Plattform COBIN claims begrüßt Entwurf für Gruppenklage

Verbesserung für Verbraucher und Privatanleger - und vor allem (Klein-)Unternehmen. Nicht gewinnorientierter Verein fordert Muster- und Verbandsklage-Legitimation - „Private Enforcement“

Wien (OTS) - Die nicht gewinnorientierte Plattform COBIN claims hat die parlamentarischen Materialien zum Gesetzes-Entwurf einer neuen Gruppenklage geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass der gesetzgeberische Vorstoß objektiv eine Verbesserung/Verbilligung gegenüber der jetzigen Rechtslage darstellt (bislang sind „Sammelklagen“ nur eingeschränkt und nur mit prozessrechtlichen Hilfskonstruktionen möglich). Vorrangig zu nennen sind folgende Aspekte: Gruppenklagen sind nicht nur für Verbraucher, sondern auch für KMU oder Anleger möglich; bereits ab zehn Geschädigten ist eine Gruppenklage möglich; Transparenz des Verfahrens durch Internet-Veröffentlichung auf edikte.justiz.gv.at; Einstieg-Möglichkeit für Betroffene in bereits laufende Verfahren; Beirat als Kontrollgremium; Regeln für Verfahrenshilfe für mittellose Kläger; Verjährungsunterbrechungen.

„Gegenüber der jetzigen Situation ist jede Verbesserung aus Sicht von Konsumenten, Kleinunternehmer und Privatanleger zu begrüßen, über Details kann man immer diskutieren oder Verbesserungen fordern - wie etwa bei der nur vier Monate langen Frist für den nachträglichen Beitritt zu einem bereits laufenden Verfahren“, sagt der Obmann des unabhängigen Vereins, Oliver Jaindl: „Weiters ist positiv hervorzuheben, dass durch einen einfachen Beitritt zum Gruppenverfahren die Verjährung der Ansprüche unterbrochen wird und wie eine Klage wirkt. Ebenso sollen Musterverfahren nach deren Veröffentlichung die Verjährung der Ansprüche aller Betroffenen bei Massenschadenfällen verhindern – ein Problem, das derzeit im Fall VW Sorge bereitet. Anzumerken ist aber, dass diese Musterverfahren erst wieder nur auf die zu Verbandsklagen berechtigten Organisationen beschränkt sind, um als Kläger aufzutreten. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, dass auch ideell tätige Vereine wie COBIN claims Muster- und Verbandsklagen führen dürfen. Dadurch würde die Effizienz in der Rechtsdurchsetzung gesteigert werden und man würde das österreichische Prozessrecht mit Zielen der Unionspolitik in Einklang bringen, wonach organisierte, private Rechtsdurchsetzung (,Private Enforcement‘) in Zukunft verstärkt Platz greifen soll. Außerdem würde so der staatliche Konsumentenschutz entlastet. Vor allem aber würde man so erstmals eine Möglichkeit schaffen, dass KMU überhaupt organisiert Rechte durchsetzen können: Die WKÖ wäre zwar legitimiert, derartige Verfahren zu führen, kann aber aus nachvollziehbaren Gründen kaum eine Gruppe von Kammermitgliedern gegen die andere vertreten.“

Der Vorsitzende des COBIN claims-Rechtsanwältebeirats Eric Breiteneder hat selbst zahlreiche Sammelverfahren geführt. Breiteneder: „Der vorliegende Initiativantrag ist ein ernsthafter Versuch noch in dieser Legislaturperiode eine mehrheitsfähige Lösung für die Bewältigung von Massenschadenfällen auch in Österreich zu installieren. Die Möglichkeit Unrechtsgewinn abzuschöpfen unter Anrechung von Zahlungen an Geschädigte ist eine zu begrüßende Weiterentwicklung der deutschen Gewinnabschöpfungsklage, die genau diesen Mechanismus im Interesse von Geschädigten nicht vorsieht. Zu begrüßen sind auch die Regelungen zur Gebührenbemessung, die zu günstigen Pauschalgebühren führen.“

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl (Obmann):
01 / 376 00 31
www.cobinclaims.at
medien@cobinclaims.at

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