Parlament: TOP im Nationalrat am 25. April 2019

Mindestsicherung neu, Ökostrom, Atomkraft und Atommüll, RH-Berichte, E-Scooter, Patentanwaltschaft

Wien (PK) Die Neuregelung der Mindestsicherung wird den zweiten Plenartag beherrschen. Zudem unternehmen die Koalitionsparteien einen neuen Anlauf zur Absicherung bestehender Biomasseanlagen. Einig sind sich alle Parteien bei der Ablehnung von Atomreaktoren wie dem Reaktor Mochovce 3 sowie von Atommüll-Endlagern an Österreichs Staatsgrenzen. Auch Maßnahmen gegen Mautprellerei, die Aufnahme von E-Scootern in die Straßenverkehrsordnung und die Förderung umweltfreundlicher Lkw im Rahmen des Mautgesetzes stehen auf der Tagesordnung. Die Abgeordneten befassen sich zudem mit Rechnungshofberichten, die sich diesmal mit Kulturinstitutionen wie der Albertina auseinandersetzen. Abschließend wird in Erster Lesung über einen SPÖ-Antrag für die stärkere parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste diskutiert.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde.

Fragestunde

In der Fragestunde steht Nachhaltigkeits- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger den Abgeordneten Rede und Antwort.

Mindestsicherung neu

Bei der geplanten Neuregelung der Mindestsicherung – sie wird künftig wieder Sozialhilfe heißen – durch das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das eine einheitliche Mindestsicherung in Österreich gewährleisten soll, bleiben die Fronten zwischen der Regierung und der Opposition hart. Die Opposition befürchtet einen Anstieg der Armutsgefährdung und höhere Kosten für die Bundesländer, die Regierungsfraktionen sehen hingegen mehr Gerechtigkeit bei den Leistungen und zahlreiche Verbesserungen für die Betroffenen. Integrations- und Arbeitsbereitschaft würden stärker honoriert. Auch die Expertinnen und Experten bewerteten den Gesetzentwurf unterschiedlich, nicht nur im Hinblick auf die sozialen Auswirkungen, sondern auch im Hinblick auf die Verfassungskonformität und Vereinbarkeit mit EU-Recht sowie mit der UNO-Behindertenrechts- und Kinderrechtskonvention. Das zeigte das öffentliche Hearing im Sozialausschuss deutlich.

Im Gegensatz zur bisherigen Bund-Länder-Vereinbarung werden keine Mindestsätze sondern Obergrenzen festgelegt. Zuwanderer ohne entsprechende Deutschkenntnisse haben mit einer geringeren finanziellen Absicherung zu rechnen, die Kinderzuschläge werden gestaffelt. Was die Anrechnung von Spenden auf die Mindestsicherung betrifft, kündigten die ÖVP-FPÖ-Abgeordneten einen klarstellenden Abänderungsantrag für das Plenum des Nationalrats in Bezug auf Geldleistungen an. Bei Sachleistungen sei ohnehin klar, dass diese nicht anzurechnen seien.

Schwer abschätzbar sind nach Meinung der Regierung die Kosten des Gesetzespakets, wobei sie grundsätzlich nicht mit Kosteneinsparungen rechnet. Erst wenn die Ausführungsgesetze der Länder vorliegen, können die finanziellen Auswirkungen abschließend beurteilt werden, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Konkret legt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz den Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz als künftige Höchstgrenze für die Mindestsicherung fest. Das sind für das Jahr 2019 885,47 €. Für Paare gibt es maximal 140% des Ausgangsbetrags (1.239,66 €). Jedem weiteren volljährigen bezugsberechtigten Familienmitglied stehen 45% zu.

Die Kinderzuschläge werden nunmehr gestaffelt. Statt mindestens 18% pro Kind sind höchstens 25% für das erste Kind, 15% für das zweite und 5% ab dem dritten Kind zulässig. Zusätzlich können die Länder AlleinerzieherInnen einen Bonus gewähren, der von 12% des Ausgleichzulagenrichtsatzes für das erste Kind über 9% für das zweite und 6% für das dritte bis hin zu 3% für das vierte und jedes weitere Kind reicht. Auch für Menschen mit Behinderung, egal ob minderjährig oder volljährig, wird es einen Bonus geben – dieser Zuschlag beträgt 18% und ist verpflichtend.

Wer grundsätzlich arbeitsfähig, am Arbeitsmarkt aber nicht vermittelbar ist, weil er beispielsweise über unzureichende Sprachkenntnisse verfügt, erhält künftig eine um 35% reduzierte Sozialhilfe (2019: 575,55 €). Ausgenommen davon sind Personen mit Betreuungspflichten für unter dreijährige Kinder, Personen, die Angehörige pflegen, junge Menschen in Ausbildung, Lehrlinge und Menschen im Pensionsalter.

Der Differenzbetrag zur vollen Sozialhilfe ist von den Ländern als Sachleistung für Sprach- bzw. andere Qualifizierungsmaßnahmen bereitzustellen (Arbeitsqualifizierungsbonus). Erst wer Sprachkenntnisse zumindest auf dem Niveau B1 in Deutsch oder C1 in Englisch nachweist bzw. etwaige sonstige vorgeschriebene Qualifizierungsmaßnahmen abschließt, erhält den vollen Geldbetrag. Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige müssen überdies eine verpflichtende Integrationserklärung gemäß Integrationsgesetz abgeben, an Werte- und Orientierungskursen teilnehmen und eine Integrationsprüfung auf B1-Niveau ablegen.

Begleitend zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird in diesem Sinn im Integrationsgesetz die Außen- und Integrationsministerin dazu verpflichtet, ausreichende Sprachkurse sowie B1-Prüfungen anzubieten.

Hohe Wohnkosten können durch eine Wohnkostenpauschale als Sachleistung abgegolten werden. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Härtefallklausel, die den Ländern in Einzelfällen zusätzliche Sachleistungen erlaubt.

Grundsätzlich sind Leistungen der Sozialhilfe nur Personen zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen sind und Arbeitsbereitschaft zeigen. Drittstaatsangehörige, die keinen Asylstatus besitzen, werden künftig überdies erst nach fünfjährigem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Leistungen haben. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind verurteilte Straftäter, die zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden und sich in Haft befinden, ausreisepflichtige Fremde, AsylwerberInnen sowie Personen, die sich nicht in Österreich aufhalten. Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus sind künftig außerdem nur noch „Kernleistungen“ der Sozialhilfe auf dem Niveau der Grundversorgung zu gewähren.

Die Länder werden mit dem Grundsatzgesetz verpflichtet, wirksame Kontrollsysteme einzurichten und abschreckende Sanktionen bei missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfe zu verankern. Zur Verbesserung der Datenlage werden sie zudem verpflichtet, der Statistik Österreich alle relevanten Daten über SozialhilfebezieherInnen zu übermitteln.

Drei Anträge der Opposition zur Neuregelung der Mindestsicherung

Mit in Verhandlung stehen drei Entschließungsanträge der Opposition, die jedoch kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die SPÖ will erreichen, dass für die Sozialhilfe, wie bei der seinerzeitigen Bund-Länder-Vereinbarung bundesweite Mindestrichtsätze – statt Höchstrichtsätze – festgelegt werden und dabei auf eine armutsvermeidende Leistungshöhe und eine diskriminierungsfreie Kinderstaffelung geachtet wird. Zudem braucht es ihrer Meinung nach ausreichende Qualifizierungs- und Integrationsangebote für MindestsicherungsbezieherInnen. Die NEOS schlagen eine Zusammenführung von Notstandshilfe und Mindestsicherung zu einer Art „Bürgergeld“ vor und wollen durch anfänglich großzügige Zuverdienstgrenzen den Arbeitsanreiz für MindestsicherungsbezieherInnen erhöhen.

Neuer Anlauf zur Absicherung bestehender Biomasseanlagen und Befreiung einkommensschwacher Haushalte von Ökostromabgabe

Nachdem der ursprüngliche Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Ökostromgesetzes zur Absicherung bestehender Biomasseanlagen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erreicht hatte, unternahm die Bundesregierung einen neuerlichen Anlauf zur Absicherung der bestehenden 47 Biomasseanlagen, und zwar durch eine Novelle zum Ökostromgesetz und ein Biomasseförderung-Grundsatzgesetz.

Das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz enthält Vorgaben für die Länder zur Förderung der Biomasseanlagen und passierte den Wirtschaftsausschuss nur mit den Stimmen der Regierungsparteien. SPÖ und JETZT werfen dabei der Regierung vor, in verfassungswidriger Weise die Zwei-Drittel-Mehrheit zu umgehen und die Verantwortung auf die Länder abzuwälzen. Man befürchtet zudem, die Länderabgaben könnten die StromkundInnen zusätzlich belasten. Ein Nein kam auch von den NEOS, die wiederum eine Lösung für das große Ganze im Ökostrombereich vermissen und ein „Föderalismuswirrwarr“ herandrohen sehen.

Konkret sollen dadurch die Länder als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet werden, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil zu fördern. Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. € an.

Plenumsreif wurde auch eine Novelle zum Ökostromgesetz gemacht, durch die nun einkommensschwache Haushalte von der Ökostromabgabe vollständig befreit werden sollen. Betroffen von dieser Novelle seien rund 300.000 Haushalte. Schon bisher konnten sich u. a. Sozialhilfe- und PensionsbezieherInnen sowie Studierende und PflegegeldbezieherInnen von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teils des Ökostromförderbeitrags, der jährlich 20 € übersteigt, befreien lassen. Voraussetzung dafür war, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12% übersteigt. Diese Novelle fand im Ausschuss eine breite Mehrheit, wobei nur die NEOS ihre Zustimmung verweigerten. Der diesbezügliche wortgleiche Gesetzesantrag des Bundesrats wird miterledigt.

Biologische Vielfalt: Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll werden umgesetzt

Ebenfalls einhellige Unterstützung wird voraussichtlich das Bundesgesetz zur Durchführung der Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya erhalten. Dieses zielt auf die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ab. Konkret geht es dabei um die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, dies insbesondere durch angemessenen Zugang und Weitergabe der einschlägigen Technologien sowie durch adäquate Finanzierung. Das Gesetz legt das Nachhaltigkeitsministerium als zuständige Behörde fest und es enthält überdies die Verpflichtung zur Durchführung von Kontrolltätigkeiten.

Abgeordnete machen einmal mehr mobil gegen Reaktor Mochovce 3 und grenznahe Atommüll-Endlager

Bei ihrer Anti-Atom-Politik kann die Bundesregierung auch weiterhin auf die ungebrochene Unterstützung durch den Nationalrat setzen. Aus dem Umweltausschuss liegt dem Plenum eine von allen Parteien unterstützte Entschließung auf ein klares und entschiedenes Auftreten gegen Atommüll-Endlager an Österreichs Grenzen sowie gegen die Inbetriebnahme des Reaktors Mochovce 3 vor.

Das Votum des Ausschusses geht auf eine gemeinsame Initiative der beiden Koalitionsparteien zurück. Darin wird die Bundesregierung aufgerufen, unmissverständlich gegen die Inbetriebnahme des Reaktors Mochovce 3 aufzutreten, solange nicht alle durchführbaren Sicherheitsverbesserungen erfolgt und sämtliche Mängel behoben sind. Weiters appellieren die Abgeordneten an die Regierung, bei Nicht-Einhaltung der europäischen und internationalen Regeln für Atommüll-Endlager Sanktionen sowie einen Schutzkorridor zu fordern, um zu vermeiden, dass Nachbarstaaten ihre Endlager an die Grenze zu Österreich schieben. Entscheidungen über Endlager sollten zudem intensive geologische und hydrologische Untersuchungen sowie eine umfangreiche Einbindung der Bevölkerung vorausgehen.

Miterledigt werden zwei Entschließungsanträge der SPÖ, die sich ebenfalls gegen grenznahe Atommüll-Endlager sowie gegen Mohovce 3 richten.

Rechnungshofbericht zur Albertina

Die Albertina wurde Ende 2018 vom Rechnungshof überprüft, unter die Lupe wurden die beiden großen Dauerleihgaben Essl und Batliner genommen. Auf Kritik im Bericht stieß insbesondere die Dauerleihgabe der Sammlung Essl, die aus Sicht des Prüforgans mit hohen Kosten einhergeht. Diese mache die Anmietung eines zusätzlichen Depots erforderlich und sei von der Bereitstellung von Mitteln Dritter, insbesondere einer öffentlichen Förderung in der Höhe von 2,2 Mio. € jährlich, abhängig. Die Übernahme der Sammlung Batliner finde mit einer Erhöhung der öffentlichen Förderung um 200.000 € jährlich sein Auslangen.

Im Anschluss daran werden drei Rechnungshofberichte unter einem verhandelt: Darin geht es um Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz, um die ART for ART Theaterservice GmbH und um eine Follow-up-Prüfung der ORF-Landesstudios.

Rechnungshof fordert Präzisierungen im Parteiengesetz

In einem weiteren Rechnungshofbericht widmete sich das Prüforgan den vom Bildungsministerium abgegebenen Meldungen gemäß Parteiengesetz. Ziel war die Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der 2013 abgegebenen Meldungen über die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit Beteiligungsunternehmen. Dementsprechend meldete das Bildungsministerium dem Rechnungshof gemäß PartG für das Jahr 2013 Rechtsgeschäfte mit neun Beteiligungsunternehmen der Parteien im Ausmaß von 339.000 €. Laut Rechnungshof wären Rechtsgeschäfte mit 20 Beteiligungsunternehmen im Gesamtausmaß von 452.500 € für den Berichtszeitraum relevant gewesen. Im Ergebnis wich die gemeldete Gesamtsumme der im Jahr 2013 mit Beteiligungsunternehmen der Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäfte um 34% von dem vom Rechnungshof erhobenen Gesamtbetrag ab. Die Differenz von 113.500 € ergab sich laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker aus der im Rahmen der ersten Meldephase erfolgten Einschränkung der Rechtsgeschäfte auf die Zentralleitung und in der fehlenden Meldung mehrerer Rechtsgeschäfte mit Kleinstbeträgen von in Summe 2.500 €.

Andererseits sei eine Präzisierung des Parteiengesetzes notwendig, da die unklare Gesetzesdefinition für ein „abgeschlossenes Rechtsgeschäft“ den Meldeverpflichteten Interpretationsräume offen lasse. Konkret fehle es an Vorgaben, nach welchen Kriterien die Beteiligungsunternehmen zu identifizieren seien, heißt es im Prüfbericht.

Kritik an Personalkosten und Preisgestaltung der „Art for Art Theaterservice“ GmbH

Die Abgeordneten werden sich mit einem weiteren Bericht des Rechnungshofs auseinandersetzen, in dem die Aufgabenerfüllung und finanzielle Entwicklung der „Art for Art Theaterservice“ GmbH überprüft wurde. Die Gesellschaft verwertet die Immobilien des Bundestheaterkonzerns. Weitere Aufgaben sind die Bereitstellung von Bühnenbildern, Kostümen und Theaterrequisiten, Instandhaltung, Lager- und Transportleistungen sowie Kartenvertrieb. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht die Finanzierung und Preispolitik im Zusammenhang mit dem Bundestheaterkonzern und den Umgang mit der Veräußerung von Immobilien.

Weitere Kritikpunkte des Rechnungshofs betreffen die Personalkosten sowie die Preisgestaltung. 11% der Personalkosten seien auf hohe Überzahlungen, Individualzulagen und Belohnungen sowie Überstundenabgeltungen zurückzuführen. Diese personalrechtlichen Sondervereinbarungen sollten optimiert werden, laut Rechnungshof wurde im Prüfzeitraum 2012 bis 2016 in Einzelfällen das bis zu 1,8-Fache des Monatsgehalts ausgezahlt.

Rechnungshofbericht zum Einsparungspotenzial der ORF-Landesstudios

Schließlich steht noch ein Follow-up-Prüfbericht zum Einsparungspotenzial der ORF-Landesstudios auf der Tagesordnung des Nationalrats. Die PrüferInnen kommen darin zum Schluss, dass von sieben erneut untersuchten Empfehlungen, die der Rechnungshof im Zuge der Prüfung der Landesstudios des Österreichischen Rundfunks im Jahr 2015 abgegeben hatte, vier teilweise und drei noch nicht umgesetzt wurden.

Zum Teil nachgekommen wurde etwa den Anregungen zur umfassenden Analyse der Dienststellen der neun ORF-Landesstudios hinsichtlich Personalausstattung und Personalstruktur. Die Empfehlung hinsichtlich eines einheitlichen Eingangsrechnungsablaufs setzte der ORF ebenfalls teilweise um. Während neben den Landesstudios Niederösterreich, Salzburg und Wien nun auch Burgenland und Oberösterreich den Ablauf vom Einlangen einer Rechnung bis zu deren Zahlung gemeinsam mit der ORF-Zentrale abwickeln, würden die Landesstudios Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg diesen Ablauf auch weiterhin selbstständig durchführen. Mittlerweile wurde im Nachfrageverfahren die einheitliche Regelung des Ablaufs zugesagt. Nicht nachgekommen wurde dem Vorschlag, technische LeiterInnen mit der Zuständigkeit für mehrere Landesstudios zu bestellen.

Bundesstraßenmautgesetz – Maßnahmen gegen Mautprellerei und Förderung umweltfreundlicher Lkw

Einhellige Zustimmung ist für die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes zu erwarten. Ziel ist es zum einen, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern. Für sie wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Bislang waren die betreffenden Fahrzeuge in einer gemeinsamen Tarifgruppe mit Lkw der niedrigsten EURO-Emissionsklassen. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern werden künftig als einspurige Kraftfahrzeuge qualifiziert und müssen daher weniger Jahresmaut zahlen.

Zum anderen wollen die Abgeordneten mit der Novelle Mautprellerei effektiver entgegenwirken und Bürokratie reduzieren. So sind die Mautaufsichtsorgane künftig auch befugt, Ersatzmauten einzuheben. Sie können damit auch AutofahrerInnen zur Kasse bitten, die Wochen oder Monate zuvor von einer Überwachungskamera ohne gültige Vignette ertappt wurden und die geforderte Ersatzmaut zwischenzeitlich noch nicht bezahlt haben.

Im Gesetz wird außerdem ausdrücklich klargestellt, dass der 2018 im Verwaltungsstrafrecht eingeführte Grundsatz „Beraten statt strafen“ für MautsünderInnen nicht gilt. Auch die Rückforderbarkeit ordnungsgemäß gezahlter Ersatzmauten wird mit der Novelle dezidiert ausgeschlossen. Um Bürokratie zu reduzieren, sieht der Gesetzentwurf unter anderem einen automatischen Abgleich von Verdachtsfällen auf Mautprellerei mit in der Vergangenheit durchgeführten manuellen Zuordnungen vor. Zudem können die zuständigen Behörden die ASFINAG mit der Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen betrauen.

StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter

Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die 31. StVO ein neuer §88b „Rollerfahren“ eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Diesfalls gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Ausnahmeregelungen für das Befahren von Gehsteigen zielen laut Regierung vor allem auf Gemeinden im ländlichen Raum ab. Sie könnten etwa auf stark befahrenen Durchzugsstraßen E-Scooter-LenkerInnen die Benutzung des Gehsteigs erlauben. Für den urbanen städtischen Bereich sind diese Ausnahmeregelungen an sich nicht gedacht.

Der Beschluss im zuständigen Verkehrsausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS, für die SPÖ sind noch einige Fragen offen.

Festgeschrieben wird mit der StVO-Novelle darüber hinaus, dass Reitverbote und die „Blaulichtsteuer“ für die berittene Polizei nicht gelten. Künftig können außerdem auch Leichenwagen die Rettungsgasse benutzen.

Ausschuss genehmigt Protokoll zum EU-US-Luftverkehrsabkommen

Einhellig wurde vom Verkehrsausschuss das Protokoll zum EU-US-Luftverkehrsabkommen plenumsreif gemacht. Gemäß den Erläuterungen baut das Protokoll auf dem ersten Abkommen auf und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen und einen weiteren Marktzugang. Zudem wird der Umwelt-Artikel neu gefasst und ein Artikel zur „sozialen Dimension“ in das Abkommen eingefügt. Darin wird etwa ausdrücklich festgehalten, dass das Abkommen nicht darauf gerichtet ist, arbeitsrechtliche Normen zu gefährden. Auch sollen Auswirkungen des Abkommens im sozialen Bereich im Auge behalten werden.

Die EU und die USA haben im Jahr 2007 ein umfassendes Luftverkehrsabkommen abgeschlossen, mit dem der Luftverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der USA liberalisiert wurde. Nachfolgende Verhandlungen haben zu einer Ergänzung bzw. Adaptierung einzelner Vertragsartikel geführt. Zu diesem Zweck wurde 2010 ein Protokoll unterzeichnet. Da dieses nicht nur Kompetenzen der EU, sondern auch der einzelnen EU-Mitgliedstaaten berührt, muss es auch von Österreich ratifiziert werden.

Neue Regeln für die Ausübung der Patentanwaltschaft

Neue Regeln wird es zukünftig für die Ausübung des Berufs als Patentanwältin bzw. Patenanwalt geben. Der entsprechende Gesetzentwurf stieß bereits im zuständigen Forschungsausschuss auf eine breite Mehrheit, lediglich die NEOS behielten sich eine Zustimmung vor, weil sie im Gesetz auch die Fachhochschullehrgänge berücksichtigt wissen wollen. Bundesminister Norbert Hofer will noch prüfen, ob dies möglich ist, denn Österreich solle keine Regelung beschließen, die ihm international letztlich Nachteile bringen könnte.

Konkret hat das Gesetz neben einer Klärung der Voraussetzungen für die Ausübung der Patentanwaltschaft auch die Ausweitung der Möglichkeiten für die patentanwaltliche Berufstätigkeit zum Inhalt. So soll ein rechtswissenschaftliches Grundstudium Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte sein. Ein förmliches Anmeldeverfahren für die Patentanwaltsprüfung soll bürokratische Vereinfachungen bringen. Die Novelle sieht des Weiteren Regelungen für den partiellen Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit vor. Zu den bisher möglichen Rechtsformen für die Gründung von Patentanwalts-Gesellschaften kommt nun auch die Patentanwalts-GmbH & Co KG hinzu.

Erste Lesung: SPÖ fordert stärkere parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste

Der zweite Plenartag schließt mit der Ersten Lesung eines SPÖ-Antrags, der darauf abzielt, die Befugnisse der für die Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste zuständigen Ständigen Unterausschüsse des Innenausschusses und des Verteidigungsausschusses auszuweiten und sie gleichzeitig in „Kontrollausschuss Inneres“ und „Kontrollausschuss Landesverteidigung“ umzubenennen.

Konkret sollen die beiden Ausschüsse – nach den Regeln für parlamentarische Untersuchungsausschüsse – Auskunftspersonen befragen können und bereits bei Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder Akteneinsicht erhalten. Zudem soll es dem Innenminister bzw. dem Verteidigungsminister nicht mehr möglich sein, geforderte Auskünfte mit Hinweis auf eine drohende Gefährdung der nationalen Sicherheit zu verweigern, da die Abgeordneten ohnehin einer strengen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

Die beantragten diesbezüglichen Änderungen der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrats sollen in der Folge im Geschäftsordnungsausschuss diskutiert werden. (Schluss TOP im Nationalrat) jan/keg


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