Pflegeheime – Kirchgatterer kritisiert neun verschiedene Vorgaben in den Bundesländern

SPÖ-Menschenrechtssprecher fordert bundeseinheitliche Rechte für Alten- und PflegeheimbewohnerInnen

Wien (OTS/SK) - "Das länderspezifische Wirrwarr an unterschiedlichen Rechten von HeimbewohnerInnen muss endlich ein Ende finden", fordert SPÖ-Menschenrechtssprecher Franz Kirchgatterer anlässlich der gestern im parlamentarischen Volksanwaltschaftsausschuss berichteten Missstände in einigen Alten- und Pflegeheimen Österreichs. So findet sich in den Heimgesetzen mancher Länder beispielsweise kein Recht auf ärztliche Versorgung mit freier Arztwahl, kein Recht auf Beiziehung einer Vertrauensperson, kein Recht auf höflichen und respektvollen Umgang, kein Recht auf das Tragen privater Kleidung oder kein Recht auf Urlaub außerhalb des Heimes. ****

Die Erhebung der Volksanwaltschaft anhand von rund 50 Kriterien zeigt weiters, dass es für BewohnerInnen nicht überall ein Recht auf Ausgang ins Freie gibt und beispielsweise in vier Ländern kein Recht auf einen Zugang zu einem Telefon. "Bedenkt man, dass die betreuten Menschen meist nicht der Handy- und Smartphone-Generation angehören und sie diese aus gesundheitlichen Gründen oft auch gar nicht mehr bedienen können, bedeutet das eine enorme Einschränkung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmtheit. Diese und andere Rechte sind jedenfalls bundesweit gesetzlich sicherzustellen", so Kirchgatterer, der auf die Wichtigkeit der unangekündigten Kontrollen der Volksanwaltschaft hinweist. (Schluss) rm/sc  

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