Parlament: TOP im Nationalrat am 28. April 2020

COVID-19-Gesetze, Aktuelle Stunde, Erste Lesung

Wien (PK) Der Nationalrat tritt morgen Dienstag zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehr als ein Dutzend weiterer COVID-19-Gesetze, für die die zuständigen Ausschüsse bereits grünes Licht gegeben haben. Zudem werden die Abgeordneten Novellen zum Zahlungsdienstegesetz und zum Versicherungsaufsichtsgesetz in Verhandlung nehmen sowie über zahlreiche Oppositionsanliegen beraten. Auch die Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses steht zur Debatte. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Konkret geht es bei den COVID-19-Gesetzen u.a. um eine Präzisierung jener Bestimmungen, die eine verpflichtende Dienstfreistellung für Beschäftigte vorsehen, die bestimmte Vorerkrankungen haben und nicht im Homeoffice bzw. an einem besonders geschützten Arbeitsplatz arbeiten können. Außerdem ist vorgesehen, die Höhe der für die Monate Mai bis September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes zu erhöhen. Befristete Invaliditätspensionen oder Krankengeld können temporär weiterbezogen werden, wenn Begutachtungen nicht möglich sind. Auch Familienbeihilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen länger ausgezahlt.

Um das Wiederhochfahren des Justizbetriebs zu beschleunigen, sieht das 8. COVID-Gesetz die Möglichkeit vor, auch in Zivilprozessen per Video zu verhandeln, wenn alle Verfahrensparteien zustimmen.

Alternativ zum gänzlichen Verbot von Veranstaltungen während der COVID-19-Pandemie soll es in Hinkunft möglich sein, diese an bestimmte Auflagen zu knüpfen.

Weitere Maßnahmen betreffen die Einbeziehung von KünstlerInnen und Kulturschaffenden in den Härtefallfonds, zusätzliche Geldmittel für die Förderung von freiwilligem Engagement, die Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein COVID-Screening-Register. Die Erlaubnis zur Blutabnahme wird auf SanitäterInnen ausgedehnt.

An der Sitzung werden grundsätzlich wieder alle Abgeordneten teilnehmen. Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, wird ein Teil der MandatarInnen jedoch wieder auf der Besuchergalerie Platz nehmen. Die Abstimmungen erfolgen geblockt am Ende der Tagesordnung. Auch sonst bleiben alle Vorkehrungen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr aufrecht.

Für MedienvertreterInnen ist der Zutritt zu den Sitzungen unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes sowie der empfohlenen Hygienemaßnahmen möglich. Die interessierte Öffentlichkeit kann die Plenarsitzungen via Livestream oder als Video-on-Demand auf der Parlamentswebsite unter www.parlament.gv.at mitverfolgen.

Aktuelle Stunde

Die Nationalratssitzung startet mit einer Aktuellen Stunde mit dem von der ÖVP gewählten Titel „Wirksame Coronahilfe: Absicherung für den Standort, die Unternehmen und die Arbeitsplätze“.

9. COVID-19-Gesetz: Präzisierungen zur Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter

Zu Beginn der Tagesordnung stehen dann eine Reihe von Sozialmaterien in Zusammenhang mit COVID-19. Vorrangiges Ziel einer Initiative von ÖVP und Grünen – der im Ausschuss neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zustimmte – ist es, die Bestimmungen über die verpflichtende Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter, die Anfang April vom Parlament beschlossen wurden, zu präzisieren. So wird der Passus, wonach DienstnehmerInnen im Bereich der kritischen Infrastruktur von der Regelung ausgenommen sind, gestrichen. Auch sie dürfen demnach künftig – bei voller Entgeltfortzahlung – nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn sie aufgrund bestimmter Vorerkrankungen zur COVID-19-Risikogruppe zählen und ihre Arbeit weder im Homeoffice verrichten können noch ihnen ein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Während der Freistellung erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen ihr normales Gehalt, dem Arbeitgeber werden die vollen Kosten – inklusive Lohnnebenkosten – durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ersetzt. Allerdings gibt es für den öffentlichen Dienst und für Parteien Ausnahmen, was die Kostenrückerstattung betrifft. Die Länder müssen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen treffen. Die Freistellung soll vorläufig bis maximal Ende Mai gelten, kann von Arbeitsministerin Christine Aschbacher im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober aber – bis längstens Ende Dezember – verlängert werden, wenn die Krisensituation andauert.

Eine Verpflichtung für ArbeitnehmerInnen, sich vom behandelnden Arzt ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Eine genaue Definition, wer zur Risikogruppe zählt, soll per Verordnung durch den Gesundheitsminister festgelegt werden.

Weitere Punkte des 9. COVID-19-Gesetzes betreffen den vorübergehenden Weiterbezug einer befristeten Invaliditätspension bzw. von Kranken- und Rehabilitationsgeld für den Fall, dass erforderliche Begutachtungen wegen der Corona-Krise nicht rechtzeitig erfolgen können. Ebenso soll die Sechs-Wochen-Frist für den fortdauernden Anspruch auf ärztliche Leistungen nach Ende einer Pflichtversicherung temporär verlängert werden. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen der Krankenversicherungsträger werden vom Bund ersetzt. Schließlich wollen die Koalitionsparteien auch festlegen, dass pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, TrainerInnen und SchiedsrichterInnen weiterhin – bis längstens 31. Dezember – beitragsfrei ausgezahlt werden können.

Anspruch auf Freistellung für alle gefährdeten ArbeitnehmerInnen

Im Sozialausschuss abgelehnt wurde eine eigene Entschließung  der FPÖ zu diesem Thema, alle ArbeitnehmerInnen mit gesundheitlichen Vorschädigungen sowie Schwangere obligatorisch der COVID-19-Risikogruppe zuzuordnen. Das müsse auch für jene gelten, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie der Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikations-, Post-, Energie- und Finanzdienstleistungen oder der Versorgung mit Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen tätig sind, finden die Freiheitlichen.

Sozialministeriumservice soll Daten pflegebedürftiger Personen weitergeben dürfen

Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des Bundespflegegesetzes passierte den Sozialausschuss einstimmig. Sie hat den Zweck, die adäquate Betreuung pflegebedürftiger Personen auch für den Fall sicherzustellen, dass ausländische Betreuungskräfte ausfallen. Konkret soll das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ermächtigt werden, Daten von Personen, die das Modell der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, an die jeweils zuständigen Ämter der Landesregierungen bzw. den Fonds Soziales Wien zu übermitteln. Dadurch soll eine Un- bzw. Unterversorgung der Betroffenen vermieden werden. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für diesen Zweck nicht mehr gebraucht werden, spätestens Ende 2020 hat das jedenfalls zu erfolgen.

Zusätzliche Fördermittel für freiwilliges Engagement

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien, der im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen wurde, zielt darauf ab, freiwilliges Engagement in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie zu unterstützen. Demnach soll der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement künftig auch Aktivitäten und Initiativen fördern können, die zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet wurden. Dafür werden dem Fonds gemäß 10. COVID-19-Gesetz zusätzlich 600.000 € aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung verlängern und Arbeitslosengeld erhöhen

Unter Hinweis auf den am 3. April 2020 vom Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die SPÖ einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt. Zum einen soll der Einkommens- und Berufsschutz verlängert, zum anderen die Dauer des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise ausgedehnt werden. In dieser Zeit soll niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, so die SPÖ. Daher schlagen die SozialdemokratInnen die Einführung eines COVID-19-Sonderarbeitslosengeldes vor, das allen Arbeitslosen, die am und nach dem 15. März 2020 Arbeitslosengeld beziehen, die Höhe der Leistungen absichert. Der Antrag wurde im Ausschuss von ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnt.

Darüber hinaus soll laut Vorschlag der SPÖ zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung – also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge – ein Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent ausbezahlt werden. Damit sei eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert, begründen die SozialdemokratInnen ihre weitere Initiative zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die allerdings im Ausschuss ebenso abgelehnt wurde. Dieser Zuschlag sei auch für die Zeit nach Corona wichtig, denn auch danach werde die Arbeitslosigkeit hoch bleiben. Es brauche aber ausreichend Binnennachfrage, damit insbesondere auch kleine Unternehmen Nachfrage haben.

6. COVID-19-Gesetz: Anpassungen bei Notstandshilfe, Altersteilzeit, Familienbeihilfe

Weitere Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht ein von den Koalitionsparteien beantragtes 6. COVID-19-Gesetz vor, das zunächst darauf abzielt, Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufs- und Einkommensschutzes außer Betracht zu lassen. Dem vorgelegten Entwurf zufolge soll nun die Höhe der für die Monate Mai bis September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Ebenso soll ein sonst auf die Notstandshilfe anzurechnendes eigenes Einkommen bei der Berechnung des Leistungsanspruchs für die Monate Mai bis September 2020 nicht leistungsmindernd wirken. Gleichfalls erstreckt wird der Berufs- und Entgeltschutz. Ziel ist es dabei, gerade im März 2020 arbeitslos gewordene Personen vor einer Reduktion des Arbeitslosengeldes durch das Abrutschen in die Notstandshilfe zu bewahren. Gleichzeitig werden auch vor COVID-19 vorhandene NotstandshilfebezieherInnen durch die Erhöhung der Leistung, die für die Monate Mai bis September 2020 gebührt, bessergestellt.

Was die Altersteilzeit betrifft, konnten nach der bisherigen Formulierung Personen, die während der bestehenden Krise gekündigt werden, ihre Altersteilzeit danach entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung wiederum fortsetzen. Nicht erfasst waren damit aber jene Personen, die während der Krise ihre volle Normalarbeitszeit verrichten – insbesondere die Beschäftigten in systemrelevanten Bereichen wie im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese sollen nun genauso nach Ende der Krise wieder in das jeweilige Altersteilzeitmodell zurückkehren können. Für die Blockzeitvariante soll die verpflichtende Ersatzkrafteinstellung für den Zeitraum 15. März bis 30. September 2020 ausgesetzt werden.

Mit dem von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Entwurf sollen zudem auch Nachteile bei der Gewährung der Familienbeihilfe kompensiert werden, wenn eine Berufsausbildung (z.B. ein Studium) beeinträchtigt wird, und dadurch die Berufsausbildung nicht innerhalb der für den Familienbeihilfenbezug maßgeblichen Dauer oder innerhalb der derzeitigen Altersgrenzen absolviert werden kann. Familienbeihilfe soll somit auch für jene Zeiten gewährt werden, in denen der Studienbetrieb aufgrund von COVID-19 beeinträchtigt war. Konkret sieht der Antrag eine Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe im Fall einer allgemeinen Berufsausbildung um maximal sechs Monate und im Fall eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr vor.

Der Antrag enthält auch Bestimmungen zugunsten von selbstständig Erwerbstätigen (EPU), die aufgrund der Corona-Krise ihre Erwerbstätigkeit eingestellt und sich arbeitslos gemeldet haben. Diese Personen werden bei Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit nach dem Ende der COVID-19-Maßnahmen in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bei Unterbrechungen bis 18 Monate durchversichert, sodass im Nachhinein ein Ausschlussgrund für den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zum Tragen kommt. Nun soll für die Zeit der Einschränkung der Erwerbstätigkeit infolge der Corona-Krise von Rückforderungen der erhaltenen Leistungen Abstand genommen werden. Das Gesetz wurde im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS angenommen.

Keine Ausnahme für verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen bei der Kurzarbeit

Im Ausschuss in der Minderheit blieb ein Antrag der NEOS, wonach sie kein Verständnis dafür haben, dass verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen von der geplanten Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Krise ausgenommen werden sollen. Das größte staatliche Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht, dürfe nicht zwei Klassen von MitarbeiterInnen haben, hält die Oppositionsfraktion fest. Die NEOS fordern daher die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die es den ÖBB ermöglicht, auch für die MitarbeiterInnen im Beamtenstatus (AVB-Bedienstete) Kurzarbeitsmodelle zu vereinbaren.

Maßnahmenpaket zur Verhinderung der sozialen Krise

Um präventiv einer sozialen Krise entgegenzuwirken, fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, ein Maßnahmenpaket mit einem funktionierenden Schutzschirm zu schnüren. Konkret schlägt die SPÖ die Schaffung eines Sozialfonds vor, der mit mindestens 100 Mio. € dotiert wird und auf den die Länder im Rahmen der Mindestsicherung/Sozialhilfe zugreifen können, um Hilfe in besonderen Lebenslagen und bei Härtefällen leisten zu können. Für die Dauer der Krise sollten laut SPÖ die Mindestsätze der Mindestsicherung/Sozialhilfe auf 1.000 € angehoben und die Mehrkosten der Länder durch den Bund erstattet werden. Weitere Vorschläge betreffen den vorübergehenden Verzicht auf Vermögensanrechnung bei der Beantragung der Mindestsicherung/Sozialhilfe, die Ausweitung der Leistungen aus dem Familienhärtefonds auf alle Arbeitslosen mit Familie und die Anhebung der Familienzuschläge von derzeit monatlich 29,10 € auf monatlich 100 €. Der Entschließungsantrag wurde im Ausschuss nur von SPÖ und FPÖ befürwortet.

Tagesaktuelle Arbeitsmarktdaten

Angesichts der rasant steigenden Arbeitslosenzahlen und Anträge auf Kurzarbeit und der dafür nötigen Budgetmittel fordert die FPÖ zudem tagesaktuelle Arbeitsmarktdaten. Dabei soll es nicht nur um allgemeine Daten gehen, sondern insbesondere auch um Informationen im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen nach Branchen, Bundesländern, Altersgruppen, Ausbildungsstand sowie nach  Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsstatus. Die Aufschlüsselung sollte darüber hinaus auch genaue Informationen über in Kurzarbeit befindliche ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen beinhalten. Auch über die damit im Zusammenhang stehenden Kosten wollen die Freiheitlichen täglich in Kenntnis gesetzt werden. Der Antrag blieb im Sozialausschuss in der Minderheit.

17. COVID-19-Gesetz: Zuschüsse aus dem Härtefallfonds auch für KünstlerInnen

Durch ein 17. COVID-19-Gesetz soll der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds auf KünstlerInnen und Kulturschaffende erweitert werden. Diese Personen befinden sich oftmals in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und werden weder durch das AMS noch durch andere COVID-19-Maßnahmen berücksichtigt, heißt es in der Begründung der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Initiative, die der Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und FPÖ befürwortet hat.

13. COVID-19-Gesetz: Blutentnahme-Berechtigung für SanitäterInnen

Blutabnahmen zur Bestimmung von SARS-CoV-2-Antikörpern sollen künftig auch von SanitäterInnen durchgeführt werden dürfen, dafür trägt das 13. COVID-19-Gesetz Sorge, das im Plenum mit den Stimmen von allen Parlamentsfraktionen rechnen kann. Um die medizinische Versorgung auch noch nach der Krise aufrechtzuerhalten, soll die Berechtigung bis 31. März 2021 bestehen bleiben.

16. COVID-19-Gesetz: Schaffung eines Screening-Registers zur COVID-19-Datenverarbeitung

Die Gesundheitsbehörden sollen gemäß dem 16. COVID-19-Gesetz bei der Abklärung von Ausbruchsclustern in personeller Hinsicht durch AGES-MitarbeiterInnen, als auch durch technische Instrumentarien – in Form von Screening-Programmen – unterstützt werden. Deren Etablierung soll die für die laufende Überprüfung der Maßnahmen nötige Datenbasis liefern und sich auf bestimmte Einrichtungen, Berufsgruppen oder Regionen beziehen. Mittels einer Proben-ID bzw. eindeutiger Personenzuordnung sollen die Informationen in einem Screening-Register erfasst werden. Im Fall eines positiven Untersuchungsergebnisses könnte die Bezirksverwaltungsbehörde auf elektronischem Wege direkt darüber informiert werden. Der Gesundheit Österreich GmbH soll die Forschung mit anonymisierten Daten aus dem Register ermöglicht werden.

Eine weitere gesetzliche Neuerung im 16. COVID-19-Gesetz betrifft die Abhaltung von Veranstaltungen. Anstelle eines Totalverbots des Zusammenströmens von größeren Menschenmengen während der Pandemie soll die Abhaltung an Bedingungen und Auflagen geknüpft oder das Zusammenkommen auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden können.

Neben der Möglichkeit zur telefonischen Bescheid-Erlassung an kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen sind im Gesetzespaket zur Novelle des Epidemiegesetzes ferner Klarstellungen bezüglich der für die zur Testung ermächtigen Labors geltenden Qualitätsanforderungen sowie terminologische Anpassungen vorgesehen. In das Apothekengesetz werden die Bestimmungen über die Militärapotheken überführt.

Die rechtliche Grundlage zur Schaffung von Screening-Programmen im Sinne einer Verstärkung der Containment-Strategie trug die Opposition allerdings vorerst nicht mit, weil mit dem Gesetzespaket auch noch weitere Regelungen einhergehen, die im Ausschuss auf Kritik stießen. Von Seiten der Grünen wurde gegenüber den Bedenken grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Dokumentation von COVID-19-Fällen und flächendeckende Antikörpertests

Für die genaue Analyse und Dokumentation von schweren Corona-Krankheitsfällen macht sich die FPÖ stark. Die Erforschung von Kausalitätszusammenhängen sei für Wissenschaft und Medizin äußerst relevant, so der Zugang der Freiheitlichen. Die Forderung nach der verpflichtenden Obduktion von an COVID-19 erkrankten Verstorbenen sowie der Dokumentation der Vorerkrankungen und Krankheitsverläufe wurde im Gesundheitsausschuss allerdings abgelehnt.

Rasches Hochfahren des Gesundheitssystems

Nicht durchsetzen konnte sich im Ausschuss auch die SPÖ mit ihrer Forderung nach einem einheitlichen Masterplan zum schrittweisen Hochfahren des Gesundheitssystems. ExpertInnen sollten demnach einen Kriterienkatalog erstellen, um sowohl den niedergelassenen Bereich als auch die Spitäler vom Not- in den Regelbetrieb zu überführen, so der Vorschlag. Aufgrund der positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen sollten demnach Operationen, Untersuchungen und Behandlungen nun so rasch wie möglich durchgeführt werden. Kapazitäten seien ausreichend vorhanden und Nicht-Corona-PatientInnen dürften keine PatientInnen zweiter Klasse sein.

Einrichtung einer ELGA-EU-Schnittstelle

Nach Ansicht der NEOS wurden im Zuge der Corona-Pandemie bestehende Schwächen des ELGA-Systems deutlich, sie fordern eine Erweiterung und die Einrichtung einer EU-Schnittstelle. Außerdem sollte die Wissenschaft einen leichteren Zugang zu einem anonymisierten Gesundheitsforschungsdatensatz erhalten und in einem elektronischen Impfpass abgebildet werden, wer immunisiert ist. Der NEOS-Antrag wurde im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

12. COVID-19-Gesetz: Videoeinsatz bei Verwaltungsverfahren, Fristverlängerung für die Integrationsprüfung

Ein verstärkter Einsatz von Videotechnologie bei Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren sowie mehr Zeit für die von Drittstaatsangehörigen abzulegende Integrationsprüfung sind Eckpunkte des 12. COVID-19-Gesetzes, das dann zur Debatte steht. Zudem soll es auch AMA-Gremien ermöglicht werden, Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

Im Konkreten werden mit dem 12. COVID-19-Gesetz Änderungen im Integrationsgesetz, im Zustellungsgesetz und im AMA-Gesetz vorgenommen. Zudem wird das im März beschlossene Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz adaptiert, insbesondere was Vorgaben für Behörden in Bezug auf die Durchführung von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren in der derzeitigen Ausnahmesituation betrifft. Unter anderem geht es dabei um Einschränkungen des mündlichen Verkehrs zwischen Behörde, Parteien und anderen Beteiligten, den forcierten Einsatz von Videotechnologie auch bei mündlichen Verhandlungen und Vernehmungen sowie um Verhaltensmaßregeln in jenen Fällen, wo die physische Anwesenheit von Personen erforderlich ist, etwa bei Lokalaugenscheinen. Zudem sollen spezielle Bestimmungen gewährleisten, dass auch die Rechte von Personen, die über keine technischen Einrichtungen zur Teilnahme an audiovisuellen Verhandlungen verfügen, gewahrt bleiben.

Das Gesetz ist laut Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler notwendig, weil die im März beschlossene Fristunterbrechung für nicht dringend notwendige Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren Ende April ausläuft. Die Regierung habe nicht vor, diese Fristunterbrechung per Verordnung zu verlängern.

Da derzeit keine Integrationsprüfungen zur Erfüllung des Moduls I abgenommen werden und betroffenen Drittstaatsangehörigen außerdem eine Kursteilnahme de facto nicht möglich ist, wird die Frist für die Ablegung der Integrationsprüfung bis 31. Oktober, mit begleitenden Fristhemmungen, verlängert. Die Änderung des AMA-Gesetzes hat zum Ziel, auch dem AMA-Verwaltungsrat und dem AMA-Kontrollausschuss Beschlüsse befristet im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu ermöglichen.

Erweiterung des AMA-Verwaltungsrats

Die FPÖ nimmt die Änderung des AMA-Gesetzes zum Anlass, um ihre alte Forderung nach einer Erweiterung des AMA-Verwaltungsrats zu bekräftigen. Neben VertreterInnen der Sozialpartner sollen dem Gremium demnach auch VertreterInnen der Parlamentsparteien angehören. Die Freiheitlichen erwarten sich davon eine bessere Vollziehung und Kontrolle, auch was die der AMA übertragenen Auszahlungen von Unterstützungsleistungen an LandwirtInnen aus dem Härtefallfonds betrifft. Ein entsprechender Antrag der FPÖ fand über die eigene Fraktion hinaus jedoch keine Unterstützung im Verfassungsausschuss.

Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ die Erarbeitung einer Regierungsvorlage, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet absichern soll. Auch dieser Antrag wird im Plenum nur wenig Chance auf eine Stimmenmehrheit haben. Beiträge von Nutzern auf Plattformen oder deren Profile sollen demnach nicht ohne Angabe von Gründen gelöscht oder gesperrt werden dürfen, zudem sollten verifizierte Nutzer das Anrecht auf umgehende Wiederherstellung gelöschter Beiträge erhalten. Ansonsten sollten gelöschte Beiträge anonymisiert unter Nennung des Löschgrunds veröffentlicht werden.

Hintergrund für die Initiative ist die Einrichtung eines digitalen Krisenstabs der Bundesregierung, der es sich laut FPÖ auch zur Aufgabe gemacht hat, Fake News im Internet zu suchen. Die Freiheitlichen orten eine schleichende Zensur und geben zu bedenken, dass sich Faktenlagen ändern könnten, wie sich etwa bei der Beurteilung von Schutzmasken gezeigt habe.

18. COVID-19-Gesetz erlaubt Finanzminister Übernahmen von Garantien für EU-Hilfsfonds

Ein von ÖVP und den Grünen eingebrachtes Gesetzespaket (6. bzw. 18. COVID-19-Gesetz) enthält umfassende finanzielle Vorkehrungen für den EIB-Garantiefonds und Förderung von Kurzarbeit auf europäischer Ebene. Zur europaweiten Bekämpfung der Corona-Krise errichtet die europäische Investitionsbank (EIB) einen Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. €. Der Fonds soll Garantien für die EIB und den Europäischen Investitionsfonds bereitstellen und damit bis zu 200 Mrd. € an Finanzierungen mobilisieren. Hierfür sollen österreichische Beiträge bis zu einem Gesamtbetrag von 650 Mio. € vorgesehen werden. Der Finanzminister soll außerdem Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. € übernehmen, um das Förderinstrument für Kurzarbeit auf europäischer Ebene, das Programm Sure, zu unterstützen. Die Nummerierung im Titel des Gesetzes wurde im Budgetausschuss durch einen Abänderungsantrag der ÖVP geändert, nun wird es als 18. COVID-19-Gesetz gezählt.

Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen Erleichterungen bei Kostenrückerstattungen von stornierten Schulveranstaltungen, die ärztliche Tätigkeit sowie die Weitergewährung von Reiseaufwandsentschädigungen für Ärzte, Stundungen im Rahmen der Bundesabgabenordnung, Zessionsverbote im Zusammenhang mit der Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes und Ansprüche nach dem Epidemiegesetz. Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch, dass keine Umsatzsteuer auf Schutzmasken anfällt. Zwischen 13. April 2020 und 1. August 2020 sollen Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken steuerfrei gestellt werden.

11. COVID-19-Gesetz: Hemmung von Fristen bei Wirtschaftstreuhändern, Bilanzbuchhaltern und Ziviltechnikern

Mit den Stimmen aller Fraktionen im Plenum kann das 11. COVID-19-Gesetz rechnen. Darin geht es vor allem um die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zumindest 31. Mai 2020 für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fallen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis. Vorgesehen ist zudem die Rückerstattung von Gebühren bei Absage von Prüfungsterminen oder die Reduktion der Fortbildungsverpflichtung um 50%.

EU-Anpassung zum Zahlungsdienstegesetz 2018 und Versicherungsaufsichtsgesetz

Eine Novelle zum Zahlungsdienstegesetz sieht neue Verwaltungsstrafen bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums aufgrund der Umsetzung von EU-Recht vor. Damit sollen bestehende Ungleichheiten beseitigt sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung bei kartengebundenen Zahlungen und Überweisungen harmonisiert werden. Geplant ist außerdem, die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken abzuwickeln, da die Rechtsvorschrift (Pfandbriefstelle-Gesetz) gegenstandslos geworden ist.

Mit Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz soll die Effektivität der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve sichergestellt und gleichzeitig einer unionsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung entsprochen werden.

8. COVID-19-Gesetz: Möglichkeit der Einvernahme durch Video wird erweitert, auch nicht dringende Verhandlungen wieder erlaubt

Mit dem 8. COVID-19-Gesetz sollen die derzeit geltenden Einschränkungen in Gerichtsverfahren gelockert werden. Die Novelle zum 1. COVID-19-Maßnahmengesetz regelt vor allem den Einsatz von Videotechnologie auch bei Zivilprozessen. Die Einvernahme per Videotechnologie soll demnach auch auf die Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, etc. im Zivilverfahren ausgeweitet werden. Zudem sind auch Verhandlungen, die nicht dringend geboten sind, wieder durchzuführen. Darüber hinaus sind eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Unterhaltsvorschuss bis Ende Juni und Erleichterungen für große Vereine vorgesehen. Auch die Frist für den Nachweis für Weiterbildungsmaßnahmen von Zivilrechts-MediatorInnen wird verlängert.

15. COVID-19-Gesetz: Selbstablesung bei Heizkostenverteilern

Das von den Regierungsparteien vorgeschlagene 15. COVID-19-Gesetz hat eine Novellierung des Heizkostenabrechnungsgesetzes zum Gegenstand. Demnach kann die Ablesung von Heizkostenverteilern, sogenannten „Verdunstern“, anstatt durch Ablesefirmen kurzfristig auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen. Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25% an der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können. Die Regelung soll Ende des Jahres wieder außer Kraft treten.

Kunst, Kultur, Sport: Prüfung weiterer Maßnahmen für VeranstalterInnen

Mit einem von ÖVP und Grünen initiierten Entschließungsantrag soll auf die Flut von Absagen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen reagiert werden. VeranstalterInnen und BetreiberInnen würden nun durch Rückzahlungsforderung in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährdet werden. Daher soll die Bundesregierung weitere Maßnahmen für VeranstalterInnen zur Abfederung von wirtschaftlichen Härtefällen als Folge von gehäuften Rückzahlungspflichten nach Absagen prüfen.

Gutscheinregelung für Kultur- und Sportveranstaltungen

Weiteres Thema im Plenum ist ein von den Koalitionsparteien kurzfristig im Justizausschuss beschlossenes Sondergesetz für eine Gutscheinregelung für Kultur- und Sportveranstaltungen. Demnach müssen Entgelte für Eintrittskarten oder Teilnehmerentgelte bis zu einem Wert von 70 € vorläufig nicht rückerstattet, sondern können in Gutscheine umgewandelt werden. Damit wollen die Koalitionsparteien Veranstaltern unter die Arme greifen, die aufgrund der Absage von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen durch die COVID-19-Pandemie in die Insolvenz zu schlittern drohen. Seitens der Opposition gab es viel Kritik an der Regelung, SPÖ und NEOS konnten sich in der Ausschussdebatte allerdings, gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, eine Zustimmung im Plenum vorstellen.

Konkret erhalten Kultur- und Sportveranstalter mit dem so genannten Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz die Möglichkeit, sich durch die Ausgabe eines Gutscheins vorübergehend von der Rückzahlungspflicht zu befreien. Die stattdessen ausgegebenen Gutscheine sollen zu einem späteren Zeitpunkt – auch für andere Veranstaltungen des gleichen Veranstalters – einlösbar sein und können auch übertragen werden. Erst ab Anfang 2023 wird, im Falle einer Nichteinlösung, eine Rückerstattung fällig. Die Regelung gilt allerdings nur für Tickets und Teilnahmegebühren bis 70 €, hat ein Ticket mehr gekostet, haben die BesucherInnen, ergänzend zum Gutschein, ein Anrecht auf eine Barerstattung des Differenzbetrags, maximal jedoch 180 €. Nicht von der Sonderregelung umfasst sind Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen Hand, also etwa große Opern- und Theaterhäuser.

Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses

Der Geschäftsordnungsausschuss hat sich auf Basis der von SPÖ und NEOS beantragten Fristhemmung einstimmig auf eine dreimonatige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschuses geeinigt. Demnach werden die Monate März, April und Mai nicht in die für Untersuchungsausschüsse grundsätzlich geltende 14-Monatsfrist eingerechnet. Somit können, unabhängig von etwaigen weiteren Verlängerungen, jedenfalls noch bis ins Frühjahr 2021 hinein Befragungen durchgeführt werden. Die endgültige Beschlussfassung der Fristhemmung erfolgt voraussichtlich erst im Mai, da zwischen Zweiter und Dritter Lesung einer GOG-Novelle im Nationalrat 24 Stunden liegen müssen.

Abschiebungen während der Corona-Krise

Innenminister Karl Nehammer wird angesichts der Corona-Krise zur besonderen Bedachtsamkeit beim fremdenrechtlichen Vollzug gegenüber ausreisepflichtigen Personen aufgefordert, wie aus einem von ÖVP und Grünen im Innenausschuss eingebrachten Entschließungsantrag hervorgeht. Basis dafür ist ein abgelehnter Antrag der NEOS, mit dem gefordert wird, bis zum Ende der Corona-Krise Abschiebungen auszusetzen und die Frist für die freiwillige Ausreise zu unterbrechen.

7. COVID-19-Gesetz: Adaptierung des BFA-Verfahrensgesetzes und des Asylgesetzes

Das 7. COVID-19-Gesetz sieht Adaptierungen im BFA-Verfahrensgesetz sowie im Asylgesetz vor. So sollen unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen künftig nicht nur mehr in eine Erstaufnahmestelle, sondern auch in eine Regionaldirektion verbracht werden können. Die Zuständigkeit von RechtsberaterInnen soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Sinne größtmöglicher Flexibilität für die Dauer der COVID-Maßnahmen auch für Regionaldirektionen und Außenstellen festlegen können. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ sollen bis Ende 2020 postalisch oder auf elektronischem Wege bei der Behörde eingebracht werden können.

Erste Lesung

Am Schluss der Sitzung wird eine Erste Lesung über einen Antrag der SPÖ durchgeführt, in der die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt gefordert wird. Konkret geht es der Oppositionsfraktion darum, dass Menschen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden dürfen, und zwar nicht nur wie derzeit unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Alter. Das soll insbesondere auch den Zugang zu Wohnungen betreffen. Damit einher gehen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Schadenersatzregelungen, der Schutz vor Belästigung sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommission und der zuständigen Gleichbehandlungsanwältin.

Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch einige Ausnahmetatbestände vor. So soll es weiterhin möglich sein, eine Altersuntergrenze für den Zugang zu Sport- und Kulturveranstaltungen festzulegen oder günstigere Eintrittskarten für SchülerInnen, StudentInnen und PensionistInnen anzubieten. Auch an Kinder- oder reinen Erwachsenenhotels oder an auf spezielle Bedürfnisse von Frauen ausgerichteten Wohnprojekten will die SPÖ nicht rütteln. Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei der Preisgestaltung sollen allerdings nicht erlaubt sein. (Schluss) keg/mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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