Parlament: TOP im Nationalrat am 17. Mai 2017

Gewerbeordnung, Entschließung für palmölfreie AMA-Produkte, Übereinkommen zur Reduktion von Quecksilber

Wien (PK) - Zu den gewichtigsten Gesetzesbeschlüssen gehört morgen Mittwoch im Nationalrat die Reform der Gewerbeordnung, die Reinhold Mitterlehner noch vor seinem Rücktritt durch den Wirtschaftsausschuss gebracht hat. Zudem wird die Grundumlage für Mitglieder der Wirtschaftskammer gesenkt. Zu Neuregelungen kommt es auch im Maß- und Eichgesetz, beim Pflanzengut sowie in der Abfallwirtschaft. Mit einem internationalen Abkommen soll weltweit Quecksilber reduziert werden. In zwei Entschließungen sprechen sich die Abgeordneten für palmölfreie AMA-Produkte sowie weitere Maßnahmen zum Schutz von Wildbienen aus. Nach einem Formfehler steht das Heimopfergesetz voraussichtlich erneut auf der Tagesordnung.

Fragestunde

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter beantwortet Fragen aus seinem Ressort.

Gewerbeordnung

Die bereits seit Langem angekündigte Novelle zur Gewerbeordnung steht nun vor der Beschlussfassung. Das Gesetz ist die letzte Reform, die Reinhold Mitterlehner durch den Wirtschaftsausschuss gebracht hat, im Plenum wird diese Reform jemand anderer seitens der Regierung vertreten müssen. Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf noch umfangreich abgeändert und damit plenumsreif gemacht. Dafür stimmten nur die beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP. Fraglich ist, ob die für die Änderungen im Betriebsanlagenverfahren erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt.

Ziele der Novelle sind Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und Liberalisierung. So ist etwa eine Gebührenbefreiung insbesondere bei Gewerbeanmeldungen und Betriebsanlagengenehmigungen vorgesehen. Darüber hinaus werden generelle Standards für Befähigungs- und Meisterprüfungen normiert. Im gewerblichen Berufsrecht wiederum kommt es zur Streichung der derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementierten Teilgewerbe. Freie Gewerbe werden demnach etwa die Änderungsschneiderei, das Modellieren von Nägeln oder die Fahrradtechnik. In Zukunft wird es damit insgesamt 81 reglementierte und rund 440 freie Gewerbe geben.

Zudem bringt die Reform Ausweitungen bei den Nebenrechten. In diesem Sinn werden ergänzende Tätigkeiten nicht mehr an einen "geringen Umfang" gebunden, stattdessen werden bestimmte Prozentsätze festglegt, die darüber Aufschluss geben, welchen Anteil die ergänzenden Tätigkeiten an der Gesamtleistung haben dürfen. Konkret orientiert sich das zulässige Volumen an einer Obergrenze von maximal 30% des Jahresumsatzes für alle Tätigkeiten, wobei für ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben eine Grenze von 15% pro Auftrag vorgesehen ist. Ein Aus bedeuten die neuen Regelungen jedenfalls für die Scheinselbständigkeit am Bau. Dieses Themas nimmt sich auch eine Ausschussfeststellung an, die dafür eintritt, bei den Schulungen der MitarbeiterInnen der Gewerbebehörden stärker auf den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings einzugehen.

In Anbetracht des kommenden Rauchverbots und damit zusammenhängender allfälliger Lärmbelastungen durch vor den Lokalen rauchende Gäste sind auch Adaptierungen bei der Sperrstundenregelung vorgesehen. Gemeinden können nun in Abwägung der Interessen der AnrainerInnen und der Lokalbetreiber unter Beiziehung von Sachverständigen die Sperrstunde vorverlegen. Eine von den Regierungsparteien beschlossene Ausschussfeststellung fordert hier die Gemeinden auf, schon präventiv darauf hinzuwirken, dass Anlässe, die zur Anwendung der Sperrstundenverkürzung führen können, so weit wie möglich vermieden werden.

Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht kommt es zu einer Reform des vereinfachten Genehmigungsverfahrens, die darauf hinausläuft, diesem Verfahrenstyp in der Praxis stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Demnach soll nun die Prognose der Unbedenklichkeit der Immissionen nicht Teil der Prüfung der zutreffenden Verfahrensart, sondern vielmehr zentraler Teil der inhaltlichen Bewertungen sein. Die Fristen, innerhalb derer Nachbarn ihre Rechte geltend machen können, werden zudem präzise geregelt. Unter dem Aspekt der Vereinfachungen sieht das Gesetz auch die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen - sämtliche Verfahren sollen in Zukunft in einem vor der Gewerbebehörde durchgeführt werden - sowie die Streichung von unverhältnismäßigen Veröffentlichungspflichten vor.

Eine Präzisierung reichten die Regierungsparteien mit dem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten Antrag nach, der nun ausdrücklich klarstellt, dass Automatentankstellen als Betriebsstätten im Sinn der Gewerbeordnung gelten. Er steht gemeinsam mit der Gewerbeordnungsnovelle zur Abstimmung. Miterldigt wird der Antrag von FPÖ, NEOS und Team Stronach, in dem klare Regelungen für die Festsetzung der Sperrstunde von Gastronomiebetrieben verlangt werden. Konkret hatten die drei Oppositionsparteien die Ausarbeitung einer Studie über die von Gasthäusern und Lokalen ausgehenden Lärmemissionen vorgeschlagen, auf deren Basis dann die Sperrstundenregelung der Gewerbeordnung angepasst werden sollte.

Während im Ausschuss die beiden Regierungsparteien auf die zahlreichen Erleichterungen hinwiesen, konnte die Opposition keinen großen Entwurf erkennen. Die Freiheitlichen hätten sich noch mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gewünscht, die NEOS treten für eine komplette Neufassung der Gewerbeordnung ein und auch das Team Stronach meint, eine Liberalisierung sehe anders aus. Die Grünen wiederum befürchten Verschlechterungen für Naturschutz- und Anrainerrechte durch die Änderungen im Betriebsanlagenrecht.

Für Reinhold Mitterlehner, der die Novelle im Ausschuss noch persönlich mit den Abgeordneten diskutierte, bringt die Novelle eine Reihe konkreter Fortschritte. Die Gewerbeordnung verbinde Qualitätssicherung mit dem System der Kollektivverträge und der dualen Ausbildung.

Grundumlage für Mitglieder der Wirtschaftskammer wird gesenkt

Mitglieder der Wirtschaftskammer sollen durch neue Berechnungsmodelle der Grundumlage entlastet werden. Das ist das Ziel eines Antrags der Koalition zum Wirtschaftskammergesetzes, der ebenfalls auf der Tagesordnung steht. So entfällt etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage. Vorgesehen ist ferner die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, der bewirkt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage sinkt. Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden Umsatzsteuern verringert. Gänzlich gestrichen wird die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage. Bei Vorliegen von mehreren Gewerbeberechtigungen, die allesamt zur Mitgliedschaft in ein und derselben Fachorganisation führen, ist in Zukunft nur noch die Grundumlage für die Mitgliedschaft in einer einzigen Fachorganisation zu zahlen.

Neu ins Kammergesetz aufgenommen wird auch die ausdrückliche Berechtigung, Daten zur Bekämpfung von Pfusch zu sammeln und zu verarbeiten.

Maß- und Eichgesetz

Das Maß- und Eichgesetz wird an die technischen Entwicklungen angepasst, die es ermöglichen, Eichpflichten zu reduzieren sowie Intervalle zur Nacheichung zu verlängern. Nebeneffekt ist, dass dadurch Verwender von Messgeräten entlastet werden. Die Novelle streicht daher bei einer Reihe von Messgeräten, etwa bei Abwasserzählern oder Drehzahlmessern, die Eichpflicht. Für andere Geräte, wie z.B. Längenmessgeräte, wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung der Nacheichfristen schließlich elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind. Die Novelle soll nach fünf Jahren für die Verwender der Messgeräte eine Einsparung von rund 15,2 Mio. € jährlich und den Entfall von 164.000 Messungen pro Jahr bringen.

Anpassung des Pflanzgutgesetzes

Die Adaptierung des Pflanzgutgesetzes, mit der verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt werden, dürfte nach den Beratungen im Landwirtschaftsausschuss auch im Plenum auf einhellige Zustimmung stoßen.

Konkret wird beim Inverkehrbringen von Pflanzengut nun eine Etikettierung erforderlich, die Vorschriften bei der Plombierung von Transportbehältern werden präzisiert. Weitere Regelungen betreffen die Registrierung von Sorten, insbesondere Obstpflanzgut. Dabei soll es unter anderem zu einer Änderung der Liste für Schadorganismen und zu einer Verlängerung der Aufbewahrungspflicht durch Betriebe kommen. Behörden erhalten zudem neue Vorgaben bei der Registrierung von Versorgern. So sollen Versorger, die kein Pflanzgut mehr erzeugen oder die gesetzlichen Vorschriften nicht mehr erfüllen, aus dem Register entfernt werden können. Die Zuständigkeiten bei der Registrierung von Sorten werden zwischen dem Bundesamt für Wein- und Obstbau sowie dem Bundesamt für Ernährungssicherheit neu geregelt, wobei ein gemeinsames Sortenverzeichnis vorgesehen ist.

Die Kosten der Novelle wurden von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter mit rund 10.000 € für Behörden beziffert, von der Umsetzung seien nur rund 100 Unternehmen betroffen. Wein ist nicht von der Anpassung des Pflanzgutgesetzes betroffen. Die alten Sorten werden vom Bundesamt für Weinbau eingetragen, während Sorten, die eine amtliche Beschreibung erfordern, vom Bundesamt für Ernährungssicherheit verwaltet werden.

Palmöl

Zu einer gemeinsamen Initiative führte im Landwirtschaftsausschuss der Vorstoß der FPÖ, AMA-Produkte frei von Palmöl zu halten. Demnach wird der Landwirtschaftsminister aufgefordert, diesbezügliche Gespräche mit der AMA zu forcieren. Dieser Vorstoß liegt nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor, der ursprüngliche FPÖ-Antrag wird aller Voraussicht nach abgelehnt werden. Die Abgeordneten sehen die Aufgabe der AMA vor allem darin, österreichische Produkte zu verarbeiten.

Abfallwirtschaftsgesetz

Die Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen sowie von Gesundheits- und Umweltgefährdungen ist das Ziel der Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, das der Umweltausschuss dem Plenum mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS vorlegt. Damit wird auch die Seveso-III-Richtlinie umgesetzt.

Demnach sollen BetriebsinhaberInnen künftig alle benötigten Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Unfälle ergreifen und diese auch dokumentieren. Die Regierungsvorlage beinhaltet außerdem behördliche Inspektionen über die Einhaltung dieser Verpflichtungen und als neue Sicherheitsmaßnahmen die Abfall-Beschlagnahmung. Vollzugsbehörden sollen schneller und effizienter gegen illegale Sammlungen und Verbringungen von Abfällen vorgehen können. Umweltminister Rupprechter rechnet mit maximalen Mehrkosten von 100.000 € für alle Bundesländer.

Minamata-Übereinkommen zur Reduktion von Quecksilber

Auf einhellige Zustimmung wird aller Voraussicht nach das Minamata-Abkommen stoßen - ein völkerrechtlich verbindliches Instrument, das auf eine weltweite Reduktion beziehungsweise gänzliche Eliminierung des Quecksilbereinsatzes sowie die kontinuierliche Verringerung von Quecksilberemissionen und -freisetzungen in Luft, Wasser und Boden abzielt. Ebenfalls angestrebt wird eine Eindämmung des Primärabbaus von Quecksilber.

Das stark toxische Schwermetall Quecksilber wirkt auf das zentrale Nervensystem und kann schwere akute oder chronische Vergiftungen hervorrufen. Im japanischen Minamata wurden in den 1950er Jahren tausende Menschen mit Quecksilber vergiftet, rund 2.000 Personen starben. Eine örtliche Fabrik hatte Wasser mit dem Schwermetall verschmutzt und in eine Bucht geleitet, aus der Fisch und Schalentiere gegessen wurden. Die Opfer von Minamata leiden noch heute unter den Folgen der Katastrophe.

Kein bundesweites Solarkataster

Wahrscheinlich abgelehnt wird der Antrag des Team Stronach auf Erstellung eines bundesweiten Solarkatasters. Mittels solch eines Katasters könne mühe- und kostenlos das Potential des eigenen Hauses für die Einsetzung einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage überprüft werden, so die Argumentation. Die Antragssteller verweisen auf Wien, Graz und Gemeinden in Tirol und dem Burgenland, wo solche Kataster bereits vorhanden seien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Erhöhung der Nutzung von Solarenergie beitrügen.

Maßnahmen zum Schutz der Wildbienen

Der Nationalrat spricht sich dafür aus, die Maßnahmen zum Schutz von Wildbienen fortzuführen. Grundlage dafür bietet ein ursprünglicher Antrag der FPÖ, der im Umweltausschuss abgelehnt wurde. Eine darauf basierende abgeänderte Version wurde dem Plenum schließlich einhellig zur Annahme empfohlen. Die Abgeordneten ersuchen darin den Umweltminister, wie bisher über die Bedeutung von Nistplätzen zu informieren und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Heimopferrentengesetz

Das Heimopferrentengesetz wird vorausgesetzt der heutigen Zustimmung im Sozialausschuss aus formalen Gründen im Nationalrat erneut abgestimmt. (Schluss) keg/jan

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