Generalversammlung – Neuer Vorstand – Forderungsprogramm
Wien (OTS) – Am 21.März 2019 fand die Generalversammlung des Pekabe – Schutzverband der Pensionskassenberechtigten statt.
Sie stand im Zeichen einer größeren Personalveränderung:
Obmann Josef Kronemann, 1.Obmann-Stellvertreterin Dr.Ilse Fürst sowie weitere Funktionäre im Hintergrund zogen sich zurück.
Der neue Obmann, Peter Weller, bekannte sich zur Fortsetzung der bisherigen Linie:
Angesichts der desaströsen Ergebnisse der Pensionskassen per 31.Dezember 2018, für die weniger die Börsensituation als vor allem die Fehlkonstruktion des österreichischen Pensionskassengesetzes verantwortlich ist, und der dadurch neuerlich verursachten Pensionskürzungen bei zigtausend Pensionistinnen und Pensionisten ist der erste Schwerpunkt der neuen Führung die Fortführung der Vorbereitung eines Bürgerbegehrens im Parlament, das angesichts der jahrelangen Tatenlosigkeit der Regierungen und des Parlaments die folgenden Maßnahmen umfasst:
1. Steuerliche Geltendmachung von Verlusten aus Pensionskassen-Pensionen.
2. Steuerfreie Auszahlung der PK-Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen und nach § 48a und § 48b PKG umgewandelten Arbeitgeberbeiträgen. Dort wo eigene Beiträge bereits mit Lohnsteuer belastet wurden, sollen die daraus entstandenen Pensionen steuerfrei ausgezahlt werden, Doppelbesteuerungen sollen systematisch gestrichen werden.
3. Optionale Vorwegbesteuerung der Deckungsrückstellung mit dem Halbsteuersatz und anschließend steuerfreier Auszahlung der Pensionskassen-Pension als Dauerrecht für alle Leistungsberechtigten.
4. Wiedereinführung der im Pensionskassengesetz bis 2003 gültigen Mindestertrags-garantie durch die Pensionskassen im Sinne ihrer Ergebnisverantwortung und damit eine faire Risikoreduktion für die Berechtigten.
5. Optionaler Verzicht auf die Dotierung der Schwankungsrückstellung durch Leistungsberechtigte als Dauerrecht.
6. Verbesserung der Kostentransparenz, insbesondere der Veranlagung – Aufschlüsselung der Gesamtkostenquote
7. Einbindung der Pensionskassen-Berechtigten in den Konsumentenschutz bzw. Schaffung einer Ombudsstelle
8. Vertretung der Leistungsberechtigten im Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat jeder Pensionskassen AG sollen die Leistungsberechtigten durch Aufsichtsratsmitglieder vertreten sein, welche mit den gleichen Rechten wie die Kapitalvertreter ausgestattet sind. Die Anzahl dieser Leistungsberechtigten-Vertreter – mindestens einer – ist nach der Deckungsrückstellung (NICHT nach der Anzahl – wie derzeit im PKG geregelt) der Leistungsberechtigten in Relation zur Deckungsrückstellung der Anwartschaftsberechtigten zu ermitteln. Damit soll den Anforderungen der Leistungsberechtigten an die PK, die ja vor allem hinsichtlich des Veranlagungsrisikos anders gelagert sind als bei den Anwartschaftsberechtigten, Rechnung getragen werden.
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Günter Braun
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