidentschaft geschuldet, die dann im kommenden Jahr wieder wegfallen. 2019 betragen die Ausgaben dann nur mehr 311,4 Mio. €, das sind 32,3 Mio. € bzw. 9,4% weniger als heuer. In den darauffolgenden Jahren sinkt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen bis 2022 auf 288,2 Mio. €.

Für die österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 sind bis zu 43 Mio. € (35 Mio. € im Bundesvoranschlag plus 8 Mio. € Überschreitungsermächtigung) vorgesehen. Mit diesem Betrag Konferenzen und Veranstaltungen finanziert werden.

Der Fokus liegt auch auf dem Aufbau der strategischen NIS-Behörde, die unter anderem die Bewertung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen vornimmt und verbindliche Anweisungen zur Abhilfe bei festgestellten Mängeln erteilen können, sowie dem Ausbau des GovCERT (Government Computer Emergency Response Team) im Bundeskanzleramt. Weitere Reformziele betreffen den Ausbau der Digitalisierung im Bereich des IT-Personalmanagements des Bundes sowie die Vereinheitlichung der Corporate Identity der Bundesregierung.

Im Jahr 2019 steigt das Budget für die Parteienförderung von rund 29,9 Mio. € auf rund 41 Mio. €, was großteils auf die EU-Wahl 2019 zurückzuführen ist. Außerdem eingeplant ist die ursprünglich bereits für heuer vorgesehene, gesetzlich aber zurückgenommene, Valorisierung der Parteienförderung. Die Förderung der politischen Akademien liegt in beiden Jahren bei ca. 10,5 Mio. €. Gleich bleibt die Presse- und Publizistikförderung mit je 9 Mio. € für die Jahre 2018 und 2019. Das Kultusamt erhält sowohl 2018 als auch 2019 63,7 Mio. €. Für die Volksgruppenförderung gem. Volksgruppengesetz stehen 2018 und 2019 je 3,9 Mio. € zur Verfügung.

Der Bundeskanzler wies im Ausschuss Vermutungen, wonach er ein sogenanntes "Körberlgeld" im Budget versteckt habe, mit Entschiedenheit zurück. Dabei handle es sich vielmehr um Projekte mit internationalem und historischem Bezug, etwa um die Unterstützung für die Namens-Gedenkmauer für Opfer der Shoa, weiters für ein Projekt bei Yad Vashem sowie das Hospiz in Jerusalem. Zudem würden Projekte im Rahmen des Ratsvorsitzes finanziert. Für das Gedenk- und Erinnerungsjahr stehen 4,2 Mio. € zur Verfügung.

Öffentlicher Dienst

Für den öffentlichen Dienst sind 2018 Einzahlungen von 0,601 Mio. € und Auszahlungen in Höhe von 32,9 Mio. € geplant. Im Jahr 2019 werden um 7,2% höhere Ausgaben erwartet.

Davon sind nicht nur die Kosten für 230 MitarbeiterInnen sondern auch Projekte und Vorhaben wie die Dienstrechtsnovelle und Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu tragen. Der Personalaufwand soll 2018 19,1 Mio. € (2019: 19,4 Mio. €) betragen.

Rücklagen sollen teilweise aus anderen Ministerien übertragen werden. Auflösungen sind für 2018 und 2019 nicht geplant.

Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache stellte in Abreden, dass sein Ressortbudget ein "Spielgeld" in der Höhe von 15 Mio. € enthalte. Begründet seien diese Mittel durch neue Standorte, Technik und Projekte. Jedenfalls sei dies keine Erhöhung des PR-Budgets, wie Medien vermutet hätten. Mit 800.000 € verfüge sein Ressort im Vergleich über das geringste Werbebudget.

Für die Ratspräsidentschaft Österreichs sind 1,05 Mio. € im Jahr 2018 und 1,0257 Mio. € 2019 vorgesehen.

Sport

Für den Sport sind im Doppelbudget 128,66 Mio. € (2018) bzw. 129,95 Mio. € (2019) veranschlagt. Da das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) im Zuge der Regierungsbildung im letzten Herbst neu gegründet wurde und es durch die Ressortverschiebungen zu einigen budgetären Umschichtungen gekommen ist, ist ein Vergleich mit den letzten Budgetzahlen nur schwer möglich. 2017 gab es 142,3 Mio. € für den Sportbereich.

Das im Einzelnen sieht das Sportbudget 2018 als auch 2019 für die Allgemeine Sportförderung rund 40 Mio. € vor, wovon diverse Sportgroßveranstaltungen oder die tägliche Turnstunde in Volksschulen und Kindergärten finanziert werden sollen. Der größte Budgetposten beim Sport sind die besonderen Sportförderungen mit 80 Mio. € für die nächsten beiden Jahre, die 2017 gleichermaßen zu Buche geschlagen sind. Für Sportgroßprojekte ist 2018 und 2019 wie in den Jahren davor ein Erinnerungsbeitrag von 4.000 € ausgewiesen. Für die neue Bundessporteinrichtungen GmbH sind jeweils 6,50 Mio. € budgetiert.

Kultur

Einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet trotz des allgemeinen Sparkurses das Budget für Kunst und Kultur. Insgesamt 456,6 Mio. € sind dafür im Bundesvoranschlag für das Jahr 2018 vorgesehen, das Kunst- und Kulturbudget 2019 wird 455,1 Mio. € betragen. 2017 wurden insgesamt 451 Mio. € ausgezahlt.

Ein wesentlicher Teil des Budgets ist für die großen Kultureinrichtungen des Bundes vorgesehen, also Bundestheater und Bundesmuseen, die sowohl 2018 als auch 2019 ca. 291,53 Mio. € Basisförderung erhalten werden. Die Bundestheater bekommen 2018 und 2019 jeweils 163,37 Mio. €, die Bundesmuseen 128,16 Mio. €. Der Denkmalschutz wird mit 39,17 Mio. € finanziert.

Für die folgenden Jahre ergeben sich im Kulturbudget keine wesentlichen Änderungen, wie aus dem Finanzrahmen bis 2022 hervorgeht. Demnach sind für das Kunst- und Kulturbudget 2020 ca. 455,6 Mio. € vorgesehen. 2021 solle es 456,2 Mio. € und 2022 dann 456,8 Mio. Euro sein.

Äußeres

In den Budgetentwürfen sind für das Außenministerium Auszahlungen von 502,6 Mio. (2018) € bzw. 508,4 Mio. € (2019) veranschlagt. Gegenüber dem erst im Jänner in Kraft getretenen Budgetprovisorium bedeutet das ein Minus von 9,6%. Bis 2022 sollen bei den Auszahlungen weitere 10,4 Mio. € eingespart werden.

Gekürzt wird im Vergleich zu den 2017 tatsächlich geleisteten Zahlungen um 39,2 Mio. €. Ein kleiner Teil vom Minus - nämlich 4 Mio. € - ist auf die Ressortverschiebungen im Rahmen der Regierungsbildung zurückzuführen. Die EU-Angelegenheiten wanderten ins BKA, das Außenministerium übernahm vom Kanzleramt wiederum die OOECD-Agenden. Die weiteren Unterschiede in der Höhe von 35,1 Mio. € ergeben sich u.a. aus dem Umstand, dass die Zuschüsse für die sprachliche Frühförderung im Integrationsbereich an die Bundesländer in der Höhe von 20 Mio. € ab 2018 vom Finanzministerium bezahlt werden.

Zudem gibt es eine Kürzung von 5 Mio. € beim Auslandskatastrophenfonds. Der Rückgang von Geldern für internationale Organisationen beträgt 17,3 Mio. €, wobei davon rund 10 Mio. € auf die geringeren Zahlungen für die EU-Faszilität für Flüchtlinge in der Türkei zurückzuführen sind. Der restliche Betrag ergibt sich aus geringeren Auszahlungen für diverse UN-Programme.

Die Unterstützung für die ADA (Austrian Development Agency - die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit) bleibt mit 92,5 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. 2019 bekommt die Agentur mit Blick auf das langfristige Ziel Österreichs, eine ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erreichen, laut Budgetunterlagen um 10 Mio. € mehr Mittel.

Im Budgetausschuss stellte sich Außenministerin Karin Kneissl gegen die Vorwürfe der Opposition, wonach bei der Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft gekürzt wird. Die laut Budgetentwürfen eingesparten 5 Mio. € beim Auslandskatastrophenfonds könnten - sollten Katastrophenfälle eintreten - aus Rücklagen bereitgestellt werden. Zudem sei der Auslandskatastrophenfonds kein EZA-Fonds. An der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, also bei den Mitteln für die ADA, habe sich nichts geändert. Mittelfristig peile die Regierung nach wie vor die 0,7%-Quote des Bruttonationaleinkommens gemäß internationalem OECD-Ziel an.

Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Bereits im Vorfeld des Budgetausschusses gab es eine breite und teilweise auch heftige Diskussion mit öffentlichen Statements der StandesvertreterInnen zu Einsparungen im Justizbereich. Vor allem die geplante Reduktion von Planstellen bei den Gerichten ließen die Wogen hochgehen. Bundesminister Josef Moser verwies im Ausschuss darauf, dass es dabei nicht um Reduktionen, sondern um Rückführungen und Nicht-Weiterführungen von Nachbesetzungen von Teilzeitkräften und Karenzierungen gehe. 2018 und 2019 sollen jedenfalls keine Stellen von RichterInnen und StaatsanwältInnen eingespart werden, bekräftige Moser gegenüber den Abgeordneten. In der Vergangenheit sei es durch Nachbesetzungen von Teilzeitlücken und von Karenzierungen zu 42 Planstellen über den Stand gekommen, deren Weiterführung eine Aufstockung bedeuten würde. Für das Bundesverwaltungsgericht verwies er auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim Verwaltungspersonal, wenn im Jahr 2019 befristete Stellen für Asylverfahren nicht mehr nachbesetzt werden.

Eine Finanzierung aus Rücklagen etwa für Gerichtspraktika, aber auch zur Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes, sowie für Baumaßnahmen -Stichwort Jugendkompetenzzentrum Gerasdorf - hält er aber für nötig. Im Jahr 2019 werden die Rücklagen aber aufgebraucht sein.

Was die Gesetzesbereinigung betrifft, so gab sich der Minister im Ausschuss zuversichtlich, ein Begutachtungsentwurf sei bereits fast fertig. Von rund 5.800 Rechtsvorschriften, die von den einzelnen Ministerien genannt wurden, könnten rund 2.500 außer Kraft treten. Zudem läuft ein Projekt der Überprüfung, wo eine etwaige Übererfüllung von EU-Recht - Stichwort Gold Plating - nicht mehr notwendig sei. Hinsichtlich der Kompetenzbereinigung laufen Gespräche mit den Ländern.

Die für 2018 geplanten Auszahlungen im Budgetentwurf übersteigen den vorläufigen Erfolg für das Ressort im Jahr 2017 (1,51 Mrd. €) deutlich. Laut Vorlage ist dies unter anderem auf die Eingliederung des Verfassungsdiensts, der Datenschutzagenden und des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017 mit einer Auswirkung von 72,8 Mio. € zurückzuführen.

Aufgrund der Eingliederung erhöhte sich demnach auch die Anzahl der Planstellen im Jahr 2017 um 655 auf 12.022. Im Jahr 2018 soll die Zahl um insgesamt 54 Planstellen auf 12.076 weiter steigen. Verringern soll sich der Gesamtstand im Jahr 2019, und zwar um 176 auf 11.900 Planstellen. Im Jahr 2018 sind so zwar beispielsweise 100 zusätzliche Ausbildungsplanstellen im Bereich Justizanstalten und jeweils fünf in der Stabsstelle des Ministeriums und in der Datenschutzbehörde geplant. Bei den Gerichten sollen jedoch 80 Planstellen 2018 und 136 weitere 2019 wegfallen, vorrangig durch Einhaltung des vorgegebenen Einsparungspfades. 2019 ist zudem beim Bundesverwaltungsgericht eine Reduktion von 40 Planstellen vorgesehen. Es handelt sich demnach dabei um eine erste Rückführung von Stellen, die aufgrund der Flüchtlingskrise befristet zugewiesen wurden.

Im Bereich Rechtsprechung übersteigen die Einnahmen deutlich die Auszahlungen. Den Justizbudget-Auszahlungen (2018: 1,58 Mrd.€, 2019:
1,6 Mrd. €) stehen laut Budgetentwurf Einzahlungen von 1,26 Mrd. € im Jahr 2018 und von 1,31 Mrd. € im Jahr 2019 gegenüber. Der Großteil der Einzahlungen kommt aus der Rechtsprechung mit 1,2 Mrd. € im Zeitraum 2018 (2019: 1,25 Mrd. €). Demnach steht für diesen Bereich ein Plus im Verhältnis zu seinen Aufwendungen: In die Rechtsprechung fließen im Jahr 2018 mit 966,4 Mio. € (2019: 963,6 Mio. €) deutlich weniger, als eingenommen wird. Für den Strafvollzug sind im Jahr 2018 496,1 Mio. € (2019: 517,9 Mio. €), für Steuerung und Services 112,7 Mio. € (2019: 118,2 Mio. €) an Einzahlungen budgetiert. Im Gesamtergebnis des veranschlagten Justizbudgets verbleibt 2018 ein Abgang von 313 Mio. €, im Jahr 2019 sollen es 287 Mio. € sein.

Inneres

Der Innenminister kann sich über ein gut ausgestattetes Budget freuen. Es steigen nicht nur die Geldmittel - unter anderem für eine bessere und modernisierte Ausrüstung -, auch die Planposten werden stark aufgestockt. Im Budgetausschuss nannte der Ressortchef die beiden Bundesvoranschläge für 2018 und 2019 "das größte Sicherheitsbudget, das wir jemals in der Zweiten Republik hatten". An seinem Projekt der berittenen Polizei will der Ressortchef weiter festhalten, auch dafür ist im Budget Sorge getragen.

So erhält das Ministerium heuer 653 zusätzliche Exekutivdienst-Planstellen, wobei je 250 davon für einen Kompensationspool, etwa zum Ausgleich für Karenzierungen und Teilzeitbeschäftigungen, und für die Grenzraumüberwachung vorgesehen sind. Die übrigen 153 werden dem Bereich "Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus" zugeordnet, wie aus den Erläuterungen zum Bundesvoranschlag hervorgeht. Dazu kommen weitere 288 neue Planstellen für den Verwaltungsbereich, konkret für den Bereich Cybersicherheit und die Implementierung moderner Ermittlungsmethoden sowie für den Ausbildungsbereich.

Ein noch deutlicheres Personalplus wird es 2019 mit 1.230 zusätzlichen Exekutivdienst-Planstellen und 8 zusätzlichen Verwaltungsdienst-Planstellen geben, wobei 700 davon für die Ausbildung von PolizeischülerInnen benötigt werden. Insgesamt werden dem Innenressort 2019 - ohne die Bereiche Asyl und Migration - 35.453 Planstellen zur Verfügung stehen. Bis 2022 soll der Wert dann auf 37.687 - darunter insgesamt 2.000 zusätzliche Ausbildungs-Planstellen - steigen.

Konkret stehen für den Bereich Inneres im Jahr 2018 - ohne den nunmehr getrennt dargestellten Bereich Asyl und Migration -Budgetmittel in der Höhe von 2,84 Mrd. € zur Verfügung. Das sind um 122,4 Mio. € mehr als 2017 aufgewendet wurden (vorläufiger Erfolg). Für 2019 werden 2,85 Mrd. € budgetiert. Neben zusätzlichen Personalaufwendungen schlagen laut Budgetbericht etwa auch Verbesserungen bei der Ausrüstung und andere Anschaffungen -Hubschrauber, Schutzwaffen, Langwaffen, Sondereinsatztechnik etc. -zu Buche.

Größter Ausgabenposten bleibt der Kernbereich Sicherheit mit 2,39 Mrd. € (2018) bzw. 2,4 Mrd. € (2019). Für den Zivildienst stehen 2018 57,94 Mio. € und 2019 59,14 Mio. € zur Verfügung. Dass für diesen Bereich weniger Mittel zur Verfügung stehen als im vergangenen Jahr, wird mit geburtenschwachen Jahrgängen begründet.

Erstmals in einer eigenen Budget-Untergliederung dargestellt werden die Bereiche Asyl und Migration. Verbucht in dieser neuen Untergliederung sind insbesondere die Aufwendungen für die Grundversorgung von Flüchtlingen, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und für benötigte Infrastruktur, wobei das Innenministerium von insgesamt sinkenden Kosten durch den Rückgang der Asylanträge - in den ersten beiden Monaten 2018 waren es nur noch 2.680 - und der Zunahme von Rückführungen ausgeht. Gemäß den Unterlagen des parlamentarischen Budgetdienstes befanden sich Ende Februar noch 59.922 Personen in der Grundversorgung, damit ist die Zahl erstmals seit Oktober 2015 unter die 60.000er-Marke gesunken.

Gesamt sind für den Bereich Asyl und Migration 2018 420 Mio. € (rund 280 Mio. € weniger als 2017) und 2019 370 Mio. € veranschlagt. Davon entfallen 299,13 Mio. € (2018) bzw. 245,74 Mio. € (2019) auf die Betreuung von Flüchtlingen und 114,07 Mio. € bzw. 117,26 Mio. € auf das BFA. Bis zum Jahr 2022 sollen die Ausgaben auf 185,1 Mio. € sinken. Die Einnahmen werden für beide Jahre auf jeweils 24,59 Mio. € geschätzt.

Als wichtigste aktuelle und geplante Maßnahmen im Bereich Asyl und Migration werden im Strategiebericht u.a. die Erarbeitung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie, die beschleunigte Aberkennung des Asylstatus bei Heimatbesuchen, die konsequente Rückführung abgelehnter AsylwerberInnen und die bundeseinheitliche Neuregelung der Grundversorgung genannt. An der derzeitigen Form der Rechtsberatung für Flüchtlinge will der Innenminister vorerst nicht rütteln: die im Regierungsprogramm verankerte Systemumstellung mit einer Rückführung der Beratung in den hoheitlichen Bereich soll erst mittel- bzw. langfristig kommen.

Die Zahl der Planstellen bleibt 2018 und 2019 mit jeweils 1.748 gleich, davon sind 1.384 bzw. 1.429 für das BFA reserviert. Dieses konnte in den vergangenen Monaten die Zahl der offenen Asylverfahren deutlich reduzieren, von 73.444 (Höchststand 2015) auf 27.124 Ende Februar 2018. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) jan/keg

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