Parlament: TOP im Nationalrat am 27. Februar 2020

Aktuelle Stunde, Einspruch des Bundesrats zu Haftungsobergrenzen, Fünf-Parteien-Entschließung gegen Antisemitismus, Erste Lesungen

Wien (PK) Die Nationalratssitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde, das Thema wählen diesmal die Grünen. Neben dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2017 und 2018 stehen die vom Bundesrat beeinspruchten Obergrenzen für Bundeshaftungen sowie eine Klarstellung zur Anhebung der Ausgleichszulagen zur Debatte. Mit einer gemeinsamen Entschließung treten alle fünf im Nationalrat vertretenen Fraktionen gegen Antisemitismus und die BDS-Gruppierung ein.

Außerdem stehen eine weitere Fünf-Parteien-Entschließung für bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt sowie ein ebenso parteiübergreifender Entschließungsantrag für neue Fortbildungsmöglichkeiten für Justizwachebeamte am Programm. Die Abgeordneten werden zudem Immunitätsangelegenheiten beraten – die Landespolizeidirektion Wien ersucht um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Grünen Abgeordneten David Stögmüller und Michel Reimon. Darüber hinaus steht eine Reihe von Ersten Lesungen auf der Tagesordnung.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde.

Anpassung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes

Am Beginn der Tagesordnung steht aufgrund einer EU-Verordnung zur Einbringung Europäischer Bürgerinitiativen eine geringfügige Anpassung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes, welche als Vier-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eingebracht wurde. Ziel der Kommission ist es, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, daher soll langfristig ein kostenloses Online-Sammelsystem bereitgestellt werden.

Die im Ausschuss unter Berücksichtigung eines formalen Abänderungsantrags einstimmig beschlossene Initiative sieht vor, dass die Bundeswahlbehörde auch das Zentrale Wählerregister – und nicht nur die zentrale Evidenz nach dem Passgesetz – zur Prüfung der Identität von UnterzeichnerInnen einer Europäischen Bürgerinitiative heranziehen kann. Außerdem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bis Ende 2022 noch möglich ist, Unterstützungsbekundungen mit einem individuellen Online-Tool zu sammeln und direkt der Bundeswahlbehörde vorzulegen. Ab dem Jahr 2023 wird die Verwendung des zentralen Online-Sammelsystems der Europäischen Kommission hingegen obligat sein.

Neue Fortbildungsmöglichkeiten für Justizwachebeamte

Um für Justizwachebeamte neue Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierewege zu schaffen, richtet der Verfassungsausschuss einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag an die Bundesregierung. Die Gespräche zu den Fortbildungskooperationen, insbesondere der Zugang der Justizwache zum bestehenden Angebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt, sollen demnach intensiviert werden. Mit dem Antrag betraut werden der Innenminister, die Justizministerin sowie der Minister für öffentlichen Dienst.

Anstoß für die Diskussion lieferte ein im Ausschuss abgelehnter Vorstoß der FPÖ, Justizwachebeamten den Besuch des 6-semestrigen Bachelorstudiums „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule Wiener Neustadt zu ermöglichen. Der Studiengang wird auf Grundlage eines Kooperationsvertrags zwischen dem Innenministerium und der Fachhochschule angeboten und dient der Offiziersausbildung der Bundespolizei.

Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2017 und 2018

Obwohl im Vorjahr ein Anstieg an Arbeitsunfällen in absoluten Zahlen registriert wurde, befindet sich die Unfallquote der unselbständig Erwerbstätigen weiter im Sinken, zeigt der Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018 auf. So reduzierten sich 2018 die Unfälle pro 10.000 Versicherten von 284 auf 283. Absolut gesehen stieg in den letzten beiden Jahren jedoch die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wieder an (von 87.449 auf zuletzt 90.176). 2018 gab es außerdem mehr Unfälle mit tödlichem Ausgang, nämlich 83 (2016: 60, 2017: 69). Deutlich zurückgegangen ist die Zahl an Strafanzeigen der Arbeitsinspektion bei den zuständigen Verwaltungsbehörden; wurden 2017 noch 1.282 Anzeigen erstattet, waren es 2018 nur noch 934.

Bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Für verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung hat sich der Sozialausschuss in einem Entschließungsantrag ausgesprochen. Darin treten alle fünf in Nationalrat vertretenen Fraktionen dafür ein, dass künftig eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase unter Berücksichtigung der vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumsservice und unter Beiziehung einer berufskundigen Expertise erfolgen soll. Konsens gibt es auch darüber, dass gemeinsam mit den Stakeholdern und den Ländern Umsetzungsschritte zur Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung erarbeitet werden sollen. Schließlich sprechen sich die Parteien noch dafür aus, dass bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ erarbeitet und die Schaffung eines Inklusionsfonds geprüft werden sollen. Als miterledigt gilt damit eine Forderung der NEOS auf bessere Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Ausgangspunkt für den gemeinsamen Vorstoß der fünf Parlamentsfraktionen war eine Entschließung der SPÖ.

NEOS wollen neue Regeln für Arbeiterkammer und Ende der Pflichtmitgliedschaft

Drei NEOS-Anträge auf Änderung des Arbeiterkammergesetzes stehen anschließend zur Debatte. Neben den NEOS stimmten ihnen im Sozialausschuss aber nur die FPÖ-Abgeordneten zu, die Anträge wurden dort somit abgelehnt. Die NEOS wollen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer testen und schlagen vor, in Salzburg einen Pilotversuch zur Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaft zu starten. Alle ArbeitnehmerInnen, die der Arbeiterkammer Salzburg zugehörig sind, sollten eine Opt-Out-Option von ihrer Mitgliedschaft erhalten. Zudem soll die Arbeiterkammer ausdrücklich zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet werden.

Auch die hohen Rücklagen der Arbeiterkammer sind den NEOS ein Dorn im Auge. Die einzelnen Kammern hätten 2018 knapp 444 Mio. € an Reinvermögen „gehortet“, was bei jährlichen Ausgaben von rund 400 Mio. € weit überhöht erscheine. Der diesbezügliche Antrag der NEOS zum Arbeiterkammergesetz zielt daher auf eine Begrenzung der Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen – ohne Berücksichtigung der für den laufenden Betrieb benötigten Sachanlagen – ab.

Klarstellung zur Anhebung der Ausgleichszulagen

Ausgehend von einem Initiativantrag von SPÖ und FPÖ haben ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne im Sozialausschuss zudem Änderungen des Ausgleichszulagenrechts ins Plenum geschickt. Damit soll klargestellt werden, dass etwa der Ehegattenrichtsatz mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Anpassung der Pensionen und Ausgleichzulagen für das Kalenderjahr 2020 erhöht wird, was vor allem viele PensionistInnen betreffe. Der Richtsatz beläuft sich damit für das Kalenderjahr 2020 auf 1.524,99 €.

Ursprüngliches Anliegen des Initiativantrags, der für die Gesetzesreparatur herangezogen wurde, war die Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung.

Parlament setzt sich gegen Antisemitismus ein

ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS treten gemeinsamen gegen die in den letzten Jahren verstärkt aufgetretene Gruppierung „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS), die zum Boykott des jüdischen Staates, israelischer Produkte und KünstlerInnen etc. aufruft, ein. Generell gelte es, Organisationen und Vereinen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, keine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, heißt es in der einstimmig beschlossenen Entschließung.

Regierungsparteien halten an Neuregelung der Bundeshaftungsobergrenzen fest

Auf der Tagesordnung steht auch der im Dezember 2019 vom Bundesrat gefasste Einspruch gegen Obergrenzen für Bundeshaftungen. Während ÖVP und Grüne im Budgetausschuss auf ihrem Beschluss bezüglich der geplanten Obergrenzen für Bundeshaftungen beharrten, sprach sich die Opposition dagegen aus. Dabei lehnten sie ihre Argumente an eine Kurzstudie des parlamentarischen Budgetdienstes. Dieser setzte sich mit der Forderung des Rechnungshofes nach Anrechnung von Zinsen und Kosten auf die Obergrenze der Bundeshaftungen auseinander und habe sich der Kritik grundsätzlich angeschlossen. Zudem erschwere eine Einschränkung der Meldeverpflichtungen der außerbudgetären Einheiten rasche Gegensteuerungsmaßnahmen.

Redaktionelle Änderungen des gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020

Aufgrund der Kompetenzverschiebungen zwischen den Ministerien bedarf es laut ÖVP redaktioneller Anpassungen im Bundesfinanzgesetz 2019, welches während der Geltung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 zu vollziehen sei. Entsprechende Änderungen sollen auch im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 umgesetzt werden. Der Budgetausschuss hat die redaktionellen Änderungen im gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 in Form eines im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrags mehrheitlich beschlossen.

Immunität der Abgeordneten Stögmüller und Reimon

Weiters stehen zwei Berichte des Immunitätsausschusses auf der Tagesordnung. Die Landespolizeidirektion Wien ersucht um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von zwei Abgeordneten der Grünen, David Stögmüller und Michel Reimon.

Neuer Anlauf zur Neuregelung der Immunität von Abgeordneten

Am Ende des Plenartages stehen eine Reihe an Ersten Lesungen zu Forderungen der Opposition.

Bereits vor Jahren wurde im Parlament intensiv über die Neuregelung der Immunität von Abgeordneten diskutiert. Anlass dafür waren nicht zuletzt umstrittene staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die auch einen Abgeordneten bzw. das parlamentarische Umfeld betrafen. Ein gemeinsamer Gesetzesantrag von vier der damals fünf Parlamentsparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne), der im Sommer 2011 eingebracht wurde, versandete jedoch nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens und einer ersten Debatte im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Nun hat die SPÖ die damalige Initiative wieder aufgegriffen und ergänzend zu einer Änderung der Bundesverfassung eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats beantragt, die in einer ersten Lesung zur Debatte steht.

Insgesamt geht es der SPÖ mit den Vorschlägen um ein neues System der außerberuflichen Immunität von Abgeordneten, das sich eng an der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben orientiert und nicht mehr an der Person anknüpft. Außerdem soll die so genannte „sachliche Immunität“ ausgeweitet und – analog zum Redaktionsgeheiminis – eine Art „Parlamentsgeheimnis“ geschaffen werden. Damit wollen die AntragstellerInnen nicht nur den Abgeordneten eine ungestörte Ausübung ihrer parlamentarischen Arbeit ermöglichen, sondern gleichzeitig auch „InformantInnen“, die sich an Abgeordnete wenden, schützen. Die berufliche Immunität, die insbesondere Äußerungen bei Parlamentsdebatten und das Abstimmungsverhalten betrifft, sowie der grundsätzliche Schutz von Abgeordneten vor Verhaftung blieben unverändert erhalten.

Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit

Die NEOS fordern eine Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit und haben in diesem Sinn eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats beantragt. Es sei mit einem modernen Verständnis von Parlamentarismus nicht vereinbar, dass die Ausschüsse bis auf wenige Ausnahmen nach wie vor nicht öffentlich tagen. Es brauche einen transparenteren Gesetzgebungsprozess. Zudem würde eine Öffnung der Ausschüsse die regelmäßige Vertagung von Oppositionsanträgen ohne inhaltliche Behandlung erschweren.

Als Vorbild sehen die NEOS das Europäische Parlament, wo Ausschussberatungen grundsätzlich öffentlich sind. Ausnahmen soll es ihrer Meinung nach nur für Verhandlungen geben, in denen vertrauliche Dokument behandelt werden bzw. wenn dies aus besonderen Gründen wie dem Schutz von Persönlichkeitsrechten erforderlich ist. Auch die Beratungen in den beiden Geheimdienst-Unterausschüssen sollen in der Regel geheim sein.

AMA: Nominierungsrechte der Parteien für Verwaltungsrat

Geht es nach der FPÖ, dann sollen in Zukunft auch die politischen Parteien im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) vertreten sein. Derzeit seien dort nur VertreterInnen der Landwirtschaftskammer, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer und des Gewerkschaftsbundes entsandt. Die Probleme rund um die Almfutterflächenfeststellungen hätten aber deutlich gezeigt, dass in diesem Gremium auch den Parteien eine Mitgliedschaft eingeräumt werden sollte, meint die FPÖ, die sich davon mehr Transparenz und eine bessere Vollziehung und Kontrolle verspricht. Konkret fordert sie ein Nominierungsrecht der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien für je einen Vertreter im Verwaltungsrat der AMA.

Vereinfachte Einbürgerung für deutsch- und ladinischsprachige SüdtirolerInnen

Für die deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerungsgruppen Südtirols soll es eine spezifische Erwerbsmöglichkeit der österreichischen Staatsbürgerschaft geben, fordert die FPÖ und unterbreitet daher einen Vorschlag zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Geht es nach den Freiheitlichen, rechtfertige das historische, kulturelle, politische und rechtliche Naheverhältnis zu Österreich eine Sonderstellung zur Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft. Ein Aufenthalt in Österreich wäre dafür nicht erforderlich. Ähnliche Sonderbestimmungen gelten derzeit für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus sowie Personen, die im besonderen Interesse der Republik eingebürgert wurden. Zuständig für die Einbürgerungsverfahren soll die Tiroler Landesregierung sein.

Assistenzeinsätze: Berichtspflicht der Ministerin an den Nationalrat

Die Bundesministerin für Landesverteidigung sollte vor der Heranziehung des Bundesheers zu Assistenzeinsätzen unverzüglich dem Hauptausschuss des Nationalrats berichten, fordert die FPÖ in einem weiteren Initiativantrag auf Änderung des Wehrgesetzes. Da derzeit eine entsprechende Information des Nationalrats nicht vorgesehen ist, passiere es immer wieder, dass Abgeordnete von Assistenzeinsätzen aus den Medien erfahren, bemängelt die Oppositionspartei. Die Berichtspflicht sei allein schon deshalb angebracht, da es sich bei den Assistenzleistungen des Bundesheers um wesentliche Einsätze wie etwa den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der demokratischen Freiheiten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit handle.

Streichung des allgemein politischen Mandats der HochschülerInnenschaft

In einem weiteren Antrag, der einer Ersten Lesung unterzogen wird, übt die FPÖ scharfe Kritik an der Art der Wahrnehmung der im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) festgelegten Aufgabe der Interessensvertretung der Studierenden durch die HochschülerInnenschaft (ÖH). Statt in erster Linie die studienbezogenen Interessen der Studierenden zu vertreten, mache die ÖH immer wieder mit linksextremistischen Aktionen auf sich aufmerksam, befinden die Freiheitlichen. Sie treten daher für eine Änderung des HSG 2014 ein. Nach Vorstellungen der FPÖ wäre die Erwähnung von „allgemeinen Interessen“, welche die ÖH zu ihren Aufgaben zählen kann, ersatzlos zu streichen. Zudem sollte der ÖH-Beitrag auf ein Viertel des aktuellen Betrags reduziert werden, was einen ÖH-Beitrag von 5,05 € bedeuten würde. Auch sollte es nach dem Willen der FPÖ künftig keine Indexanpassung des ÖH-Beitrags mehr geben.

Gehaltskluft zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz begegnen

Neuerlich eingebracht hat die SPÖ ihren Vorschlag für ein Einkommenstransparenzgesetz. Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, werfen darin die SozialdemokratInnen auf. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden zwar gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Frauen betreffe das Thema unfaire Bezahlung und mangelnde Lohntransparenz in besonderem Maße.

Kernpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfs ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen verpflichtet werden, ein MitarbeiterInnenverzeichnis zu führen, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen enthält. Dieses soll allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, wobei strenge Verschwiegenheitsauflagen vorgesehen sind. Außerdem wird eine Ausweitung des von Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen alle zwei Jahre zu erstellenden Einkommensberichts gefordert, etwa was Informationen über die von Männern und Frauen geleisteten Überstunden, Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommens- und Chancengleichheit sowie Fort- bzw. Rückschritte betrifft.

Bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat mehrfach über das Anliegen der SPÖ diskutiert, zudem soll sich auch der Gleichbehandlungsausschuss wieder mit einem gleichlautenden Antrag befassen. Zum vorliegenden Antrag hat die SPÖ vor Zuweisung an den Sozialausschuss eine Erste Lesung verlangt. (Schluss) mbu/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ verfügbar.


Rückfragen & Kontakt:

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