Personaldienstleister: Sozial- und Weiterbildungsfonds so nicht sinnvoll

SWF baut aus Unternehmensbeiträgen Rücklagen in Millionenhöhe auf, Personaldienstleister wollen aber ihr Geld für Aus- und Weiterbildung nutzen.

Wien (OTS) „Mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds wurde ein die Branche zusätzlich belastendes Konstrukt geschaffen. Der Fonds wird von den stattlichen Zwangsbeiträgen der Unternehmen gespeist, ohne dass diese Unternehmen letztendlich über die Stoßrichtung der Fondsmaßnahmen entscheiden können und ohne, dass eine Bilanz und detaillierte jährliche Rechenschaftsberichte über die Mittelverwendung vorgelegt werden“, kritisiert Markus Archan, Präsident von Österreichs Personaldienstleister, den seit 1.1.2014 per Gesetz eingerichteten Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF).

Allein dadurch entsteht für in Österreich tätige Zeitarbeitsunternehmen eine in Europa einzigartige finanzielle Zusatzbelastung in Höhe von weit mehr als EUR 10 Millionen pro Jahr.

Generell ist die Sinnhaftigkeit des SWF zu hinterfragen, befinden die Personaldienstleister. „Das für Aus- und Weiterbildung bestimmte Geld wird den Unternehmen weggenommen, dann in einen Kreislauf geschickt und am Ende kommt weniger raus, als eingezahlt wurde“, so Archan. Diese Mehrkosten hat die Branche zusätzlich zu den bereits bestehenden betriebsinternen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die für einen Personaldienstleister überlebensnotwendig sind, zu stemmen.

„Unser Kerngeschäft ist die Bereitstellung und Vermittlung von bestens – teilweise sehr speziell – ausgebildeten Mitarbeitern. Denn nur so macht unsere Personaldienstleistung Sinn. Ungelernte Mitarbeiter sind kaum mehr vermittelbar“, sagt Archan. Deshalb führen die Unternehmen schon im Eigeninteresse vielfältigste Mitarbeiterschulungen durch.

De Facto ist der Fonds ein millionenschwerer Spielplatz für die Gewerkschaft. Denn der gewerkschaftlich bestellte Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit im sechs-köpfigen Vorstand (3 Gewerkschaft, 3 Wirtschaftskammer) ein Dirimierungsrecht.

Personaldienstleister prüfen rechtliche Maßnahmen

Wie absurd dieses Konstrukt ist, zeigt sich am Beispiel der Anwendung der de-minimis-Verordnung im Rahmen der Bildungsförderung. Archan: „Aus- und Weiterbildung sind ganz wesentliche Faktoren, wenn es um Arbeitsplatzsicherheit und die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich geht.“ Nun meinen SWF und das Bundesministerium für Soziales, dass Förderbeiträge aus dem SWF und anderen Institutionen an Unternehmen EUR 200.000 innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen dürfen. „Das bedeutet: Die jährliche Förderung wird mit rund EUR 66.000 für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gedeckelt, obwohl die Unternehmen gerade zum Zweck Aus- und Weiterbildung ein Vielfaches der Summe in den Fonds einzahlen“, erklärt Archan. An finanziellen Mitteln mangelt es dem SWF jedenfalls nicht. Denn seit 2014 konnten durch die Beitragszahlungen der Unternehmen Rücklagen in Millionenhöhe aufgebaut werden. Ende 2017 beliefen sich diese bereits auf 25,7 Millionen EUR. Aktuell beträgt der SWF Beitrag 0,35 % Prozent vom Umsatz der Unternehmen.
„Aus- und Weiterbildung gehören höher gefördert. Wobei der Begriff ‚Förderung‘ schon deshalb absurd ist, weil es letztendlich das Geld der betroffenen Unternehmen ist“, findet Archan klare Worte.
So sei es inakzeptabel, dass mit der Ausrede „de-minimis“ Aus- und Weiterbildung vom SWF mit finanziellen Einschränkungen bestraft wird. „Daher lassen wir derzeit prüfen, inwieweit diese Beschränkung europarechtlich fundiert ist“, so Archan abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Herbert G. Mayerhoffer
Generalsekretär
E: h.mayerhoffer@personaldienstleister.at
W: www.personaldienstleister.at
M: +43 664 1320216

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