Petitionsausschuss befasst sich mit Maßnahmenvollzug und Berufsbild der Justizwache

Begutachtungsentwurf zur Reform des Maßnahmenvollzugs könnte zu Ostern vorliegen

Wien (PK) Beim heutigen Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats ging es auch um eine Reform des Maßnahmenvollzugs sowie um bessere Rahmenbedingungen für die Justizwache. Es könne nicht sein, dass psychisch kranke Menschen wegen verschiedener Mängel unverhältnismäßig lange in Justizanstalten oder Psychiatrien landen, meinte Markus Drechsler, der als Erstunterzeichner einer auch von Behindertenorganisationen unterstützten Bürgerinitiative ( 51/BI ) in den Ausschuss geladen worden war. Die UnterzeichnerInnen machen sich für einen menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzug sowie die Umsetzung der 2015 präsentierten Vorschläge der vom Justizministerium eingesetzten Expertenkommission stark. Auch die Volksanwaltschaft unterstützt in einer schriftlichen Stellungnahme das Anliegen.

Laut Drechsler liegt mittlerweile ein neuer Entwurf des Justizministeriums vor, der rund um Ostern in Begutachtung gehen soll. Auch wenn nicht alle Forderungen erfüllt seien, würde dieser eine wesentliche Verbesserung des Status quo bringen, betonte er. Die Beratungen über die Bürgerinitiative wurden schließlich durch Kenntnisnahme abgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bürgerinitiative, die die Forderung nach einer Modernisierung des Berufsbilds für die Justizwache und einer Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse zum Inhalt hat.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen darüber hinaus rund zwei Dutzend weitere Petitionen und Bürgerinitiativen, deren Anliegen von einem Abtreibungsverbot in Österreich über die Reduktion von Plastikmüll bis hin zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer reichten. Zu den neu eingelangten Initiativen werden zunächst Stellungnahmen der zuständigen Ministerien bzw. weiterer Stellen eingeholt, über mehrere ältere Initiativen wird ein Bericht an das Plenum des Nationalrats erstellt. Anträge der Opposition, einzelne Bürgerinitiativen den zuständigen Fachausschüssen zuzuweisen, fanden keine Mehrheit. Lediglich die drei Petitionen zur Wolfsproblematik fanden den Weg in den Landwirtschaftsausschuss (siehe dazu eigene Meldung der Parlamentskorrespondenz).

Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug ist deutlich gestiegen

Über eine Reform des Maßnahmenvollzugs wird bereits seit geraumer Zeit in Österreich diskutiert. Eine von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter eingesetzte Expertenkommission hat 2015 zahlreiche Empfehlungen erarbeitet, die laut der vorliegenden Bürgerinitiative aber nach wie vor einer Umsetzung harren. Unter anderem steht der Vorwurf einer mangelnden Qualität von Sachverständigengutachten und gerichtlichen Verfahren im Raum. Es brauche ein Maßnahmenvollzugs-Gesetz, das den Rechtsschutz der Betroffenen gewährleistet und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft darstellt, monieren die UnterzeichnerInnen.

Bekräftigt wurden die Forderungen der Bürgerinitiative in der heutigen Sitzung von ihrem Erstunterzeichner Markus Drechsler. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Personen, die sich im Maßnahmenvollzug befinden, seit 2010 um 40% auf mittlerweile 973 Personen gestiegen sei. Da Plätze in einschlägig ausgestatteten Haftanstalten fehlen, müssten Plätze in forensischen Abteilungen der Landeskrankenhäuser zugekauft werden.

Als eines der Probleme sieht Drechsler, dass es zu wenig Gutachter gibt und diese nicht adäquat honoriert würden. 60% der erstellten Prognosegutachten seien nicht „state of the art“, wie eine Studie ergeben habe. So gebe es etwa den Fall von wortidenten Gutachten zu zwei verschiedenen Personen. Drechsler vermisst außerdem einen adäquaten Rechtsschutz für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Personen und ausreichend Nachbetreuungsangebote.

Drechsler plädierte unter anderem dafür, Anhaltungen zu befristen und die Kriterien dafür neu zu definieren. Auch die Schwere des begangenen Delikts müsse eine Rolle spielen. Er kenne einen Fall, wo jemand wegen einer gefährlichen Drohung gegen einen Nachbarn und Widerstands gegen die Staatsgewalt insgesamt 39 Jahre im Maßnahmenvollzug verbracht habe. Auch brauche es geänderte Bestimmungen beim Entlassungsverfahren, hier könnte ihm zufolge der in Ausarbeitung befindliche Entwurf des Justizministeriums Verbesserungen, etwa durch eine Anwaltspflicht, bringen.

Dass die Beratungen über die Bürgerinitiative schließlich durch Kenntnisnahme abgeschlossen wurden, ohne die angeforderte und noch ausständige Stellungnahme des Justizministeriums abzuwarten, wurde von der Opposition bedauert. SPÖ, NEOS und JETZT hatten für eine Vertagung der Verhandlungen gestimmt, wobei Abgeordneter Wolfgang Zinggl (JETZT) auch der sofortigen Zuweisung der Bürgerinitiative an den Justizausschuss einiges abgewinnen hätte können.

Zuvor hatte sich im Ausschuss an der Person Drechslers Kritik entzündet. Christian Lausch (FPÖ) protestierte gegen dessen Anwesenheit beim Hearing, auch Manfred Hofinger (ÖVP) zeigte sich befremdet. Demgegenüber wies Ausschussvorsitzender Michael Bernhard (NEOS) darauf hin, dass die Ladung aller Auskunftspersonen einstimmig erfolgt sei.

Modernisierung des Berufsbilds Justizwache und Anpassungen im Strafvollzug

Um bessere Rahmenbedingungen für die Justizwache und mehr persönliche Sicherheit für die Bediensteten geht es einer weiteren Bürgerinitiative ( 39/BI ), deren Anliegen heute von Michael Binder im Ausschuss bekräftigt wurde. Es brauche ein klares, zeitgemäßes Berufsbild für die Justizwache, die derzeitige Definition „Betreuung und Aufsicht“ spiegle die schwierige Aufgabenstellung der Justizwache nicht wider, machen die UnterzeichnerInnen geltend. Zudem vermissen sie eine ausreichende Handhabe gegen „wiederkehrende Vollzugsstörer“ und sehen die Justizwachebediensteten in mehrfacher Hinsicht gegenüber der Polizei benachteiligt, etwa was waffenrechtliche Bestimmungen und den Zugang zur Schwerarbeiterregelung betrifft. Auch halten es die InitiatorInnen für notwendig, das Strafvollzugsgesetz an aktuelle Erfordernisse anzupassen.

Sowohl das Justizministerium als auch das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport zeigen in schriftlichen Stellungnahmen zur Initiative Verständnis für einzelne Forderungen. So ist laut BmöDS geplant, die Schwerarbeiterregelungen zu evaluieren, wobei das Ministerium darauf aufmerksam macht, dass JustizwachebeamtInnen, die zumindest an sechs Arbeitstagen im Monat Schichtdienst in der Nacht leisten, bereits jetzt unter die Schwerarbeiterregelung fallen. Auch die dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen würden einer Prüfung unterzogen.

Der allgemeinen Kritik am Strafvollzugsgesetz kann das Justizministerium allerdings nichts abgewinnen. Ebenso wenig seien Vorteile einer Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz erkennbar. Zudem hebt das Ressort hervor, dass JustizwachebeamtInnen nicht nur Sicherheitsaufgaben wahrzunehmen hätten, sondern erzieherische und betreuende Aufgaben gleichsam bedeutend seien.

Diese Einschätzung des Justizministeriums ist für Michael Binder allerdings unverständlich. Er sei nicht an der Bürgerinitiative beteiligt gewesen, unterstrich er, halte diese aber in ganz wesentlichen Teilen für berechtigt. Das Justizressort verwechsle Vollzugsziele und Mittel, wenn es Sicherheit, Resozialisierung und Betreuung als gleichwertige Aufgaben der Justizwache sehe. Schließlich hätten Wachkörper gemäß Verfassung exekutivdienstliche Aufgaben wahrzunehmen. In diesem Sinn würden Justizwachebedienstete derzeit in weiten Bereichen sachfremd eingesetzt, kritisierte Binder. Das fange bereits bei der Ausbildung an. Man verlange auch von in Haftanstalten tätigen PsychologInnen und anderen Strafvollzugsbediensteten keine sachfremde Arbeit. Binder verwies zudem auf ein durch eine Studie festgestelltes Korruptionsrisiko durch die Aufgabenvermischung von Betreuung und Sicherheit.

Auch FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch sieht die Vermischung von Sicherheit und Betreuung im Bereich der Justizwache skeptisch. Die Bundesregierung sei aber auf gutem Weg, meinte er mit Verweis auf die eingelangten Stellungnahmen und beantragte in diesem Sinn die Kenntnisnahme der Bürgerinitiative.

Die gesamten Beschlüsse des Petitionsausschusses finden Sie auf der Website des Parlaments (sieht Parlamentskorrespondenz Nr. 128/2019). (Fortsetzung Petitionsausschuss) gs

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