Parlament: TOP im Nationalrat am 26. September 2018

Aktuelle Stunde, Aktuelle Europastunde, Straftatbestand Reisen für terroristische Zwecke, Bundesrechnungsabschluss, Rechnungshofberichte

Wien (PK) Die erste reguläre Nationalratssitzung in der neuen Tagungsperiode kommenden Mittwoch, dem 26. September, beginnt mit einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Faire Arbeitswelt und soziale Sicherheit für alle“. Danach findet eine Europastunde zum Thema „Effektiver EU-Außengrenzschutz als Fundament eines geordneten Asylwesens“ statt. Beschlossen werden sollen u.a. der neue Straftatbestand „Reisen für terroristische Zwecke“ und Erleichterungen bei der Errichtung elektronischer Notariatsakte. Genossenschaften sollen außerdem die Möglichkeit der Spaltung erhalten. Auf der Tagesordnung stehen zudem der Bundesrechnungsabschluss und Bericht des Rechnungshofs. Am Ende der Sitzung werden Erste Lesungen über Anträge der Opposition abgehalten, u.a. geht es darin um mehr parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Faire Arbeitswelt und soziale Sicherheit für alle“, ausgewählt von der SPÖ. Mit den Abgeordneten wird Sozialministerin Beate Hartinger-Klein diskutieren.

Aktuelle Europastunde

Daran anschließend beschäftigen sich die Abgeordneten aufgrund des Verlangens der FPÖ in einer Aktuellen Stunde mit Fragen des EU-Außengrenzschutzes. Innenminister Herbert Kickl wird zu „Effektiver EU-Außengrenzschutz als Fundament eines geordneten Asylwesens“ Stellung beziehen.  

„Reisen für terroristische Zwecke“ wird neuer Straftatbestand

Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands „Reisen für terroristische Zwecke“ in das StGB setzt Österreich nun die Richtlinie der EU betreffend Terrorismusbekämpfung vollinhaltlich um. Ein entsprechendes Strafrechtsänderungsgesetz, das auch Anpassungen bei den Opferschutzbestimmungen enthält, wurde vom Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet. Während die Regierungsparteien die Implementierung der europarechtlichen Vorgaben als weitere wichtige Handhabe im Kampf gegen den Terrorismus begrüßen, spricht die Opposition von einer überschießenden Umsetzung und argumentiert, dass der neue Tatbestand bereits von bestehenden Strafrechtsparagraphen abgedeckt wird.

Liste Pilz für neuen Straftatbestand „Parteipolitisch motivierte Diskriminierung“

Kritik an parteipolitisch motivierten Postenbesetzungen übt die Liste Pilz in einer Initiative, in der sie die Aufnahme eines Straftatbestandes der parteipolitisch motivierten Diskriminierung als neuen § 309a im Strafgesetzbuch fordert. Die Zugehörigkeit zu einer Parteiorganisation dürfe nicht dazu beitragen, ein Dienstverhältnis zu begründen, heißt es im Antrag.

Erleichterungen bei der Errichtung elektronischer Notariatsakte

Die Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Notar durch Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine eindeutige gesetzliche Determinierung von Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung sind die beiden Stoßrichtungen eines so genannten „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetzes (ENG)“. Im Einzelnen werden dadurch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsaktes unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit geschaffen. Bezüglich der notariellen Unterschriftsbeglaubigung enthält das Gesetz Klarstellungen und Präzisierungen.

Genossenschaften erhalten die Möglichkeit der Spaltung

Die Umgründungsform der Spaltung wird in Zukunft auch Genossenschaften zustehen. Ein entsprechendes Bundesgesetz gibt Genossenschaften nun nach dem Vorbild der Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen.

Neue Beitritte zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen

Paraguay, Uruguay, El Salvador und Kolumbien sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen beigetreten. Eine vom Justizausschuss einstimmig genehmigte ausdrückliche Annahmeerklärung stellt nun sicher, dass das Regelwerk zwischen Österreich und den vier lateinamerikanischen Staaten Wirksamkeit entfaltet.

Bundesrechnungsabschluss 2017

Laut Bundesrechnungsabschluss 2017, der vom Rechnungshof vorgelegt wurde, ist die budgetäre Entwicklung nicht zuletzt aufgrund der guten Konjunktur besser ausgefallen als ursprünglich erwartet. Dennoch blieb das Nettoergebnis weiterhin negativ. Den Erträgen von rund 77,3 Mrd. € standen 2017 letztlich Aufwendungen von rund 79 Mrd. € gegenüber. Die Differenz betrug damit rund -1,64 Mrd. € und war damit um ca. 7,8 Mrd. € besser als im Jahr 2016. Zudem wich das Ergebnis damit erheblich von den Voranschlägen ab.

Die festgestellten Verbesserungen der Zahlen werden vom Rechnungshof vor allem auf höhere Steuereinnahmen zurückgeführt. Dies betraf vor allem die Umsatzsteuer (+1 Mrd. €), die Lohnsteuer (+1,06 Mrd. €), die Kapitalertragssteuer (+384,06 Mio. €), die Körperschaftssteuer (+322,45 Mio. €) und die Mineralölsteuer (+294,29 Mio. €). Zum besseren Ergebnis trugen insbesondere zwei Einmaleffekte bei. Einerseits wurde ein neuer Zuschussvertrag mit den ÖBB erst verspätet abgeschlossen und hat damit das Jahresergebnis nicht beeinflusst. Andererseits wurde eine Rückstellung von 996,71 Mio. €, die für die Hypo Alpe Adria gebildet wurde, aufgelöst.

Die positive Entwicklung der Haushaltsdaten 2017 ging laut Rechnungshof vor allem auf das starke Wirtschaftswachstum zurück. Das reale BIP wuchs im Jahr 2017 um 2,9%. Damit übertraf die Konjunkturentwicklung die Prognosewerte. Das Maastricht-Defizit stand bei -0,7% des BIP (2016: -1,6 %). Aufgrund des hohen nominellen Wachstums reduzierte sich der öffentliche Schuldenstand von 83,6% 2016 auf 78,4% des BIP im Jahr 2017. Das strukturelle Defizit ging nach -0,9% im Jahr 2016 auf -0,5% im Jahr 2017 zurück. Die Abgabenquote betrug im Vorjahr 41,9%.

Auch wenn der Bundesrechnungsabschluss im Budgetausschuss einstimmig angenommen wurde, gab es doch unterschiedliche Interpretationen zur Budgetentwicklung. So sehen ÖVP und FPÖ den Budgetkurs der Regierung bestätigt. Die SPÖ sieht zwar die Finanzkrise überwunden, nicht aber die Probleme am Arbeitsmarkt und fordert entsprechende Maßnahmen ein. Die NEOS wiederum wollen den Budgetprozess neu gestalten und fordern eine Entlastung vor allem der mittleren Einkommen. Seitens der Liste Pilz gibt es auch Kritik an den Abweichungen zu den Voranschlägen, sie verlangt auch mehr Budgetwahrheit. 

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ortet trotz positiver Auswirkungen auf das Budget durch das Wirtschaftswachstum doch mittelfristige Risiken für die Haushaltsplanung des Bundes. So werde die Erreichung der für das Doppelbudget 2018/2019 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. € davon abhängen, ob die Streichung von Budgetspielräumen sich in konkreten Maßnahmen niederschlage, merkte sie im Ausschuss an. Auch sei abzuwarten, ob die angestrebte Reduzierung von Personalkosten des Bundes gelingt. Unwägbarkeiten sieht der Rechnungshof auch bei der Indexierung der Familienbeihilfe, von der eine Kostensenkung erwartet wird. Offene Fragen ergeben sich für Kraker zudem bei den Auswirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses und den vorgesehenen einnahmeseitigen Sondereffekten.

SPÖ-Antrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit

Wenig Aussicht auf Erfolg hat der Antrag der SPÖ zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Sie kritisiert darin die steuerpolitische Richtung der ÖVP-FPÖ-Regierung und wirft dieser vor, sich auf Steuergeschenke für Konzerne, Hoteliers, Miethausbesitzer und Großgrundbesitzer zu konzentrieren. Die wesentlichen Probleme wie etwa die Ökologisierung des Steuersystems, ein gerechter Beitrag von Kapital- und Vermögenseinkommen an den gesamten Steuereinnahmen sowie die gleiche Verteilung von Vermögen werde nicht angegangen. Im Ausschuss fand der Antrag keine Mehrheit, zumal ÖVP und FPÖ auf die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und den Familienbonus Plus hinwiesen, was gerade den unteren EinkommensbezieherInnen zugutekomme.

Rechnungshof empfiehlt Ausbau rechtlicher Möglichkeiten zur Rückerstattung von Polizeikosten

Danach beschäftigt sich der Nationalrat mit Berichten des Rechnungshofs. In einem Bericht haben die RechnungsprüferInnen 74 polizeiliche Großeinsätze unter die Lupe genommen – aus einer möglichen Auswahl von 1.380, die in den Jahren 2013 bis 2016 in Wien, Salzburg und Tirol angefallen waren.

Laut Rechnungshof waren die Gesamtkosten für polizeiliche Großeinsätze zwischen 2013 und 2016 von 13,8 Mio € auf 27 Mio € gestiegen. Gründe dafür waren vor allem die Migrationslage 2015 und 2016 sowie die gestiegene Terrorgefahr. Auch die Sicherung des G7-Gipfels und des Bilderbergtreffens im Frühsommer 2015 schlugen sich besonders zu Buche, nämlich mit 12,9 Mio. €. Die teuersten eintägigen Einzeleinsätze waren jene Großeinsätze im Jänner 2015 und 2016, die rund um den Wiener Akademikerball anfielen. Sie kosteten jeweils knapp 1,4 Mio €. Bei jedem dieser Einsätze waren mehr als 3.100 Polizistinnen und Polizisten im Dienst.

Die wenigsten Kosten würden laut Rechnungshof der Polizei zurückerstattet – Tendenz fallend. Von privater Seite werden Kosten getragen, wenn Veranstalter für einen Polizeieinsatz im privaten Bereich verantwortlich sind und die Polizei nicht im Sinne ihrer originären Aufgabe im öffentlichen Interesse zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit tätig ist. Solche „privaten“ Einsätze sind zum Beispiel Einsätze der Polizei in Fußballstadien oder bei Großkonzerten. 2013 wurden der Polizei noch 26 Prozent der Überwachungskosten für Veranstaltungen von privater Seite rückerstattet; 2016 waren es 16 Prozent. Auch das ist darauf zurückzuführen, dass die Auslöser für polizeiliche Großeinsätze hauptsächlich im Bereich der Terrorprävention lagen, in der Bewältigung der Migrationslage sowie in der polizeilichen Überwachung des G7-Gipfels und des Bilderbergtreffens. Die Kosten dafür mussten vom Innenministerium getragen werden, ohne dass jemand etwas beisteuerte.

Rechnungshofbericht zur Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl

Der ursprüngliche Termin für die Wiederholung der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl musste 2016 vom Oktober auf Dezember verschoben werden. Grund dafür waren fehlerhafte Briefwahlkuverts. Diese Panne und andere Probleme bei der Abwicklung der Wahl hat der Rechnungshof 2017 genauer unter die Lupe genommen.

Die PrüferInnen stellen dem Krisenmanagement des Innenministeriums dabei kein schlechtes Zeugnis aus. Ihrer Meinung nach hätte das Ressort im Zuge der Beschaffung der Wahlkarten und anderer Drucksorten jedoch mehr Bedacht auf Qualitätssicherung legen müssen. Zudem empfehlen die PrüferInnen standardisierte Schulungen zur gesetzmäßigen Durchführung von Wahlen, einen beschleunigten Versand von Wahlkarten an AuslandsösterreicherInnen und eine einheitliche Entschädigung für WahlbeisitzerInnen. Gefordert ist laut Rechnungshof dabei auch das Parlament als Gesetzgeber.

Die Kosten für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlgangs hat der Rechnungshof mit 5,2 Mio. € berechnet. Damit erhöhten sich die Gesamtkosten der Bundespräsidentenwahl 2016 um rund 8%. Das Druckereiunternehmen, das die Wahlkarten hergestellt hat, leistete auf Grundlage eines Vergleichs einen Ersatzbetrag von 500.000 €.

Laut Staatssekretärin Karoline Edtstadler hat das Innenministerium mittlerweile alle in seinen Wirkungsbereich fallenden Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Was Reformen im Wahlrecht betrifft, sieht sie jedoch die Abgeordneten am Zug.

Rechnungshof empfiehlt Zusammenlegung der BMI-Wohlfahrtsfonds

Das Innenministerium verfügt über drei sogenannte Wohlfahrtsfonds, die zwischen 1936 und 1954 eingerichtet wurden, um „unverschuldet in Not geratene Bedienstete“ zu unterstützen. Konkret sind dies der Gendarmeriejubiläumsfonds, der Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei und der Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes. Dass trotz gleicher Zielsetzung jeder Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit und mit eigenen Organen, in denen insgesamt 50 Bedienstete des Ministeriums beschäftigt sind, tätig wird, missfällt den RH-PrüferInnen besonders. Eine Zusammenlegung der drei Einrichtungen sei dringend notwendig, pocht der Rechnungshof auf die Abschaffung der „unzweckmäßigen Parallelstrukturen“, die „historisch gewachsen sind“.

2015 wurden insgesamt rund 630.000 € an Geldaushilfen vergeben, somit nutzten 0,2 % der Bediensteten des Ministeriums die Fonds. Nach RH-Berechnung waren die Fonds somit im Vergleich zum Bedarf an Unterstützungsleistungen überdotiert: 2015 war der Gendarmeriejubiläumsfonds rund 1,4 Mio.€ schwer, im Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei lagen rund 2,3 Mio. € und in jenem für die Exekutive des Bundes rund 1,3 Mio. €. Dennoch habe es keine mittelfristige Vermögensplanung und keine formelle Veranlagungsrichtlinie gegeben.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker urgierte im Ausschuss, dass das Stiftungsvermögen zur Gänze beim Bund liege und daher in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden müsse. Außerdem sei eine Zusammenlegung der Fonds zu empfehlen. Sie kritisierte außerdem, dass knapp die Hälfte der Rechnungshofempfehlungen zur Personalorganisation des Bundeskriminalamts nicht umgesetzt worden seien.

Bundeskriminalamt: Rechnungshof sieht Mängel bei Personalorganisation

Aus Sicht des Rechnungshofs gibt es nach wie vor zu wenig geeignetes Personal im Bundeskriminalamt. In einer Follow-up-Überprüfung der 2015 vom Rechnungshof empfohlenen Organisationsänderungen zeigte sich, dass für die Erfüllung der Kernaufgaben des Bundeskriminalamts und seiner strategischen Schwerpunkte Internetbetrug und Finanzermittlungen das Personal nicht im entsprechenden Ausmaß – zeitnah und dauerhaft – eingesetzt wurde. So war im Bereich Cybercrime fast ein Viertel der Planstellen nicht fix besetzt und es bestanden noch immer Probleme bei der Rekrutierung. Für Ermittlungen zur Wirtschaftskriminalität hatten sich die personellen Fehlbestände zum Vorbericht von rund 14% im Jahr 2014 auf rund. 28% im Jahr 2017 verdoppelt. Im Bereich der verdeckten Ermittlungen griff man weiterhin auf bis zu 30 Jahre lange Dienstzuteilungen aus dem Polizeidienst zurück, anstatt die Bediensteten zu versetzen. Folglich waren hier im Berichtszeitraum immer noch 50% der Bediensteten dienstzugeteilt, wofür im Jahr 2016 Dienstzuteilungsgebühren in der Höhe von rund 111.000 € anfielen.

Immunität der Abgeordneten Kira Grünberg

Auf der Tagesordnung steht dann ein Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und Korruption, die Immunität von Abgeordneter Grünberg aufzuheben. Dabei geht es in erster Linie um den Tatbestand der Vorteilsannahme.

Erste Lesungen

Am Ende der Sitzung befassen sich die Abgeordneten mit mehreren Initiativanträgen der Opposition, die Ersten Lesungen unterzogen werden. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen die sozialrechtliche Verantwortung von Unternehmen, Novellen zur Geschäftsordnung des Nationalrats sowie Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung.

SPÖ schlägt Sozialverantwortungsgesetz vor

Mit einem neuen „Sozialverantwortungsgesetz“ will die SPÖ den Verkauf von Bekleidungsartikeln unterbinden, bei denen es entlang der Produktions- und Lieferkette zu Zwangs- und Kinderarbeit gekommen ist. Unternehmen würden dazu spezifische Sorgfaltspflichten auferlegt. Als Sanktionsmöglichkeiten sieht der Antrag Verbandsklagen auf Unterlassung sowie – begrenzte – Gewinnabschöpfungen bis zu fünf Jahre nach Inverkehrbringen oder Vertrieb eines Produkts vor.

NEOS wollen stärkere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste…

Vor dem Hintergrund des laufenden Untersuchungsausschusses zur Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) urgieren die NEOS eine effektivere parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste. Einzurichten wäre demnach ein eigener Ausschuss des Nationalrats, der sowohl die militärischen Nachrichtendienste als auch den Staatsschutz umfassend kontrolliert, regt die Oppositionspartei dafür notwendige Änderungen in der Verfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrats an.

…und mehr Bürgerbeteiligung in der Politik

Mit einem weiteren Novellenvorschlag zur Geschäftsordnung setzen sich die NEOS für mehr Bürgerbeteiligung im politischen Diskussionsprozess ein und schlagen in diesem Zusammenhang vor, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern. Unter anderem soll die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen forciert werden. Bei mehr als 5.000 Unterschriften wäre laut Antrag ein Hearing im Petitionsausschuss verpflichtend, die zuständigen Regierungsmitglieder müssten innerhalb von acht Wochen ihre Stellungnahmen vorlegen.

Liste Pilz strebt Verbesserungen im Radverkehr an

Diskriminierende Bestimmungen für Radverkehr gelte es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzuschaffen, meint die Liste Pilz. In ihrem Gesetzesvorschlag regt sie die ersatzlose Streichung der 10 km/h-Regel für RadfahrerInnen an, die die StVO derzeit bei der Annäherung an Kreuzungen vorschreibt. Die Regelung sei nicht nur unpraktikabel, sondern mindere auch die Verkehrssicherheit, so die Argumentation im Antrag.

Neuwahl der Ausschüsse

Am Ende der Sitzung erfolgt die Neuwahl von Ausschüssen. Aufgrund des Ausschlusses von Martha Bißmann aus dem Klub der Liste Pilz muss der Nationalrat bei der Sitzung am 26. September eine solche Neuwahl  vornehmen. Geplant ist, die einzelnen Fachausschüsse künftig von 21 auf 24 Mitglieder aufzustocken. Damit wäre gewährleistet, dass die Liste Pilz mit ihren nunmehr nur noch sieben Mandaten weiter in allen Ausschüssen vertreten ist. (Schluss) jan/keg

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