Parlament: TOP im Nationalrat am 29. Juni 2017 (2)

Beschäftigungsaktion 20.000, Beschäftigungsbonus, Gewerbeordnung, Volksanwaltschaft

Wien (PK) - Mit den Schwerpunkten Beschäftigung und Gewerbeordnung setzt der Nationalrat seine Beratungen am Donnerstag fort.

Beschäftigungsaktion 20.000

Die Beschäftigungsaktion 20.000 hat es nun doch noch vor dem Sommer ins Plenum geschafft. Durch das Paket sollen Langzeitarbeitslose über 50 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für die Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, gemeinnützigen Trägervereinen sowie in Unternehmen werden in den kommenden zwei Jahren bis zu 778 Mio. € bereitgestellt. Während die Regierungsparteien und die Grünen von einer Chance für die Betroffenen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sprechen, bezweifeln FPÖ, NEOS und Team Stronach die angestrebten positiven Effekte und kritisieren die Maßnahme als Beruhigungspille und Wahlkampfgetöse.

Budgetaufwendungen durch AsylwerberInnen und Flüchtlinge

Die FPÖ drängt auf Maßnahmen, um die Budgetaufwendungen durch AsylwerberInnen und Flüchtlinge zu reduzieren. Wer um Asyl ansucht bzw. Asyl oder subsidiären Schutz erhält, sollte als Grundversorgung nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen beziehen und zudem zu gemeinnütziger Arbeit ohne Entgeltsanspruch verpflichtet werden. Geht es nach den Freiheitlichen, hätten AsylwerberInnen und Flüchtlinge im Falle einer Beschäftigung auch eine zusätzliche Steuer zu bezahlen. Die Grünen reagierten im Sozialausschuss mit "Entsetzen", im Plenum werden die Freiheitlichen mit ihrem Antrag wohl nicht durchkommen.

Lockerungen beim Arbeitnehmerschutz

Das Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz soll die Bürokratie für Unternehmen verringern. Konkret vorgesehen ist etwa der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle sowie die Streichung von Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe. In die verpflichtende Präventionszeit können auch Arbeitsplatzerstevaluierungen eingerechnet werden. Sind in einer Arbeitsstätte maximal zehn ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten, verlängert sich das Begehungsintervall von zwei auf drei Jahre. Das Arbeitsinspektorat wird nicht mehr die Möglichkeit haben, in besonderen Fällen verlängerte Ruhepausen vorzuschreiben.

Was das Mutterschutzgesetz betrifft, soll ab 2018 für eine vorzeitige Freistellung schwangerer MitarbeiterInnen bei bestimmten medizinischen Indikationen keine Überprüfung des Facharztattests durch Amts- bzw. ArbeitsinspektionsärztInnen mehr nötig sein. Wer ausschließlich an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet, braucht im Falle einer Schwangerschaft außerdem in Zukunft keine ausdrückliche Genehmigung mehr. Gleiches gilt für Auftritte schwangerer KünstlerInnen bis 24 Uhr.

Im Sozialausschuss stimmten die Grünen gegen die Lockerungen im Gesetz. Sie mahnen in einem Antrag hingegen strengere Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, die mit schweren Lasten hantieren, ein.

Sicherung von Zeitausgleichsguthaben bei einer Insolvenz

Mit den Stimmen aller Fraktionen können Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz rechnen. Sie bringen vor allem Präzisierungen bei der Auszahlung von Ansprüchen aus Zeitausgleichsguthaben, die bei einem insolventen Arbeitgeber erworben wurden. Für die entsprechenden Leistungsansprüche gilt künftig ein gesonderter Grenzbetrag, zudem soll eine Sonderregelung eine rasche Berechnung jenes Betrags ermöglichen, der den ehemals Beschäftigten zusteht.

Ausweitung der Angaben auf dem Lohnzettel

Die Freiheitlichen stehen für mehr Transparenz am Lohnzettel ein und fordern eine Ausweitung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Laut der Oppositionsfraktion würde für Unternehmen kein Mehraufwand entstehen, da die Daten ohnehin vorhanden seien. Die Grünen und das Team Stronach unterstützen die Forderung.

Eindämmung von Sozialbetrug in der Baubranche

Änderungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes sollen vor allem Sozialbetrug und Unterentlohnung in der Baubranche bekämpfen. Wer BauarbeiterInnen nur in Teilzeit oder fallweise beschäftigt, muss künftig nicht nur vor der Aufnahme der Arbeit das vereinbarte Beschäftigungsausmaß und die Lage der Arbeitszeit sowie den Einsatzort melden, sondern auch jegliche Änderung dieser drei Parameter. Werden die Meldevorschriften verletzt, können die Behörden im Kontrollfall von einer Vollzeitbeschäftigung ausgehen, wobei es den Unternehmen obliegt, diese Vermutung zu widerlegen. Gleichzeitig soll regelmäßige Mehrarbeit künftig zuschlagspflichtig sein.

Im Sozialausschuss stellten sich die NEOS gegen die Änderungen. Sie fordern hingegen bürokratische Erleichterungen für Bauunternehmen, wobei es ihnen insbesondere darum geht, durch einen Datenaustausch zwischen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und den Sozialversicherungsträgern bestehende Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Abschaffen will die pinke Fraktion außerdem das Überbrückungsgeld, das sie als exklusive Frühpensionierungsmethode für Arbeiter der Baubranche kritisiert. Beide Anliegen werden wohl keine Mehrheit im Plenum erreichen.

Arbeitszeiten für ApothekerInnen werden EU-konform

Änderungen im Apothekergesetz sowie im Arbeitszeit- und im Arbeitsruhegesetz sollen die EU-Konformität der Arbeitszeit von ApothekerInnen sicherstellen. Demnach werden analog zu Krankenanstalten verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden und durchschnittliche Wochenarbeitszeiten von bis zu 60 Stunden nicht mehr möglich sein.

Das Team Stronach greift das Thema Arbeitszeit in einem eigenen Antrag auf und fordert ein neues bedarfsgerechtes Jahresarbeitszeitmodell nach Schweizer Vorbild. Dieses würde zeigen, dass Flexibilität eine Win-Win-Situation darstellen kann. Im Sozialausschuss wurde ihre Idee abgelehnt.

Geprüfte Versicherungszuordnung für selbständig Erwerbstätige

Künftig soll bei neuen Selbständigen, bestimmten BetreiberInnen freier Gewerbe und Ausübenden bäuerlicher Nebentätigkeiten bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw. dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) vorliegt. Das entsprechende Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz soll Rechtssicherheit in der Frage der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit bringen. Bereits Erwerbstätige können auch ihre Versicherungszuordnung überprüfen lassen. An das Feststellungsergebnis ist sowohl der Versicherungsträger, als auch das Finanzamt gebunden. Das gilt auch für Entscheidungen in Folge lohnrechtlicher bzw. versicherungsrechtlicher Prüfungen, deren Prozedere mit dem Gesetz ebenfalls neu geregelt wird. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2017.

Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze

Die Grünen treten dafür ein, die Geringfügigkeitsgrenze abzuschaffen. Mittlerweile seien im Jahresdurchschnitt bereits rund 350.000 Menschen geringfügig beschäftigt, das seien rund 10% der DienstnehmerInnen. Während sich Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge ersparten, würden die Beschäftigten um einen guten Teil ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche umfallen. Das zugrundeliegende Problem sei die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze Anfang 2017 gewesen, so die Oppositionsfraktion. Eintägig Beschäftigte müssten so deutliche Verluste hinnehmen, zumindest das ist aus Sicht der Grünen dringend zu reparieren. Im Gegenzug schlagen sie die Aufnahme von Zuverdienstregelungen in allen betroffenen Gesetzesmaterien in Form von jährlich zu valorisierenden Fixbeträgen vor. Betroffen wären etwa der Bezug von Arbeitslosengeld und das Pensionsrecht. Im Ausschuss wurde der Antrag abgelehnt.

Lehrberuf "Berater für Menschen mit Behinderungen"

Um Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zu erreichen, schlagen die Freiheitlichen vor, einen neuen Lehrberuf "Berater für Menschen mit Behinderungen" zu schaffen. Im Anschluss an eine dreijährige Lehre sollen Zusatz- und Spezialausbildungen angeboten sowie den AbsolventInnen ein Zugang zu Universitäten bzw. Fachhochschulen eröffnet werden. Die ÖVP gab im Sozialausschuss zu bedenken, dass es hierfür einer spezielleren Ausbildung bedürfe.

Luxuspensionsreform

Einmal mehr wird im Nationalrat die Forderung der Opposition nach einer Abschaffung der Luxuspensionen diskutiert. Einen neuerlichen Anlauf nimmt das Team Stronach, geht es nach ihnen, soll für alle mit Steuergeldern und öffentlichen Beiträgen finanzierte Pensionen die ASVG-Obergrenze gelten. Es sei notwendig, die "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im österreichischen Pensionssystem zu beenden, so die Argumentation. Der Antrag wird im Nationalrat kein Glück haben.

Gewerbeordnung: Parteien wollen bis zum Plenum weiterverhandeln

Bei der Gewerbeordnungsnovelle ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch wenn der Wirtschaftsausschuss vorläufig eine diesbezügliche Gesetzesänderung mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen hat, wollen diese noch weitere Gespräche führen und mögliche Verbesserungen im Plenum einbringen. Nach wie vor offen ist etwa die Frage eines einheitlichen Gewerbescheins für alle freien Gewerbe in anderen freien Nebengewerben sowie die Lösung des Spannungsfeldes zwischen Umwelt, AnrainerInnen und Wirtschaft bei der Betriebsanlagengenehmigung.

Konkret sieht die vom Ausschuss verabschiedete Vorlage vor allem Maßnahmen in Richtung Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und Liberalisierung vor. Die Teilgewerbe werden gestrichen, es gibt nunmehr - nach dem Wegfall des Hufschmiedegewerbes - 80 reglementierte und 440 freie Gewerbe. Bei den Nebentätigkeiten wiederum ist eine Ausweitung geplant. 30% des Jahresumsatzes sollen demnach in einer anderen Tätigkeit erzielt werden können, wobei für ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben eine Grenze von maximal 15% pro Auftrag vorgesehen ist.

Unter dem Aspekt der Vereinfachungen sieht die Vorlage auch die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen vor. So sollen sämtliche Verfahren in Zukunft in einem vor der Gewerbebehörde durchgeführt werden.

Ausdrücklich klargestellt wird schließlich, dass Automatentankstellen als Betriebsstätten im Sinn der Gewerbeordnung gelten. Eine entsprechende Präzisierung enthält ein von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten Antrag der Regierungsparteien.

Die Initiative von FPÖ, NEOS und Team Stronach, Adaptierungen bei der Sperrstundenregelung vorzunehmen, wird miterledigt. Sie greifen damit auf das kommende Rauchverbot und damit zusammenhängende allfällige Lärmbelastungen durch vor den Lokalen rauchende Gäste vor. Gemeinden können nun in Abwägung der Interessen der AnrainerInnen und der Lokalbetreiber unter Beiziehung von Sachverständigen die Sperrstunde vorverlegen.

4. Geldwäsche-Richtlinie wird umgesetzt

Weitere Änderungen in der Gewerbeordnung ergeben sich aus der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU, wobei es bei den einzelnen Bestimmungen vor allem um die Erhöhung des Bewusstseins der Gewerbetreibenden und der Behörden über die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht. Neu ist darüber hinaus auch eine niedrigere Bargeldgrenze beim Handel, ab der die Gewerbetreibenden eine Identifizierung des Kunden vornehmen müssen. Diese Gesetzesvorlage kann mit allgemeiner Zustimmung rechnen.

Weg für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie wird geebnet

Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret umgesetzt werden. Dem Plenum liegt ein Gesetz vor, das die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen enthält, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen. Für den Beschäftigungsbonus - hier übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten -werden demnach 2 Mrd. € zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen.

Neues für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe

Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz wiederum werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der Richtlinie angepasst. Darüber hinaus werden auch noch ausstehende Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie aufgenommen.

Ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 schließlich sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit - davon zwei berufsspezifische Jahre - für die Bestellung.

ÖHT-Haftungsrahmen wird auf 375 Mio. € erhöht

Mit Unterstützung aller kann der Antrag der Regierungsparteien rechnen, der die Erhöhung des Haftungsrahmens der ÖHT für Investitionen im Tourismus von derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht. Man erwartet sich von der Ausweitung Erleichterungen vor allem für familiär geführte Tourismusbetriebe, die keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

FTE-Nationalstiftung wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet

Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz), welche Mittel für Grundlagenforschung im Spitzenbereich bereitstellt, wird von 2018 bis 2020 mit insgesamt 300 Mio. € zusätzlich dotiert. Eine entsprechende Änderung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes kann mit der Zustimmung aller Parlamentsparteien im Plenum rechnen. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) wird darin ermächtigt, aus ihrem Reingewinn 100 Mio. € pro Jahr einzubringen. Ein Drittel des Betrags von insgesamt 300 Mio. € soll dabei aus Einzahlungen aus dem Stabilitätsabgabengesetz stammen.

Anpassungen des Markenschutzes an EU-Vorgaben

Der Markenschutz wird an eine neue EU-Richtlinie angepasst. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Sammelnovelle, mit der eine Reihe von Gesetzen, die den Rechtsschutz von Marken, Patenten und Gebrauchsmustern betreffen, geändert werden.

Eine Senkung der Eintrittsschwelle zum Markenschutz soll speziell dem Bedarf von Startups und KMU Rechnung tragen. Die von der Anmeldegebühr abgegoltenen Leistungen des Österreichischen Patentamts sollen daher punktgenau an die Erfordernisse des jeweiligen Anmelders anpassbar und der Markenschutz somit leistbarer werden. Weiters soll die Gebührenstruktur im Markenbereich wirtschafts- und standortfreundlicher werden. Weitere Anpassungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes betreffen die Erleichterung des elektronischen Verkehrs.

Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr

Nach der Kritik des Rechnungshofs wird die Bundesanstalt für Verkehr aufgelöst. Der Wegfall der Bundesanstalt bedingt u.a. zahlreiche redaktionelle Änderungen im Kraftfahrgesetz, um ihre Aufgaben an das BMVIT zu übertragen. In der Novelle sind noch weitere kleine Änderungen des Kraftfahrgesetzes enthalten. So werden grüne Nummerntafeln auch für emissionsfreie Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3 ermöglicht. Neuregelungen gibt es für die Überprüfung von historischen Fahrzeugen. Berechtigungen von Heeresfahrlehrern bzw. Heeresfahrschullehrern sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit einer zivilen Berechtigung gleichgesetzt werden können.

Wasserstraßengesetz

Durch Änderungen im Wasserstraßengesetz kommt es zur Übertragung von Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht an die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft GmbH (kurz viadonau), einen ausgegliederten Rechtsträger des BMVIT. Dieser obliegen in Zukunft die Arbeiten im Zusammenhang mit den uferseitigen Schifffahrtszeichen und den Fahrwasserzeichen, also Beschaffung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Entfernung. Die Schifffahrtsaufsicht soll damit in Zukunft ihren Fokus stärker auf die aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten richten. Von der Änderung erwartet man sich auch sofort wirksame Einsparungen bei der Schifffahrtsaufsicht von jährlich rund 110.000 € sowie mittelfristig sinkende Personal- und Gerätekosten. Der auf Seiten der viadonau entstehende jährliche Zusatzaufwand wird auf 564.000 € beziffert. Dieser soll durch Effiziensteigerungen und Zusatzeinnahmen aus der Liegenschaftsverwaltung der viadonau bewältigt werden.

Luftfahrtgesetz wird an neue EU-Bestimmungen angepasst

Das heimische Luftfahrtgesetz wird an EU-Recht angepasst, womit darin nun etwa auch die Durchführungsbestimmungen für die Zulassung von Flughäfen berücksichtigt werden. Die rechtlichen Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sind nun nicht mehr in einer Richtlinie, sondern mittels einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt und werden ebenfalls ins Luftfahrtgesetz integriert. An die Stelle der bisherigen "Richtlinie über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt" tritt die "Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt".

Bericht über die Verwaltungs- und Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft

83% der Menschenrechtskontrollen, die 2016 von der Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) österreichweit in Alten-und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Psychiatrien, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Polizeianhaltezentren durchgeführt wurden, haben Defizite aufgedeckt. Bei der Verwaltung zeigt sich ein Beschwerdeplus, wie im jüngsten Volksanwaltschaftsbericht hervorgeht, der als letzter Punkt auf der Tagesordnung des Nationalrats steht.

Aufgezeigt wurden darin medizinische Versorgungsdefizite in vielen der überprüften Einrichtungen und gravierende Missstände in den Pflegeheimen. Geht es nach Volksanwalt Günther Kräuter, soll der mit 360 Mio. € dotierte Pflegefonds mit Qualitätsstandards verknüpft werden. Im Visier der Volksanwaltschaftskritik stehen dabei nicht die PflegerInnen, sondern die Strukturen und Rahmenbedingungen in den Pflegeheimen. Empfehlungen an den Gesetzgeber betreffen Spezialisierungen in der Pflegeausbildung, insbesondere wenn es um Demenzerkrankungen und Sturzprävention geht, höhere Qualifikationen, einheitliche Qualitätskriterien in den Einrichtungen und zumutbare sowie attraktive Arbeitsbedingungen für das Personal.

Nachdem die Pflegemissstände im letzten Monat eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erreicht haben, hat die Volksanwaltschaft außerdem Gegenwind u.a. von Seiten der Länder einstecken müssen.

Thema in der Debatte wird auch das Heimopferrentengesetz sein. Die bei der Volksanwaltschaft angesiedelte Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern wird ihre Arbeit Anfang Juli aufnehmen, die Volksanwaltschaft sieht aber noch Schwachstellen im jüngst verabschiedeten Gesetz. Kinder und Jugendliche, die in Krankenanstalten misshandelt und missbraucht wurden, seien derzeit nämlich nicht von der Rentenleistung umfasst. (Schluss TOP im Nationalrat) jan/keg

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