Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2020

Konjunkturstärkungsgesetz, Investitionsprämiengesetz, Waldfondsgesetz und zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben

Wien (PK) Der Nationalrat tritt vor dem anvisierten Tagungsende am 13. Juli diese Woche an drei Sitzungstagen zusammen. Nach einer Aktuellen Stunde sollen am Dienstag mit Fristsetzungen weitere Pakete zur Corona-Krise für die Wirtschaft, und zwar ein Konjunkturstärkungsgesetz 2020, ein Investitionsprämiengesetz und ein Waldfondsgesetz, sowie eine Ausweitung der einmaligen Presseförderung für 2020 beschlossen werden. Die Ausschussberatungen für diese Materien finden erst am Vorabend statt.

Weitere Beschlussvorhaben betreffen unter anderem eine umfassende Forschungsfinanzierungsnovelle, eine externe Qualitätssicherung für Pädagogische Hochschulen sowie die Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU. Darüber hinaus soll eine Novelle zum Studienförderungsgesetz dem EU-Austritt von Großbritannien und Nordirland Rechnung tragen und ein neues Abkommen mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit genehmigt werden.

Mit einem Initiativantrag soll die Möglichkeit zur Verlängerung bestimmter befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen geschaffen werden. Ein Paket an Gesetzesänderungsvorhaben im Schulbereich verschiebt unter anderem den Start der Neuen Oberstufe um zwei Jahre.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde mit Innenminister Karl Nehammer. Unter dem Titel „Sicherheit statt importierter Gewalt durch Fremde – für ein sofortiges Ende multikultureller Konflikte in Österreich“ will die FPÖ die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken in Favoriten thematisieren.

Weitere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen in der Corona-Krise

Ein von der Regierung vorgelegtes Konjunkturstärkungsgesetz enthält vor allem weitere Entlastungsmaßnahmen für NiedrigverdienerInnen, aber auch für Unternehmen. So soll der Eingangssatz für die Einkommensteuer rückwirkend ab Jänner 2020 von 25% auf 20% gesenkt werden. ArbeitnehmerInnen, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen in Form einer Negativsteuer mit einer höheren Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß von 100 € entlastet werden. Verbesserungen wird es auch für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben. Darüber hinaus wird der befristet geltende Höchststeuersatz von 55% für SpitzenverdienerInnen bis 2025 verlängert.

Für Unternehmer wiederum sind ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung geplant, darüber hinaus werden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen bis 15. Jänner 2021 verlängert. Entlastungsmaßnahmen sind aber auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen, so etwa die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht. Schließlich soll für Flüge ab dem 31. August 2020 auch die Flugabgabe erhöht werden, und zwar auf 30 € pro Ticket für Kurzstreckenflüge (bis 350 km), während für sonstige Flüge 12 € pro Ticket gelten.

COVID-19-Investitionsprämie soll Investitionsanreize für Unternehmen schaffen

Mit einer COVID-19-Investitionsprämie will die Regierung Anreize für Unternehmen schaffen und damit der aktuell zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenwirken. Im Fokus des Investitionsprämiengesetzes steht die Förderung von materiellen und nichtmateriellen Neuinvestitionen des absetzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Konkret soll die Förderung durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses von 7% der förderfähigen Kosten erfolgen. Für Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science ist eine Verdoppelung der Prämie vorgesehen. Das Förderprogramm, für das ein Budget in der Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung steht, soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Der Entwurf enthält auch eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung der entsprechenden Vorbelastungen in den Finanzjahren bis 2025.

Ausweitung der einmaligen Presseförderung für 2020

Die wirtschaftliche Lage der österreichischen Medienlandschaft wurde durch die COVID-19-Krise stark beeinträchtigt. Zur Sicherung der Anbietervielfalt sollen die bereits veranlassten Unterstützungsmaßnahmen auf bisher nicht berücksichtigte Medienformate ausgeweitet werden. Durch eine Änderung des Presseförderungsgesetzes sollen Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften für das Jahr 2020 ebenso eine außerordentliche Förderung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation erhalten. Dafür plant die Regierung insgesamt 3 Mio. € einmalig zur Verfügung zu stellen.

Waldfondsgesetz mit 350 Mio. € für den Forst- und Holzsektor

Zur Stärkung der Regionen sowie zur Gewährleistung des Beitrages des Waldes zum Klimaschutz und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung hat die Bundesregierung ein Waldfondsgesetz mit einem Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Mio. € vorgelegt.

Die von gravierenden Einkommenseinbußen betroffenen WaldeigentümerInnen, die durch klimawandelbedingte Schadereignisse wie insbesondere die Borkenkäferplage mit Entwaldung, massiven Waldschäden und Wertverlust des Holzes sowie infolge der COVID-19-Krise mit dem Einbruch von Exportmärkten und der Nachfrage nach Holz konfrontiert sind, sollen mit diesem Waldfonds entlastet werden. Weiters gelte es, die Forstschädlingssituation zu verbessern und den Wert des Schadholzes etwa durch geeignete Lagermöglichkeiten zu erhalten, resistente, klimafitte Wälder aufzubauen, die Biodiversität im Wald zu stärken und neue Absatzmöglichkeiten für den Rohstoff Holz zu entwickeln, so die Erläuterungen.

Die Förderung aus dem Waldfonds besteht demnach in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten von förderbaren Maßnahmen, wobei im Gesetzentwurf zehn konkrete Bereiche genannt sind. Diese sollen in ergänzenden Richtlinien der Landwirtschaftsministerin, teils im Einvernehmen mit der Umweltministerin, samt Höhe der jeweiligen Zuschüsse präzisiert werden.

FMA erhält Möglichkeit zur Erprobung von Sandboxgeschäftsmodellen

Durch die Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes soll die FMA die Möglichkeit erhalten, Sandboxgeschäftsmodelle zu erproben. Es geht dabei vor allem darum, zu untersuchen, wie ein in Entwicklung befindliches innovatives Geschäftsmodell realisiert werden kann, um zu verstehen, welche Potenziale und Risiken damit einhergehen. Finanz-Start-ups sollen ihre Geschäftsmodelle auf diese Art in enger Zusammenarbeit mit der FMA entwickeln und dadurch Konzessionen erwerben können.

Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan und der Ukraine

Auch zwei Abkommen mit Tadschikistan und der Ukraine zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung stehen auf der Tagesordnung. Sie bauen jeweils auf den OECD-Grundsätzen hinsichtlich Transparenz und Amtshilfe auf.

Stundung für Versteigerungsergebnisse von Funkfrequenzen

Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll auf die mit der Corona-Krise verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Telekombetreibern reagiert werden. In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglicht werden. Damit soll für die Bieter zusätzliche Liquidität trotz der Verpflichtung zur Leistung des Frequenznutzungsentgelts gesichert und ihre Investitionskraft gestärkt werden, ohne dass es dadurch zu budgetären Mindereinnahmen kommt. Dieser Schritt soll auch dazu beitragen, dass die Ziele zum Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur leichter umgesetzt werden können, heißt es in der Wirkungsfolgenabschätzung der Novelle.

Forschungsfinanzierung soll auf neue Beine gestellt werden

Auf der Tagesordnung steht weiters eine umfassende Forschungsfinanzierungsnovelle. Hauptpunkt ist dabei ein neues Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), das einen neuen rechtlichen Rahmen für die Organisation und Struktur der Forschungsfinanzierung in Österreich bilden soll.

Laut dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sollen in die Forschungsfinanzierung auf Basis des FoFinaG neben dem BMK das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einbezogen werden. Zusammen wird ihnen eine umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung zugewiesen, die sie mittels Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen wahrzunehmen haben. Kernelement ist dabei der Abschluss eines dreijährigen FTI-Pakts mit den zentralen – jeweils fünf, im Entwurf angeführten – Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Mit dem neuen Gesetz soll für diese zentralen Einrichtungen auch mehr Flexibilität im operativen Tagesgeschäft entstehen, heißt es dazu. Mitbeschlossen wurde im Ausschuss ein Abänderungsantrag, der die steuerrechtliche Behandlung klarstellen soll.

Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU

Eine Novelle zum Tierversuchsgesetz 2012 aufgrund einer EU-Verordnung betrifft vor allem die Berichtspflichten an die EU-Kommission. Sie erfordern in weiterer Folge auch die Anpassung nationaler Berichtspflichten. Die EU-Kommission strenge in dem Bereich gegen zahlreiche Mitgliedstaaten auch Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie an.

Neue Modalitäten bei der Anerkennung von Privatuniversitäten bzw. Privathochschulen

Zu den wesentlichen Inhalten einer von Bundesminister Heinz Faßmann vorgelegten Novelle gehört die Aufnahme der Pädagogischen Hochschulen und der anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen ins System der externen Qualitätssicherung nach dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG). Damit wären künftig alle österreichischen Hochschulen vom System der externen Qualitätssicherung nach HS-QSG erfasst. Weiters sind die Umbenennung des bisherigen Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) in Fachhochschulgesetz (FHG) und die Ablöse des Privatuniversitätengesetzes (PUG) durch ein neues Bundesgesetz über Privthochschulen (PrivHG) geplant, die mit neuen Bestimmungen einhergehen.

So sind etwa ab dem Jahr 2021 neue Modalitäten bei der Anerkennung von Privatuniversitäten bzw. Privathochschulen vorgesehen. Mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen der Fachhochschulen wird die Bezeichnung „Fachhochschule“ für alle Erhalter von FH-Studiengängen verankert. Außerdem sind inhaltliche Klarstellungen und Änderungen zu bereits bestehenden Regelungen im FHStG in den Bereichen des Studienrechts und des Berichtswesens der Fachhochschulen vorgesehen. Die Vorlage wurde im Ausschuss noch in dem Sinn abgeändert, dass es durch die neuen Regelungen zu keinem Ungleichgewicht zwischen den Erhaltern und dem akademischen Kollegium bei der Entscheidung über die strategische Weiterentwicklung von Fachhochschulen kommen soll.

Qualitätssicherung von Pädagogischen Hochschulen durch AQ Austria

Eine Novelle zum Hochschulgesetz 2005 soll laut Regierungsvorlage ein professionelles Management an den Pädagogischen Hochschulen (PH) sicherstellen. Außerdem ist es das Ziel, das Qualitätsmanagementsystem weiterzuentwickeln und eine regelmäßige Durchführung von internen und externen Evaluierungen sicherzustellen. Für jede öffentliche PH wird demnach künftig alle sieben Jahre ein Audit (externe Evaluierung) durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) vorgesehen.

Studienförderungsgesetz soll EU-Austritt von Großbritannien und Nordirland Rechnung tragen

Mit einer Novelle zum Studienförderungsgesetz wird dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Rechnung getragen. Sie sieht vor, dass österreichische Studierende, die Studien in Großbritannien und Nordirland betreiben, weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können. Diese Stipendien sind derzeit nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch britische Studierende, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben, unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie EWR-BürgerInnen in Österreich Studienbeihilfe beziehen können, ohne dass es dabei zu einer Schlechter- oder Besserstellung britischer StaatsbürgerInnen gegenüber EWR-BürgerInnen kommt.

Die Regierungsvorlage wird gemeinsam mit einem Entschließungsantrag der SPÖ verhandelt, der im Ausschuss in der Minderheit blieb. Die SozialdemokratInnen fordern den Wissenschaftsminister auf, eine Rückerstattung von Studienbeiträgen und Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 im Sinne des angekündigten „neutralen Semesters“ zu verordnen. Auch müsse den Hochschulen der Ausfall kompensiert werden.

Möglichkeit zur Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen

Mit einem Initiativantrag von ÖVP, Grünen und NEOS soll die Regelung über befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden. Im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes wurde unter anderem das COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG) erlassen. Das C-HG enthält eine Sonderbestimmung zum Universitätsgesetz betreffend Arbeitsverhältnisse von ArbeitnehmerInnen im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten ab dem 16. März 2020. Diese Arbeitsverhältnisse können demnach zur Fertigstellung von Projekten bzw. Publikationen, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen verzögert wurden, einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden. Dabei darf ein Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden.

Allerdings habe sich unterdessen herausgestellt, dass die aktuelle Regelung nicht ausreiche, um negative Auswirkungen auf NachwuchswissenschafterInnen in jedem Fall zu vermeiden, heißt es in der Begründung des Initiativantrags. Das ist etwa der Fall, wenn Qualifikationsanforderungen erfüllt werden müssen, die nun aufgrund der COVID-19-Maßnahmen nicht zeitgerecht erbracht werden können. Auch Lehrpersonal kann von den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 betroffen sein, weil bestimmte Unterrichtsleistungen nicht erbracht werden konnten, etwa der künstlerische Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstuniversitäten. Aus diesem Grund soll mit der Novelle die Sonderbestimmung des § 6 C-HG auf diese betroffenen Personenkreise ausgeweitet werden. Vorgesehen ist auch hier eine einmalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses für höchstens 12 Monate oder ein Neuabschluss eines einmalig befristeten Arbeitsverhältnisses im Ausmaß von höchstens 12 Monaten. Vorgesehen ist, dass das C-HG mit 30. September 2021 wieder außer Kraft tritt.

Abkommen mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Ein neues Abkommen soll die internationale Forschungskooperation durch die Förderung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler und multilateraler Kooperationsprojekte („seed-money“) zwischen Österreich und Brasilien stimulieren. Dabei werden keine einseitigen Einzelstipendien vergeben, vielmehr sollen Mobilitätskosten (Reise- und Aufenthaltskosten) von Forschenden im Rahmen gemeinsamer zweijähriger Forschungsprojekte und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Der Fokus des Abkommens liegt auf dem Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften, um die erfolgreiche gemeinsame Beteiligung im EU-Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020, Horizon Europe) und in bilateralen Kooperationsprogrammen (FWF, etc.) zu steigern.

Zusammenlegung von Kunstunis und mehr Medizin-Studienplätze

Ein Entschließungsantrag der FPÖ weist auf mögliche Doppelgleisigkeiten bei den beiden Wiener Kunstuniversitäten hin. Er fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, dem Nationalrat bis 31. Dezember 2020 einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen, blieb im Ausschuss allerdings in der Minderheit.

Gute wissenschaftliche Praxis an Universitäten fördern

Ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend eine zunehmende Problematik von Plagiaten im akademischen Bereich fand im Ausschuss hingegen einhellige Zustimmung. Unter das Thema falle auch das gewerbliche Ghostwriting, also die Abfassung von Werken für andere Personen, welche damit wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vortäuschen und sich in weiterer Folge akademische Grade oder Bezeichnungen erschleichen. Im Internet gebe es zahlreiche Angebote von Personen, welche diese unlautere Praktik zu einem Geschäftsmodell gemacht haben. Der Wissenschaftsminister wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen gegen dieses Phänomen in die Wege zu leiten. Notwendig sei es, sowohl verwaltungsstrafrechtlich als auch gewerbe- und universitätsrechtlich gegen Personen, die solche Werke anbieten, sowie gegen deren AbnehmerInnen, vorzugehen.

Neue Oberstufe soll später starten

Ein Paket an Gesetzesänderungsvorhaben im Schulbereich sieht unter anderem vor, das in den vergangenen Jahren erprobte Modell der Neuen Oberstufe zu überarbeiten und deshalb zwei Jahre später als geplant zu starten. Demnach wird der Start für alle zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe auf 1. September 2023 verschoben.

Außerdem sollen mit dem Paket Lehrgänge für Früherziehung eingerichtet werden dürfen, Schulversuche in den Bereichen Leistungssport, Kunst und IT in den Regelbetrieb übergehen sowie die Matura-Prüfungsfragen nach Prüfungsende veröffentlicht werden. Zudem geht es um Änderungen am Bibliothekenverbund und darum, Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen zu harmonisieren.

Gesetzliche Verankerung der Sommerschule

Die Sommerschule soll nicht nur eine COVID-19-Maßnahme bleiben, sondern auch ab dem Jahr 2021 fortbestehen. Zur Vorlage gesetzlicher Regelungen für dieses Modell wird der Bildungsminister auf Basis eines ÖVP-Grünen-Entschließungsantrags aufgefordert. Die Erkenntnisse des diesjährigen Pilotprojekts sollen demnach in ein Gesetz fließen, um den Sommerunterricht zur Entlastung der Eltern auch in Zukunft anbieten zu können.

Zur Debatte steht auch ein FPÖ-Vorstoß zur Sommerschule, der im Ausschuss allerdings abgelehnt wurde. Aus Sicht der Freiheitlichen sollte deren Besuch allen SchülerInnen bis zur 8. Schulstufe kostenlos ermöglicht werden und ein breiteres Angebot umfassen.

Ein SPÖ-Antrag zur langfristigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Ferienbetreuung in den Sommerferien hat die Entlastung berufstätiger Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch eine bundesweite kostengünstige SchülerInnen-Betreuung ähnlich der Wiener „Summer City Camps“ zum Ziel. Auch dieser Antrag blieb im Ausschuss in der Minderheit.

SonderpädagogInnen als SchulleiterInnen, Menschen mit Behinderung für die Elementarpädagogik

Vor dem Hintergrund der abnehmenden Zahl an KandidatInnen für die Schulleitung allgemeiner Pflichtschulen soll gemäß eines weiteren Vorstoßes der Regierungsparteien, auch SonderpädagogInnen die Bewerbung für den Posten ermöglicht werden. Da die Berufsgruppe bereits jetzt teilweise als Lehrpersonal eingesetzt werde, gebe es keinen Grund dafür, sie weiter von diesen Bestellungen auszuschließen. Der Entschließungsantrag fand im Ausschuss einhellige Zustimmung.

Außerdem sollten Menschen mit Behinderung für die Elementarpädagogik begeistert werden und eine verantwortungsvolle Ausbildung an BMHS-Bildungsanstalten oder Kollegs (BAfEP) erfahren können, meinen ÖVP und Grüne, weshalb sie mit einem Entschließungsantrag die Prüfung der Zulassung der Personengruppe für diese Berufssparte veranlassen wollen. Auch dieser Entschließungsantrag erhielt im Ausschuss die einhellige Zustimmung.

Corona-Schulpaket

Eine SPÖ-Budgetinitiative über eine zusätzliche Bildungsmilliarde für ein Corona-Schulpaket enthält sieben Maßnahmen, darunter die Zurverfügungstellung von Tablets bzw. Laptops für alle SchülerInnen und die Umsetzung eines Digitalisierungsplans sowie den Ausbau der schulischen Ferienbetreuung und Förderunterricht in den Schulen. Ersucht wird mit dem Antrag, der im Ausschuss allerdings keine Mehrheit fand, auch um zusätzliche 100 SchulpsychologInnen und SchulsozialarbeiterInnen. Außerdem wäre laut SPÖ die Elementarpädagogik aufzuwerten und dem Bereich Inklusion mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Offenlegung der Eignungserklärungen von Unterrichtsmitteln

Die FPÖ fordert mit einer – im Ausschuss mehrheitlich abgelehnten – Entschließung die Veröffentlichung der Begutachtungsschritte und Gutachten von Unterrichtsmitteln. In diesem sensiblen Bereich sollte demnach volle Transparenz walten, um einseitige Indoktrinierung zu vermeiden. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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