Parlament: TOP im Nationalrat am 23. September

COVID-19-Maßnahmengesetz, Sonderbetreuungszeit, Bildungsbonus, Kreditstundungen, Klimaschutz, weitere Corona-Hilfen

Wien (PK) Im Mittelpunkt der ersten regulären Plenarsitzung des Nationalrats in der Tagung 2020/2021 steht die Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und begleitender Gesetze. Der massiv diskutierte Entwurf enthält neue gesetzliche Grundlagen für etwaige Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie und schafft die rechtliche Basis für das Corona-Ampelsystem.

Zwar wird sich der Gesundheitsausschuss erst am Montag in einem öffentlichen Expertenhearing mit dem Gesetzespaket befassen, aufgrund einer Fristsetzung ist aber sichergestellt, dass es in jedem Fall auf die Tagesordnung kommt. Das gilt auch für die geplanten Aufstockungen des Familienhärtefonds, und des Künstler-Sozialversicherungsfonds sowie die deutliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Bezug von Familienbeihilfe. Zudem werden sich die Abgeordneten unter anderem mit einer Anhebung der Fördermittel für Gebäudesanierungen und andere Klimaschutzmaßnahmen, der Verlängerung von Kreditstundungen für private KreditnehmerInnen und der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 befassen. Auch die Kurzarbeit für Lehrlinge soll verlängert werden. Arbeitslose, die eine längere Schulung machen, sollen künftig einen Bildungsbonus erhalten.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Themenauswahl obliegt den Grünen.

Aktuelle Europastunde

Für die Aktuelle Europastunde legen die NEOS das Thema fest.

Neue gesetzliche Regeln für Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote infolge der COVID-19-Pandemie

Der Verfassungsgerichtshof hat im Juli entschieden, dass die vom Gesundheitsministerium im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verordneten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote zum Teil verfassungswidrig waren. Es habe die gesetzliche Grundlage für derart weitreichende Maßnahmen gefehlt, so eines der Argumente der VerfassungsrichterInnen. Nun sollen das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz überarbeitet werden, um für den Fall einer zweiten Pandemie-Welle gesetzlich gerüstet zu sein. Zudem ist es notwendig, eine rechtliche Basis für die Corona-Ampel zu schaffen. Ein erster Gesetzentwurf der Regierung stieß im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auf erhebliche Kritik, nun liegt eine überarbeitete Version in Form eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen vor. Da die für Montag anberaumten Beratungen im Gesundheitsausschuss noch ausstehen und das Gesundheitsministerium außerdem eine zweite Begutachtung durchgeführt hat, kann es bis zur Plenarsitzung am Mittwoch bei einigen Punkten noch zu Änderungen kommen.

Ampel-System mit fünf Kriterien

Wie aus den Erläuterungen zum vorliegenden Antrag hervorgeht, geht es den Regierungsparteien vorrangig darum, die epidemiologische Lage künftig regional zu bewerten und je nach regionaler Situation differenzierte Maßnahmen zu setzen, um einen zweiten kompletten Lockdown hintanzuhalten. Im Sinne einer „Kaskadenregelung“ sollen notwendige Verordnungen demnach nicht nur vom Gesundheitsministerium erlassen werden können, sondern auch von Landeshauptleuten bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden. Bei der Bewertung der epidemiologischen Situation im Sinne der Corona-Ampel sollen fünf Kriterien im Fokus stehen: Übertragbarkeit (neue COVID-19-Fälle und Cluster), Clusteranalyse, Ressourcen im Gesundheitswesen, durchgeführte SARS-CoV-2-Tests samt Positivrate sowie regionale Besonderheiten (z.B. Tourismus- und Pendlerströme).

Umfassende Betretungsverbote und Ausgangsregelungen

Gleichzeitig werden mit der Novelle mögliche Betretungsverbote für bestimmte und öffentliche Orte gesetzlich abgesichert, soweit dies zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Dabei wird klargestellt, dass auch das Verweilen als Betreten im Sinne des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt. Ausdrücklich von den Bestimmungen ausgenommen ist der private Wohnbereich (inklusive Nebengebäude wie Keller, Garagen, Gärten und Wohnmobile). Andere private Orte wie Vereinslokale, nicht öffentliche Sportstätten oder nicht zum Wohnzweck angemietete Räumlichkeiten sind aber sehr wohl vom Anwendungsbereich erfasst. Festgehalten wird auch am Konzept der Betretungsregeln für Betriebsstätten, Arbeitsorte sowie für Verkehrsmittel.

Per Verordnung kann entsprechend der jeweiligen aktuellen Situation festgelegt werden, in welcher Zahl und zu welcher Zeit oder unter welchen Auflagen diese Orte betreten werden dürfen. Zu den Auflagen zählen etwa Abstandsregeln (Stichwort „Baby-Elefant“), die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Präventionskonzepte. Schlimmstenfalls ist auch ein gänzliches Betretungsverbot möglich.

Im Falle eines drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung kommen außerdem auch neuerliche Ausgangsbeschränkungen in Frage, wobei das Verlassen des Wohnraums zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, berufliche Erfordernisse sowie der „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ erlaubt bleiben müssen. Entsprechende Verordnungen sind außerdem automatisch befristet und müssten spätestens nach vier Wochen (Betretungsverbote) bzw. zehn Tage (Ausgangsbeschränkrungen) erneuert werden.

Strafen bis zu 30.000 €

Wer gegen Auflagen wie Masken- oder Abstandspflicht verstößt, muss laut Gesetzentwurf mit einer Geldstrafe von bis zu 500 € rechnen. Das rechtswidrige Betreten von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln oder eines sonstigen Ortes kann mit bis zu 1.450 € geahndet werden. InhaberInnen von Betriebsstätten und Arbeitsorten sowie Betreiber von Verkehrsmitteln oder Verantwortliche für einen bestimmten privaten Ort drohen Strafen bis zu 30.000 €.

Weitere Punkte der Novelle betreffen u.a. die Einbindung der Corona-Kommission in Entscheidungen, Kontrollen zur Einhaltung von Auflagen, das Mitspracherecht des Hauptausschusses des Nationalrats bei der Verhängung von Betretungs- und Ausgangsverboten, die Weitergabe von Personendaten im Zusammenhang mit der Nachverfolgung von Kontakten und Screenigprogramme im Schulbereich. Vorläufig sollen die Bestimmungen des COVID-Maßnahmengesetzes bis Ende 2021 gelten.

Erste Schritte in Richtung elektronischer Impfpass

Mit der Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines „Elektronischen Impfpasses“ (E-Impfpass) geschaffen. Geplant ist, diesen zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts rund ein Jahr lang zu testen. Danach soll eine Evaluierung durchgeführt werden und die Einführung schrittweise erfolgen. Als erstes Vollbetriebsjahr wird 2023 angepeilt.

Kernstück der neuen E-Health-Anwendung ist ein von der ELGA GmbH zu errichtendes zentrales Impfregister, das der Dokumentation aller Impfungen dient und aus dem der individuelle E-Impfpass generiert wird. Die darin gespeicherten Daten sind zehn Jahre nach Sterbedatum, spätestens 120 Jahre nach Geburt der BürgerIn zu löschen.

Begründet wird das Vorhaben unter anderem damit, dass der papierbasierte Impfpass aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesundheitswesen entspricht. So sei etwa die Dokumentation des Impfstatus einer Person häufig unvollständig, zudem gehe oftmals nicht klar hervor, gegen welche Erreger die erhaltenen Impfungen schützen bzw. ob der jeweilige Schutz noch aufrecht ist. Auch sei die Bestimmbarkeit von Durchimpfungsraten mangels Datenbasis derzeit nicht möglich.

Auf Datenschutzbedenken haben die Koalitionsparteien im Gesundheitsausschuss mit einem Abänderungsantrag reagiert. Allerdings sieht die Opposition noch einige Fragen offen. Einige Abgeordnete warnten auch vor der der Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür.

Die Novelle muss bei der EU notifiziert werden. Die dreimonatige Frist, in der die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten reagieren können, begann ab Juli zu laufen.

Sozialbericht 2019

Der schon im Dezember vergangenen Jahres vorgelegte Sozialbericht 2019 informiert auf 180 Seiten über aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt, im Arbeitsrecht, in der Sozialversicherung, im Bereich Behinderung und Pflege, in der allgemeinen Sozialpolitik, in der Gesundheitsversorgung und im Konsumentenschutz. So geht aus dem Bericht etwa hervor, dass die Zahl der unselbständig Beschäftigten im Jahr 2018 mit 3,661.127 ein Rekordniveau erreichte und die Arbeitslosenrate bei 7,7% lag (-0,8% gegenüber 2017). Ebenso wird auf die im internationalen Vergleich hohe Teilzeitbeschäftigung von Frauen und die enormen Unterschiede bei der Pensionshöhe zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht. An gesetzlichen Änderungen stechen unter anderem die Ausdehnung der zulässigen Höchstarbeitszeit – Stichwort 12-Stunden-Tag -, die Neugestaltung der Mindestsicherung, Verbesserungen bei der Notstandshilfe und die umfassende Sozialversicherungsgreform hervor.

Die Gesamtausgaben für Pensionen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung lagen 2018 bei 37,73 Mrd. €. Das durchschnittliche Pensionsalter stieg um knapp vier Monate auf 60,4 Jahre. Für die Mindestsicherung wurden im selben Jahr Geldleistungen in der Höhe von 889 Mio. € aufgewendet. Naturgemäß nicht berücksichtigt sind im Bericht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt und die soziale Lage, allerdings ist zu erwarten, dass sich die Debatte zu einem guten Teil um dieses Thema drehen wird.

Mehr Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor

Die geplante Novellierung des Umweltförderungsgesetzes fand im Umweltausschuss die Zustimmung aller Fraktionen. Mit dieser Novelle soll ein Impuls für konjunkturfördernde Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor gesetzt werden. Konkret in Aussicht genommen ist eine Aufstockung der Umweltförderung um 20 Mio. € zugunsten von biogenen Nahwärmenetzen sowie eine Fortschreibung dieser Mittel bis 2022. Weiters soll der Zusagerahmen für die Sanierung von Gebäuden für 2021 und 2022 auf 650 Mio. € steigen. Für einkommensschwache Haushalte werden zusätzlich 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. Auch Haftungen für Energie-Contracting-Projekte in der Höhe von max. 50 Mio. € sind vorgesehen. Insgesamt ergibt sich so bis zum Jahr 2022 die Fördersumme von 1 Mrd. € für die Energiewende im Gebäudesektor.

Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar verlängert

Im Zuge der Corona-Krise wurde in Österreich die sogenannte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach Österreich einreisen darf. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der diesfalls einen Teil der Lohnkosten vom Staat erhält. Derzeit ist dieses Instrument mit Ende September befristet, nun soll es bis Ende Februar 2021 verlängert werden. Gleichzeitig werden dem betroffenen Betrieb ab Oktober die Hälfte der Lohnkosten – und nicht nur wie bisher ein Drittel -ersetzt.

Der Gesetzesvorschlag der Regierung erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS. Die SPÖ vermisst, wie die FPÖ, einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und will auch ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, den Zugang zu diesem Instrument eröffnen. Ihr Gesetzesantrag fand im Ausschuss aber ebenso wenig eine Mehrheit wie ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen. Die NEOS betonten im Ausschuss, dass es vorrangig darum gehen müsse, flächendeckende Schulschließungen zu verhindern.

Bildungsbonus für Arbeitslose bei längeren Schulungen

Mit einer Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz soll ein -befristeter – Bildungsbonus für Arbeitslose eingeführt werden. Arbeitslose, die im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Schulung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, sollen demnach künftig zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe und zum bestehenden Schulungszuschlag einen Betrag von 4 € pro Tag erhalten. Der Bonus ist als flankierende Maßnahme zur geplanten Corona-Arbeitsstiftung gedacht. Voraussetzung für den Erhalt der monatlich rund 120 € ist, dass die Um- bzw. Nachschulung zwischen 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2021 beginnt und vom Träger der Schulungseinrichtung selbst keine Zuschüsse gewährt werden.

Der Gesetzesvorschlag der Regierung wurde im Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen gebilligt. Die SPÖ sieht es allerdings kritisch, dass der Bildungsbonus nur für neue Schulungen gewährt wird und beispielsweise Personen, die im September eine Pflegeausbildung begonnen haben, darum umfallen. Auch die Ausweitung des Bonus auf ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz ist ihnen ein Anliegen.

Abgelehnt wurde der Entwurf von den NEOS. Sie vermissen Informationen über die Corona-Arbeitsstiftung und äußerten die Vermutung, dass es sich beim Bonus um eine versteckte Erhöhung des Arbeitslosengeldes handelt. Gravierende Versäumnisse in der Arbeitsmarktpolitik ortet auch die FPÖ.

Laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher will die Regierung mit der Corona-Arbeitsstiftung mehr als 100.000 Menschen erreichen und 700 Mio. € frisches Geld für arbeitsplatznahe Ausbildungen zur Verfügung stellen. Die Kosten für den Bildungsbonus werden von der Regierung mit 33 Mio. € im Jahr 2021 und 22,4 Mio. € für 2022 veranschlagt. Im Restjahr 2020 könnten demnach noch 2,16 Mio. € fließen.

Familienhärtefonds wird um weitere 40 Mio. € aufgestockt

Zur Unterstützung von Familien, die durch die COVID-19-Pandemie in eine Notlage geraten sind, soll der Corona-Familienhärtefonds um weitere 40 Mio. € aufgestockt werden. Damit werden insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung stehen. Es seien wesentlich mehr Anträge als ursprünglich angenommen eingelangt, begründet die Regierung diesen Schritt.

Die Novelle zum Familienlastenausgleichsfonds bringt außerdem eine deutliche Erhöhung der für den Bezug der Familienbeihilfe maßgeblichen Zuverdienstgrenze. Studierende und andere Betroffene können demnach künftig bis zu 15.000 € – statt wie derzeit 10.000 € -im Jahr verdienen, ohne dadurch die Familienbeihilfe zu verlieren. Die neue Regelung soll schon für das laufende Jahr gelten. Der Familienausschuss wird sich erst am Montag mit dem Gesetzentwurf befassen, er kommt aufgrund einer Fristsetzung aber in jedem Fall auf die Tagesordnung.

Künstler-Sozialversicherungsfonds erhält zusätzlich 5 Mio. €

Die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz sieht vor, den Fonds zur Förderung der Beiträge von selbständigen KünstlerInnen zur gesetzlichen Sozialversicherung um weitere 5 Mio. € aufzustocken. Damit werden dem Fonds heuer zur Abfederung Corona-bedingter Einnahmenausfälle von KünstlerInnen insgesamt bis zu 10 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stehen. Auch die Vorberatungen für diese Novelle finden erst am Montag statt.

Kurzarbeitsregelung für Lehrlinge wird bis März 2021 verlängert

Mit einem fristgesetzten Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wollen die Koalitionsparteien die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge entsprechend dem Ende der „COVID-Kurzarbeitsphase 3“ bis 31. März 2021 verlängern. Das Instrument war für Lehrlinge bisher mit Ende August 2020 befristet, die neue Befristung soll rückwirkend mit 1. September 2020 in Kraft treten. Der Begründung zufolge hat sich das Modell in der aktuellen Lage bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden können, um Unternehmen mit betrieblicher Kurzarbeit die Ausbildung von Lehrlingen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Es könne „vorsichtig“ mit bis zu fünf Prozent bzw. rund 5.000 der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Weitere Fristerstreckung bei Kreditrückzahlungen

Ein weiterer fristgesetzter Antrag der Regierungsparteien auf Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes zielt darauf ab, KreditnehmerInnen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiterhin zu entlasten. In diesem Sinn soll nun die Frist für die Leistungsverpflichtung um drei Monate erstreckt werden. Konkret endet damit der Zeitraum, in dem der Fälligkeitstermin der betreffenden Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen zu liegen hat, nicht mehr am 31. Oktober 2020, sondern am 31. Jänner 2021. Im gleichen Ausmaß erstreckt werden zudem auch die Fristen betreffend die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung sowie jene betreffend Kredite nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Auf Basis eines Sammelberichts des Petitionsausschusses wird sich der Nationalrat mit einer Reihe von Petitionen und Bürgerinitiativen befassen, über die die Ausschussmitglieder im ersten Halbjahr 2020 beraten haben. Dabei geht es unter anderem um verschiedene Verkehrsanliegen wie erweiterte Spielräume für Behörden zur effektiven Unterbindung von Mautumgehungsverkehr sowie Proteste gegen die Anbindung der russischen Breitspurbahn an das österreichische Bahnnetz im Nordosten Österreichs. Außerdem werden in Bezug auf den neuen Mobilfunknetz-Standard 5G gesundheitliche Bedenken geltend gemacht. Der 5G-Ausbau solle solange gestoppt werden, bis mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig erforscht sind, fordert eine Bürgerinitiative. Auch mehr allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schulen in Favoriten sowie „freies Pokerspiel in Österreich“ gehören zu den zur Diskussion stehenden Anliegen.

An die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet wurden zwei Bürgerinitiativen, die zum einen die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer und zum anderen die Bereitstellung von genügend leistbaren Wohnraum in Österreich zum Ziel haben. Konkrete Forderungen betreffen etwa die Einführung von einheitlichen und niedrigen Mietobergrenzen, die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen sowie die Ausweitung des kommunalen Wohnbaus. Bereits zu konkreten Ergebnissen hat eine Bürgerinitiative geführt, die sich gegen staatlich erzwungene Organentnahmen in China wendet: Auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses sprach sich der Nationalrat bereits im Juli in Form einer Entschließung für eine Fortführung der Bemühungen der Regierung aus, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen illegalen Organhandel zu verstärken.

Anti-Doping-Agentur NADA

Auf der Tagesordnung stehen außerdem drei Rechnungshofbereichte. So hat der Rechnungshof die Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA), die neben der Durchführung von Dopingkontrollen auch für Dopingprävention in Österreich zuständig ist, einer Gebarungsprüfung unterzogen. In den Präventionsbereich etwa wäre die Ethikkommission (eines von vier beratenden Gremien der NADA) verstärkt einzubinden, um aktiver bei der Konzeption der Aufklärungsarbeit zu unterstützen, stellte der Rechnungshof fest, wenngleich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss über die Umsetzung zahlreicher Empfehlungen im Nachfrageverfahren berichtete. Verbesserungsbedarf wurde vom Rechnungshof unter anderem auch bei der Förderungsabwicklung zwischen NADA und Sportministerium gesehen, weil es bei der Abrechnung zu Verzögerungen gekommen sei.

Bundessportförderung

Als wenig treffsicher und kaum geeignet, um Innovationen voranzutreiben, beschreibt der Rechnungshof das System der österreichischen Bundessportförderung in einem ebenso zur Debatte stehenden Bericht. Rund 40 Prozent der gesamten Bundessportfördermittel kommen dem Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) sowie den drei Bundessport-Dachverbänden und prinzipiell fast ausschließlich organisiertem Sport zugute, stellt der Rechnungshof in seiner Prüfung fest. Auch weil der Förderbedarf bei der Mittelvergabe kein Kriterium ist, leitet das Prüforgan ab, dass die Bundessportförderung zu stark am Erhalt bestehender Sportverbandsstrukturen und zu wenig an Weiterentwicklung orientiert sei.

Disziplinarwesen im öffentlichen Dienst

Schließlich wird sich der Nationalrat mit einem Rechnungshofbericht zum Disziplinarwesen im öffentlichen Dienst auseinandersetzen. Die PrüferInnen des Rechnungshofs haben zwischen 2014 und 2018 den Umgang einzelner Ministerien mit Dienstverfehlungen ihrer MitarbeiterInnen unter die Lupe genommen und den Fokus dabei vor allem auf die Wirksamkeit des Disziplinarrechts gelegt. Der Rechnungshof weist in seinem Prüfbericht unter anderem darauf hin, dass die einzelnen Disziplinarkommissionen und Senate im Prüfzeitraum sehr unterschiedlich ausgelastet waren. Eine der zentralen Empfehlungen dieses Rechnungshofberichts fand bereits Berücksichtigung: Noch vor Vorliegen des Endberichts hat das Parlament im vergangenen Jahr die Einrichtung einer zentralen Disziplinarbehörde beschlossen. Sie soll – Corona-bedingt drei Monate verzögert – mit 1. Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen. (Schluss) gs/mbu/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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