Parlament: TOP im Nationalrat am 19. April 2018

Doppelbudget 2018/19, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Arbeit und Soziales, Konsumentenschutz, Finanzen; Untersuchungsausschüsse

Wien (PK) - An diesem Tag sollen im Nationalratsplenum die Budgetverhandlungen abgeschlossen werden. Vorerst werden aber noch die Bundesvoranschläge für Bildung sowie Wissenschaft und Forschung unter die Lupe genommen. Einen weiteren großen Block bilden die Bereiche Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz sowie Gesundheit. Vor der Schlussabstimmung vertritt der Finanzminister die Budgetansätze für die einzelnen Bereiche seines Ressorts.

Teilweise kontrovers wird es auch am Abend, wenn es um die Untersuchungsausschüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter und die Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geht. Während der Antrag der NEOS, den Eurofighter-Untersuchungsausschuss fortzuführen, nach einer Überarbeitung vom Geschäftsordnungsausschuss gebilligt wurde und dieser aller Voraussicht nach schlussendlich vom Plenum eingesetzt wird, hat der Ausschuss das SPÖ-Verlangen nach Einsetzung eines BVT-Untersuchungsausschusses als unzulässig zurückgewiesen. Es könnte aber durchaus sein, dass die SPÖ - eventuell gemeinsam mit den beiden anderen Oppositionsparteien - ein neuerliches überarbeitetes Verlangen auf Einsetzung eines BVT-Untersuchungsausschusses einbringt. Das könnte aber auch erst am Freitag erfolgen. Die beiden Ausschussberichte werden jedenfalls am Ende dieser Plenarsitzung diskutiert.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Bildung

Das Bildungsbudget fließt zu einem großen Teil in die Gehälter der rund 51.000 Beschäftigten im Bildungsbereich, der frei verfügbare Teil des fast 9 Mrd. € schweren Budgets ist daher relativ klein. Diesen will der Minister laut Aussagen im Budgetausschuss durch Effizienzsteigerungen und eine kritische Bewertung einzelner Ausgabeposten möglichst gut ausnützen, um den nötigen Handlungsspielraum für Initiativen zu erlangen.

Heuer sind für die Bildung insgesamt 8,82 Mrd. € budgetiert, rund 177 Mio. € mehr als 2017. Für 2019 hat die Regierung in diesem Budgetbereich 8,84 Mrd. € vorgesehen. Der Großteil der Ausgaben wird für die Gehälter der rund 51.500 Beschäftigten im Bildungssektor benötigt, die zu 84% BundeslehrerInnen sind. Weitere Personalausgaben verteilen sich auf Verwaltungspersonal (8,4%) an den rund 750 mittleren und höheren Schulen und auf die MitarbeiterInnen der Pädagogischen Hochschulen (3,5%).

Dazu kommen die rund 78.500 LandeslehrerInnen an Österreichs Pflichtschulen, für deren Finanzierung der Bund ebenfalls hauptzuständig ist. Dienstgeber dieser Lehrkräfte ist das jeweilige Bundesland. Neben diesen Transferleistungen werden auch Zweckzuschüsse zur Erwachsenenbildung, für die Schülerbeihilfe und die Förderung Studierender an Pädagogischen Hochschulen schlagend. In Summe machen die Personal- und Transferkosten heuer inklusive des betrieblichen Sachaufwands, vor allem Mieten, 8,79 Mrd. € aus, nächstes Jahr sind dafür 8,8 Mrd. € veranschlagt. Der Personalaufwand alleine umfasst rund 88% der Auszahlungen, 6 % werden für die räumliche Infrastruktur benötigt, weitere Mittel sind über verfassungsrechtliche 15a-Vereinbarungen mit den Ländern verplant.

Der Transferaufwand für die LandeslehrerInnen steigt allerdings nur im Jahr 2018 an. Der Bildungsminister betonte im Budgetausschuss, heuer sollte sich "bei verantwortungsbewusstem Budgetvollzug kein Defizit ergeben". Natürlich könnten unerwartete Entwicklungen wie beispielsweise vermehrte Zuwanderung eine neue Budgetplanung erforderlich machen. Derzeit veranschlagt der Bund für die LandeslehrerInnen dieses und nächstes Jahr jeweils rund 4,2 Mrd. €, 2019 ist eine Kostendämpfung von rund 14 Mio. € (-0.3%) geplant, die mit der neuen Mittelverteilung nach Auslaufen des Integrationstopfes zu erklären sind. Der Bund hat laut Aussage des Ministers Maßnahmen wie den muttersprachlichen Unterricht auch weiter im Budget vorgesehen.

Im Ausschuss verteidigte der Bildungsminister gegenüber oppositioneller Kritik die geplanten Deutschklassen. Die dafür budgetierten Mittel reichen ihm zufolge aus heutiger Sicht aus, der Bund stelle immerhin über 400 zusätzliche Planstellen zur Verfügung. Er will auch die Digitalisierung an die Schulen holen.

35,9 Mio. € bzw. 34,7 Mio. € des Bildungsbudgets 2018 und 2019 werden für Investitionen bereitgestellt. Dem Bildungsministerium zufolge entfällt die Investitionstätigkeit fast ausschließlich auf Investitionen der Bundesschulen, wobei die jeweilige Schulleitung über die konkrete Verwendung des zugewiesenen Mittelkontingents eines Schulstandorts entscheiden könne. Zur Sicherstellung des Bildungsbudgets hat die Bundesimmobiliengesellschaft als Vermieterin auf Einnahmen verzichten müssen. Dennoch sind 2018 für Mieten 300 Mio. €, 2019 320 Mio. € eingeplant, da mehr Flächen angemietet werden müssen.

Aus dem aktuell vorgeschlagenen Bundesfinanzrahmen geht hervor, dass das Gesamtbudget des Bildungsministeriums bis 2022 9,52 Mrd. € erreicht haben wird.

Wissenschaft und Forschung

Wissenschaft und Forschung können sich über eine deutliche Steigerung der Budgetmittel freuen. Im Jahr 2019 steigen die Zuwendungen um 7,2%, die primär den Universitäten für die neue Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 zu Gute kommen wird (+ 280,2 Mio. €). Damit sollen u.a bis zu 500 neue Stellen für ProfessorInnen geschaffen werden. Mehr Geld gibt es in den kommenden beiden Jahren auch für die Fachhochschulen (7,2 Mio. € und 13,8 Mio. €), die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie für die Einrichtung von akademischen Start-ups. Insgesamt werden in der für Wissenschaft und Forschung in den Jahren 2018 und 2019 4,46 Mrd. € bzw. 4,78 Mrd. € ausgeschüttet.

Die Reduktion der Plätze bei den StudienanfängerInnen um 20.000 glaubt der Minister durch eine Bewerbung jener Studienrichtungen, bei denen es kein Zugangsmanagement gibt, sowie durch eine Reduktion der Dropout-Raten kompensieren zu können. Sein Ressort habe erhoben, dass es derzeit in 88% der Studiengänge keine Zugangsbeschränkungen gibt. Aufgestockt werden die Mittel für die Studienbeihilfe. Ziel ist eine gute soziale Durchmischung, die Grundlage dafür liefert die "Nationale Strategie zur sozialen Dimension der Hochschulbildung". Dazu gibt es bereits eine Reihe von Maßnahmen, die von einer gezielten Informationsarbeit an Schulen, einer Stärkung der Studienberatung bis hin zu inneruniversitären Projekten wie "Studieren Probieren", Mentoring-Programmen reichen können. Der Minister setzt zudem auf Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit, um etwa mehr Mädchen für MINT-Fächer zu begeistern.

Was die Fachhochschulen betrifft, so wurden im letzten Jahr 450 zusätzliche Plätze beschlossen, die ab 2018/2019 in die Umsetzung kommen. Der Minister zeigte sich im Ausschuss überzeugt davon, dass die 100 Mio. € aus der Bankenabgabe ausgenutzt werden können. Neu verhandelt wird auch über den Entwicklungs- und Finanzierungsplan für die Fachhochschulen ab 2019.

Die Budgetmittel für den Wissenschaftsfonds (FWF) gehen 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 aufgrund von Rücklagenentnahmen im Vorjahr zurück und steigen dann 2019 deutlich, 2018 soll der FWF zusätzlich weitere Mittel aus der FTE-Nationalstiftung erhalten. Für die Österreichische Akademie der Wissenschaften sind von 2018 bis 2020 insgesamt 30 Mio. € veranschlagt, zusätzlich gibt es noch 30 Mio. € für den Bau des Campus in der Postgasse. Ein Leuchtturmprojekt der österreichischen Forschungslandschaft ist laut Bildungsminister das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), das im Zeitraum 2007 bis 2026 insgesamt 1,3 Mrd. € vom Bund erhalten wird.

Arbeit, Soziales, Pensionen

Im Budgetkapitel Arbeit sind für 2018 8,32 Mrd. € veranschlagt, 2017 waren es noch 8,63 Mrd. €. Davon entfallen 8,29 Mrd. € auf den Arbeitsmarkt und 33,5 Mio. € auf die Arbeitsinspektion. Für 2019 sind das analog rund 8,16 Mrd. €: 8,12 Mrd. € für Arbeitsmarktmaßnahmen und 33,9 Mio. € für die Arbeitsinspektion.

Die Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung sinken 2018. Als Gründe nannte die Sozialministerin im Budgetausschuss geringere Pensionsstände und niedrigere Durchschnittspensionen sowie eine positive Entwicklung der Beitragseinnahmen auf Grund eines deutlichen Anstiegs der Versicherten. Das Budget für 2018 beträgt nunmehr 9,57 Mrd. €. 2019 wird mit Auszahlungen von 10,6 Mrd. € gerechnet. Die Regierung will die Pensionsantritte weiter an das gesetzliche Pensionsalter annähern und die Mindestpensionen erhöhen. Alleinstehende Personen mit 40 Beitragsjahren sollen 1.200 € bekommen, für Ehepaare soll die Mindestpension auf 1.500 € steigen, wenn ein Ehepartner 40 Beitragsjahre aufweist.

2018 sind 3 Mrd. und rund 3,1 Mrd. € 2019 für den Bereich Pflege reserviert (2017: 2,8 Mrd. €). Aufgrund der Demographie-Prognose der Statistik Austria treffe das Sozialbudget auch Vorsorge für einen Mehrbedarf beim Pflegegeld und bei der 24-Stunden-Betreuung, erklärte die Ministerin im Ausschuss. Angestrebt wird die Weiterentwicklung beim Pflegegeld, vor allem die Anhebung der Pflegestufe IV. Die Erstellung einer jährlichen Pflegedienstleistungsstatistik soll die Transparenz über das österreichweite Angebot an Pflegeleistungen sicherstellen. Für Hospizbetreuung und Palliativversorgung sind rund 6 Mio. € vorgesehen.

Laut Ministerin sinkt der Budgetbedarf für Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der guten Konjunkturlage. Trotzdem werden ihr zufolge pro betreutem Arbeitslosem mehr Mittel zur Verfügung stehen. Erarbeitet werden soll ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegevorsorge. Der Pflegefonds soll dabei als Steuerungsinstrument dienen. Die 24-Stunden-Betreuung wird 2018 mit 106 Mio. € und 2019 mit 112 Mio. € gefördert.

Eine Erhöhung erfolgt bei den Budgetmittel für Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines Inklusionspaktes, hier steigt das Budget von 49,2 Mio. € im Vorjahr auf 90 Mio. €.

Budgetiert ist auch die Entschädigung von Heimopfern. Nach 118 Mio. € im Jahr 2017 sind dafür 2018 115,7 Mio. € und für 2019 rund 110,2 Mio. € vorgesehen. Gegenstand von Gesprächen ist derzeit, ob auch andere Gruppen, etwa Behandlungsopfer in Spitälern und Sanatorien in die Entschädigung einbezogen werden.

Konsumentenschutz

Die Mittel aus dem Detailbudget für Konsumentenschutz, der ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Sozial- und Gesundheitsministerin fällt, fließen im Wesentlichen in die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes (seit 1.1. 2018 Austrian Standards International -Standarisierung und Innovation), des Internet-Ombudsmanns, der Schuldnerhilfe Oberösterreich sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen, wie den Erläuterungen zu entnehmen ist. Darüber hinaus werden vor allem Aufwendungen für einen Werkvertrag mit dem Verein für Konsumenteninformation zur Rechtsdurchsetzung, für Informationsmaßnahmen und für Studien im Bereich des Konsumentenschutzes veranschlagt.

Laut den Entwürfen zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 sinken die Gelder für den Konsumentenschutz deutlich von 5,6 Mio. € (Erfolg 2017) auf 4,1 Mio. €. Für 2019 sind 3,6 Mio. € budgetiert. Die geringeren Mittel sind laut Ressort darauf zurückzuführen, dass die mit der Novelle zum Kartellgesetz eingeführte Finanzierung des VKI im Wege der Bußgelder angelaufen sei. In den jeweiligen Bundesvoranschlägen sind allerdings Überschreitungsermächtigungen in der Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen. Im Ausschuss äußerte die Opposition dennoch Zweifel, ob der VKI seine Aufgaben angesichts möglicher Steigerung von Sammelklagen erfüllen kann, da die EU-Kommission europaweite Sammelklagen zur besseren Durchsetzung von Konsumentenrechten ermöglichen will.

Zudem hat die Ministerin angekündigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zur Kostendämpfung der Mieten zu setzen. Eine wichtige Arbeit leistet ihrer Meinung nach auch der Internet-Ombudsmann.

Gesundheit

Bei der Gesundheit sieht der Finanzierungsvorschlag für 2018 Auszahlungen in der Höhe von 1,08 Mrd. € vor, für 2019 sind knapp 1,1 Mrd. € veranschlagt. Im Bundesfinanzrahmen steigen die Auszahlungsobergrenzen in den kommenden Jahren bis 2022 weiter auf rund 1,2 Mrd. €. Im Vergleich zum Budgetprovisorium beträgt der Anstieg für 2018 7,5%, was insbesondere auf die höheren Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung und die höhere Veranschlagung der vom Ministerium zu tragenden Mehrkosten der Krankenversicherungsträger im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zurückzuführen ist. Dämpfend wirkt hingegen die Umschichtung der Planstellen und der damit verbundenen Kosten in die Untergruppe Soziales und Konsumentenschutz. Im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen für den Gesundheitsbereich im Vergleich zum Voranschlag 2018 dann weiter um 1,6%.

Rund um Diskussionen über die Auflösung der AUVA, versicherte die Gesundheitsministerin im Ausschuss, dass es zu keinen Leistungskürzungen kommen werde. Vielmehr gehe es um eine Neustrukturierung im Sinne von mehr Effizienz. Gegen eine Auflösung der AUVA wandte sich in der Debatte vor allem die SPÖ.

Mit dem Budget will die Ressortchefin zunächst die zwischen Bund und Ländern in einem Vertrag nach Art. 15a B-VG paktierte Finanzzielsteuerung weiterentwickeln, dies vor allem auf Basis des vereinbarten bundesweiten Ausgabendämpfungspfads mit Obergrenzen für die öffentlichen Gesundheitsausgaben. Geplant ist zudem die Etablierung von Primärversorgungseinrichtungen sowie die Weiterentwicklung von ELGA.

Auszahlungsschwerpunkte sind jedenfalls die Finanzierung der Krankenanstalten, die Beteiligung des Gesundheitsministeriums an der Basiszuwendung für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES), die Dotierung bezüglich Zahngesundheitsfonds und Kassenstrukturfonds, der Beitrag des Ministeriums zu den Untersuchungskosten im Rahmen des Mutter-Kind-Passes, zum Kinderimpfkonzept und zur Krankenversicherung im Rahmen der Mindestsicherung sowie schließlich der Betrieb und die Weiterentwicklung von E-Health.

Finanzen

Vor der Schlussabstimmung über das Doppelbudget 2018/19 wird das Ressortbudget des Finanzministers selbst unter die Lupe genommen. Darunter fallen die Kapitel Finanzverwaltung, Öffentliche Abgaben, Pensionen der BeamtInnen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung sowie Finanzierungen und Währungsaustauschverträge.

Bei den öffentlichen Bruttoabgaben wird für 2018 ein Anstieg gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 um 2,2 % auf 86,7 Mrd. € veranschlagt, für 2019 wird ein weiterer Anstieg um 3,3 % auf 89,5 Mrd. € budgetiert. Auf Ebene der einzelnen Abgaben weisen insbesondere die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuern und die Umsatzsteuer eine dynamische Entwicklung auf. Durch die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags und den Rückgang bei der Abschlagszahlung zur Stabilitätsabgabe wird der Anstieg 2018 etwas abgeschwächt, ab 2019 führt zudem die geplante Einführung des Familienbonus und die bereits beschlossene Umsatzsteuersenkung auf Übernachtungen zu einem geringeren Anstieg.

Für die Beamtenpensionen sind 2018 sowie 2019 insgesamt 9,25 Mrd. € und 9.47 Mrd. € vorgesehen. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 0,5 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 2,4 %. Der Anstieg geht im Wesentlichen auf den Bereich der Pensionszahlungen für die LandeslehrerInnen und BeamtInnen der Hoheitsverwaltung (inkl. Ausgegliederte Institutionen) zurück. In den darauffolgenden Jahren bis 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen deutlich, insbesondere ist im Jahr 2020 eine äußerst dynamische Auszahlungsentwicklung veranschlagt. In den Angaben zur Wirkungsorientierung ist unter anderem die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters als Wirkungsziel verankert.

Was den Finanzausgleich betrifft, so sehen die Bundesvoranschläge 2018 und 2019 Auszahlungen von 1,49 Mrd. € und 1,32 Mrd. € vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 8,4 %, im Jahr 2019 gehen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 11,6 % zurück. Die Auszahlungen der Untergliederung sind seit dem Jahr 2017 aufgrund des neuen Finanzausgleichs 2017-2021 deutlich höher, wobei die höheren Auszahlungen zu einem erheblichen Teil auf eine neue Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden im Ausmaß von 306 Mio. € pro Jahr zur Bedeckung von Mehraufwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales zurückzuführen sind.

Die Einzahlungen in diesem Bereich steigen 2018 um 5,1 % auf 629 Mio. €, für 2019 ist ein weiterer Anstieg auf 655 Mio. € vorgesehen. Ein großer Teil der Einzahlungen entfällt auf Ertragsanteile für den Katastrophenfonds, auch der Umsatzsteueranteil für die Krankenanstaltenfinanzierung führt zu größeren Einzahlungen.

Nach Abschluss dieser Debatte stimmen die Abgeordneten über die Budgetentwürfe für 2018 und 2019 sowie über allenfalls in der Debatte eingebrachte Anträge ab.

BVT-Untersuchungsausschuss

Der Abschluss dieses Tages bringt aller Voraussicht nach nochmals eine kontroverse Diskussion, wenn es um die Untersuchungsausschüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter und die Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geht.

Folgt das Plenum des Nationalrats der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss, dann wird es vorerst keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geben. Das diesbezügliche Verlangen der SPÖ, die damit das Minderheitsrecht in Anspruch nehmen wollte, mit mindestens 46 Unterschriften einen solchen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wurde von der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss als inhaltlich unzulässig beurteilt.

Im Fall eines Verlangens darf der Ausschuss nur eine solche Prüfung vornehmen. Befindet er es als zulässig, dann gilt der Ausschuss als eingesetzt.

Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes sein, begründeten ÖVP und FPÖ ihre Ablehnung. Das Verlangen der SPÖ sei aber derart allgemein formuliert, dass man weder von einem bestimmten noch von einem abgeschlossenen Vorgang sprechen könne. Vielmehr wolle die SPÖ "alle Missstände" beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe, so das Argument. Beide Parteien versicherten jedoch mehrmals, einen etwaigen BVT-Untersuchungsausschuss keinesfalls verhindern zu wollen.

Wie einer gemeinsamen Pressekonferenz der Opposition zu entnehmen ist, werden SPÖ, NEOS und Liste Pilz am Donnerstag mit einem überarbeiteten Verlangen einen neuerlichen Anlauf unternehmen. Dieses muss wiederum vom Geschäftsordnungsausschuss geprüft werden.

Eurofighter-Untersuchungsausschuss

Im Gegensatz dazu wird es wohl zu einem dritten Eurofighter-Untersuchungsausschuss kommen. Der ursprüngliche NEOS-Antrag - dabei handelte es sich um kein Minderheitsverlangen, sondern mangels ausreichender Unterschriften um einen Antrag, der einer Zustimmung bedarf - wurde jedoch im Geschäftsordnungsausschuss noch überarbeitet und erhielt darauf einhellige Zustimmung. Man kann daher davon ausgehen, dass auch das Plenum seine Zustimmung geben wird.

Begründet wird die Notwendigkeit eines neuerlichen Eurofighter-Untersuchungsausschusses damit, dass der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingerichtete Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen vorzeitig beenden musste und viele Punkte offen geblieben sind. In diesem Sinn wollen die Abgeordneten weiter der Frage nachgehen, ob es im Zuge des Kaufs der Kampfflugzeuge unzulässige Zahlungsflüsse gegeben hat. Zudem geht es ihnen um die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der jeweiligen Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden. Die meisten Punkte wurden - mit Ausnahme des I. Untersuchungsabschnittes - eins zu eins aus dem Untersuchungsgegenstand des letzten Eurofighter-Untersuchungsausschusses übernommen. Sichergestellt ist zudem, dass auch während der Amtszeit von Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil getroffene Entscheidungen überprüft werden können.

Zusammensetzen wird sich der insgesamt 24. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik aus 18 Abgeordneten. Die ÖVP ist mit 6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten stellen die NEOS und die Liste Pilz. Daneben wird es, mit dem gleichen Verteilungsschlüssel, 18 Ersatzmitglieder geben. Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führt gemäß der Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, er kann sich aber auch von seinen beiden Amtskolleginnen Doris Bures und Anneliese Kitzmüller vertreten lassen.

Kontinuität wird es bei den Verfahrensrichtern und den Verfahrensanwälten geben. Wie beim letzten Eurofighter-U-Ausschuss wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer als Verfahrensrichter fungieren und in dieser Funktion unter anderem den Nationalratspräsidenten bei der Vorsitzführung unterstützen und die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen. Als sein Stellvertreter wurde erneut der frühere Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg Philipp Bauer gewählt. Aufgabe von Verfahrensanwalt Andreas Joklik ist es, über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Der Rechtsanwalt wird dabei im Bedarfsfall von seinem Berufskollegen Michael Kasper vertreten. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) jan/keg

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