Pensionistenverbands-Präsident Kostelka: Steuerfreigrenze anheben, Negativsteuer verdoppeln

Steuerliche Verbesserungen auch für Pflege

Wien (OTS) Im Zuge der Steuerreform-Diskussion legte heute der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), Dr. Peter Kostelka, eine Reihe von konkreten Forderungen der größten Seniorenvereinigung des Landes vor.

„Der Pensionistenverband nimmt die Regierung beim Wort wenn sie erklärt, dass primär kleine und mittlere Einkommen entlastet werden sollen“, so Kostelka.

So fordert der Pensionistenverbands-Präsident eine generelle Anhebung der Steuerfreigrenze für Pensionisten. Derzeit sind Pensionen bis 1.111,71 Euro brutto monatliche Pension steuerfrei. Kostelka: „Wenn wir die Steuerfreigrenze auf 1.300 Euro anheben, brächte das eine direkte Entlastung von ca. 250.000 Pensionistinnen und Pensionisten. Derzeit zahlt ein ASVG-Pensionist mit 1.300 Euro monatlicher Brutto-Pension 45 Euro Lohnsteuer. Das wäre eine spürbare Entlastung!,“ so der Pensionistenverbands-Präsident.

Auf der Liste der Steuerforderungen des Pensionistenverbandes steht weiters die Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension („Ausgleichszulage“) in die Negativsteuer-Gutschriftsregelung. „Es ist ein unzweifelhaftes Unrecht, wenn die rund 212.000 Mindestrentner bei der letzten Steuerreform vom damaligen ÖVP-Finanzminister Schelling von der Steuergutschrift auf bezahlte Sozialversicherungsbeiträge ausgeschlossen wurden,“, so der PVÖ-Präsident.

Kostelka forderte in diesem Zusammenhang auch eine generelle Verdoppelung der Negativsteuer-Gutschrift: „Derzeit erhalten Pensionisten, die keine Lohnsteuer zahlen, eine Gutschrift in Höhe von 110 Euro. Der Pensionistenverband fordert eine Verdoppelung dieser Gutschrift auf 220 Euro!“, so Kostelka. Für den PVÖ-Präsidenten wäre dies eine unmittelbare Entlastung auch für jene Pensionisten, die im Zuge von Steuerreformen aufgrund ihrer geringen Pension immer leer ausgehen.  

Für Kostelka sind beide Maßnahmen – die Einbeziehung der Ausgleichszulagenbezieher in die Negativsteuer-Gutschrift-Regelung als auch die Verdoppelung der Negativsteuer für Pensionisten aufgrund des massiv gestiegenen Steueraufkommens „jedenfalls finanzierbar“. 

Zwtl.: Steuerliche Verbesserung für Pflege
Gänzlich kostenneutral, aber sehr hilfreich ist eine weitere Forderung des Pensionistenverbandes: Derzeit können Teile der Kosten für Pflege als „außergewöhnliche Belastungen“ beim Steuerausgleich im darauf FOLGENDEN Jahr zum Abzug gebracht werden. Kostelka: „Damit müssen die Betroffenen aber mitunter fast 1,5 Jahre auf die Rückerstattung des Geldes warten. Eine einfache Gesetzesänderung im Steuerrecht brächte hier eine spürbare finanzielle Verbesserung. Daher fordert der Pensionistenverband, dass „Außergewöhnliche Belastungen“ aus erkennbar länger dauerndem Pflegeaufwand in den § 63 Abs.4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon für das LAUFENDE Jahr ausgestellt werden können. „Damit wäre gewährleistet, dass die Betroffenen bereits im LAUFENDEN Jahr ihre Aufwendungen und Zahlungen für Pflege und Betreuung anteilsmäßig rückerstattet bekämen. Diese Maßnahme kostet den Finanzminister nicht mehr Geld, da es nur zu einer Vorziehung des Freibetrages kommt“, so Pensionistenverbands-Präsident Kostelka abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Pensionistenverband Österreichs
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär
0664 48 36 138

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen