Polizei erhält Zugriff auf Überwachungskameras im öffentlichen Raum

Innenausschuss gibt grünes Licht für Sicherheitspaket

Wien (PK) - Der erste Teil des von der Regierung vorgelegten Sicherheitspakets ist auf Schiene. Ungeachtet zahlreicher kritischer Stellungnahmen stimmte der Innenausschuss des Nationalrats heute mehrheitlich für die vorgeschlagene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetz. Damit wird der Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum ermöglicht. Auch Aufzeichnungen von "Section-Control"-Anlagen und modernen Kennzeichenüberwachungssystemen können ausgewertet werden. Ein Aus steht hingegen anonymen Wertkartenhandys bevor. Wer sich aus grobem Leichtsinn in Gefahr begibt und damit einen Polizeieinsatz auslöst, kann künftig zur Kasse gebeten werden.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. Man müsse den Sicherheitsbehörden aktuelle technische Möglichkeiten in die Hand geben, stellte sich etwa FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz klar hinter das Gesetz. Änderungen am Entwurf wurden vorerst nicht vorgenommen, laut FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert könnte aber noch die eine oder andere punktuelle Anregung des Datenschutzrats aufgegriffen werden. Den von SPÖ, NEOS und der Liste Pilz wiederholt verwendeten Begriff des "Überwachungspakets", ließen die Koalitionsparteien nicht gelten, der Vorwurf gehe, so ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon, ins Leere.

Einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte kann auch Innenminister Herbert Kickl nicht erkennen. Das richtige Maß zwischen Sicherheit auf der einen Seite sowie Grund- und Freiheitsrechte auf der anderen Seite zu finden, sei keine einfache Übung, meinte er im Ausschuss, man habe es aber geschafft, beide Interessen auszutarieren. Eine permanente Überwachung, wie die Opposition suggeriere, werde es nicht geben. Das Sicherheitspaket enthalte Maßnahmen, "die international state of the art sind".

Eine ergänzend zur Regierungsvorlage - ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit - gefasste Entschließung betrifft die Nutzung von "Section Control"-Daten durch die Sicherheitsbehörden. Innenminister Herbert Kickl und Verkehrsminister Norbert Hofer werden ersucht, gemeinsam mit der ASFINAG zu prüfen, an welchen neuralgischen Punkten, etwa in Grenznähe, derartige Anlagen sinnvoll wären. Zudem sollen technische Lösungen für Zugriffe durch die Polizei erarbeitet werden. Insbesondere bei organisierter Kriminalität, beispielsweise bei Kfz-Diebstählen, sei die Verwendung von Geräten der ASFINAG im Sinne einer effizienten Ermittlungsarbeit geboten, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde auch ein Antrag der Liste Pilz (116/A(E)). Alma Zadic und ihre FraktionskollegInnen forderten allerdings vergeblich, von der Verabschiedung des Sicherheitspakets sowie von allen weiteren geplanten Überwachungsmaßnahmen, die auf Kosten der individuellen Freiheit gehen, Abstand zu nehmen und stattdessen grundrechtskonforme Alternativen zu prüfen. Der Antrag wurde lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Einen Disput zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien gab es über das ursprünglich geplante Hearing im Innenausschuss. Während ÖVP und FPÖ bedauerten, dass dieses wegen der Blockade der Oppositionsparteien nicht zustande kam, beklagten Ausschussvorsitzende Angela Lueger (SPÖ) und NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, dass die Koalition das Hearing hinter verschlossenen Türen abhalten wollte. Ein Hearing sei nicht nur dazu da, um Expertenmeinungen zu hören, sondern auch, um Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen, sagte Scherak.

Vor der Billigung der Gesetzesnovelle hatte der Innenausschuss eine Ausschussbegutachtung durchgeführt, wobei insgesamt 36 Stellungnahmen eingelangt sind. Schon zuvor war eine erste Version des Sicherheitspakets - noch unter der alten Regierung - in Begutachtung geschickt worden. Dazu hatte es mehr als 9.000 Kommentare gegeben.

Zugeleitet wurde das Sicherheitspaket dem Parlament in zwei Teilen:
Über den zweiten Teil hat der Justizausschuss heute Nachmittag beraten. Dabei geht es um neue Befugnisse der Polizei zur Überwachung internetbasierter Kommunikation (Stichwort "Bundestrojaner"), eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick Freeze"-Modells und die Lockerung des Briefgeheimnisses.

Mehr Möglichkeiten zur Videoüberwachung

Konkret werden mit der vorliegenden Gesetzesnovelle öffentliche und bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Das gilt etwa für Verkehrsbetriebe und Betreiber von Bahnhöfen und Flughäfen, aber etwa auch für die ASFINAG. Außerdem kann eine Aufbewahrung dieser Videoaufzeichnungen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen angeordnet werden, um im Bedarfsfall Zugriff auf die vorhandenen Daten zu haben. Gleichzeitig wird der Exekutive die Verwendung von freiwillig zur Verfügung gestelltem Videomaterial erleichtert.

Selbst einsetzen will die Polizei künftig moderne Kennzeichenerkennungssysteme. Gemäß den finanziellen Erläuterungen zum Entwurf sollen 10 stationäre und 20 mobile Anlagen angeschafft werden. Diese Systeme werden es der Exekutive erlauben, nicht nur Kennzeichen verdeckt zu ermitteln, sondern dabei auch Informationen über den Fahrzeuglenker sowie die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten. Ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen soll allerdings nur anhand des Kennzeichens zulässig sein. Die Daten sind, sofern sie nicht für konkrete Ermittlungen benötigt werden, spätestens nach zwei Wochen zu löschen. Das gilt auch für Daten aus abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen - so genannten "Section Control" -, die den Sicherheitsbehörden künftig gleichfalls übermittelt werden müssen.

Aus für anonyme Wertkartenhandys

Vor dem Aus stehen anonyme Wertkartenhandys. Ab Jänner 2019 müssen sich KundInnen bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung drohen den Anbietern saftige Verwaltungstrafen bis zu 37.000 €.

Projekt "Gemeinsam.Sicher"

Einen Beitrag nicht nur zu mehr Sicherheit sondern auch zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls soll die gesetzliche Implementierung des Projekts "Gemeinsam.Sicher" leisten. Die Polizei erhält demnach die ausdrückliche Ermächtigung, künftig auf regionaler Ebene Sicherheitsforen unter Einbindung der Bevölkerung bzw. privater Initiativen einzurichten. Sie sollen unter anderem zur Gefahrenprävention beitragen und das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken fördern.

Kostenersatzpflicht für durch Leichtsinn ausgelöste Polizeieinsätze

Schließlich wird auch eine Kostenersatzpflicht für mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze eingeführt. Wer vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig in Gefahr begibt, muss künftig damit rechnen, die Einsatzkosten in Form eines Pauschalbetrags aufgebrummt zu bekommen. Das kommt etwa bei übermäßigem Leichtsinn oder übergroßer Risikobereitschaft bei Sportausübung zum Tragen. Jährlich werden rund 250 bis 300 Personen von den Hubschraubern des Innenministeriums unverletzt geborgen, in rund 150 Fällen werde künftig die Möglichkeit bestehen, die Kosten dafür zu verrechnen, heißt es dazu in den finanziellen Erläuterungen zum Entwurf. Das soll jährliche Einnahmen in der Höhe von rund einer halben Million Euro bringen. Präzisiert werden auch die Bestimmungen über die Kostenersatzpflicht bei Fehlalarmen technischer Alarmeinrichtungen.

Stufenweises Inkrafttreten

In Kraft treten soll die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz grundsätzlich mit Ablauf des Tages der Kundmachung. Die neuen Bestimmungen zur Herausgabepflicht von Videoaufzeichnungen werden allerdings erst ab März 2019 gelten. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 €, im Wiederholungsfall werden bis zu 2.300 € fällig. Auch für andere Verwaltungsübertretungen wie die Missachtung von Betretungsverboten gilt künftig die höhere Strafdrohung im Wiederholungsfall.

Die Kosten für das Sicherheitspaket werden für die nächsten fünf Jahre in Summe auf rund 20 Mio. € geschätzt. Neben dem Ankauf moderner Kennzeichenerkennungssysteme schlagen u.a. auch erforderliche Personalressourcen, die Anschaffung von Videoauswertungs- und Verarbeitungssystemen und notwendige Speicherplatzkapazitäten zu Buche.

Kickl: Es wird keine permanente Überwachung der Bevölkerung geben

Ein umfassendes Plädoyer für die Verabschiedung des Sicherheitspakets hielt Innenminister Herbert Kickl. Die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden hätten sich in den letzten Jahren geändert, die Kriminalität sei eine ganz andere geworden, sagte er. Das belege auch die aktuelle Kriminalstatistik 2017. Während klassische Delikte wie Wohnraumeinbrüche, Kfz-Diebstähle und Gewalttaten rückläufig seien, gebe es hohe Zuwachsraten bei Internet- und Wirtschaftskriminalität. Dazu komme die nach wie vor hohe Terrorgefahr. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, brauche die Polizei die entsprechenden Möglichkeiten. Es dürfe für Terroristen und Kriminelle keine geschützten Bereiche geben.

Das Sicherheitspaket enthalte außerdem Maßnahmen, die international "state of the art" seien, betonte Kickl. So erwartet er sich etwa durch die verpflichtende Registrierung von Prepaid-Handywertkarten nicht nur Erleichterungen bei Ermittlungen, sondern auch eine präventive Wirkung. Auch in Ländern wie Deutschland, Spanien oder Italien sei eine Registrierung verpflichtend. Moderne Kennzeichenerkennungssysteme wären für die Anhaltung gestohlener Fahrzeuge wichtig.

Die Bezeichnung "Überwachungspaket" für das Sicherheitspaket wies Kickl strikt zurück. Es werde keine permanente Überwachung der Bevölkerung geben, versicherte er. Vielmehr gehe es um anlassbezogene Zugriffe auf vorhandene Videoaufzeichnungen im Einzelfall. Ausreichenden Rechtsschutz sieht er durch den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums gewährleistet.

Zur neuen Kostenersatzpflicht merkte Kickl an, es gehe nicht darum, die Leute davon abzuhalten, sich um Hilfe an die Polizei zu wenden. Es gebe aber immer wieder Fälle, in denen die Polizei "aus Jux und Tollerei alarmiert wird". Zudem sei auch im privaten Bereich ein Kostenersatz bei Hubschraubereinsätzen üblich. Ziel der Sicherheitsforen sei es nicht, polizeiliche Kernkompetenzen auszulagern, sondern die Bevölkerung und die Gesellschaft in die Polizeiarbeit einzubinden, hielt er gegenüber NEOS-Abgeordnetem Scherak fest.

Opposition befürchtet Überwachungsstaat

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien ließen sich von den Ausführungen Kickls allerdings nicht überzeugen. Es handle sich natürlich um ein Überwachungspaket, sagte etwa NEOS-Abgeordneter Scherak. Auch wenn es noch nicht so weit sein möge, "über kurz oder lang kommen wir bei George Orwell an".

Scherak kritisiert vor allem, dass es für Zugriffe auf Videoaufzeichnungen keiner richterlichen Bewilligung bedarf. Zudem sieht er nicht ein, warum 5,1 Millionen Nutzer von Prepaid-Karten eingeschränkt würden, nur weil solche Karten auch von ein paar Kriminellen genutzt werden. Noch dazu, wo die Effizienz von Registrierungen fraglich sei. Großbritannien, Tschechien und Rumänien würden etwa bewusst davon Abstand nehmen. Das Paket ist nach Meinung von Scherak außerdem ein "Unsicherheitspaket", weil der Staat zur Nutzung des "Bundestrojaners" Sicherheitslücken offen lassen müsse. Er erwartet sich überdies enorme Kosten für den Ankauf notwendiger Software.

In eine ähnliche Kerbe wie Scherak schlugen die SPÖ-Abgeordneten Rudolf Plessl, Irene Hochstetter-Lackner und Reinhold Einwallner. Anstatt ein Überwachungspaket zu schnüren, sollte das Innenministerium daran arbeiten, das Vertrauen in die Polizei zu stärken, sagte etwa Hochstetter-Lackner. Die Vorkommnisse beim BVT seien nicht gerade dazu angetan, das Vertrauen in den Staat zu stärken, ergänzte Plessl. Er wies überdies auf die vielen negativen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hin, in denen dem Sicherheitspaket zum Teil ein verheerendes Zeugnis ausgestellt worden sei.

Im Besonderen vermisst Plessl einen ausreichenden Rechtsschutz. Das sei auch der Grund gewesen, warum die SPÖ dem Paket in der vergangenen Legislaturperiode nicht zugestimmt habe, erklärte er. Im Übrigen sei es für die Polizei mit richterlicher Genehmigung schon jetzt möglich, auf Videoaufzeichnungen zuzugreifen.

Was die Registrierung von Prepaid-Karten betrifft, wies Plessl auf die Möglichkeit hin, Wertkartenhandys am Flohmarkt zu verkaufen. Ohne eine europäische Lösung ist ein solcher Schritt nach Meinung von Einwallner außerdem zwecklos, schließlich sei es für Kriminelle ein Leichtes, sich Wertkarten-Handys in Tschechien zu besorgen. Fragwürdig ist für ihn und Hochstetter-Lackner außerdem, dass Mauteinnahmen der ASFINAG dazu verwendet werden sollen, Videoüberwachungen für Polizeizwecke zur Verfügung zu stellen.

Das Sicherheitspaket enthaltet zahlreiche Maßnahmen, die tief in die Freiheit einfacher BürgerInnen eingreifen, kritisierte Alma Zadic von der Liste Pilz. Sicherheit sei auch der Liste Pilz wichtig, versicherte sie, die Polizei müsse die Möglichkeit haben, terroristische und kriminelle Organisationen aufzuspüren. Die Frage sei allerdings, "in welcher Gesellschaft wollen wir leben". Es brauche eine offene und freie Gesellschaft, diese Freiheit gelte es zu schützen. Zadic plädierte in diesem Sinn unter anderem für eine umfassende Evaluierung bestehender und künftiger Überwachungsmaßnahmen.

ÖVP und FPÖ halten Sicherheitspaket für notwendig

Nach Meinung von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon geht der Vorwurf des öffentlichen Überwachungsstaates ins Leere. Es sei eine sinnvolle Maßnahme, wenn Verkehrsbilder oder Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen in Fahndungssituationen von der Polizei genutzt werden können, bekräftigte er. Zudem sehen Amon und sein Fraktionskollege Karl Mahrer nicht ein, warum die Opposition den Behörden die Nutzung von Sicherheitslücken versagen will, während Kriminelle Zugang zu diesen Lücken hätten. Das Sicherheitspaket schütze Grund- und Freiheitsrechte, betonte Mahrer und bekräftigte, "der Rechtsschutz wird ganz hoch gehalten". Auch ÖVP-Abgeordneter Johann Singer verwies darauf, dass dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit Rechnung getragen werde.

Der SPÖ hielten Mahrer und die FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz, Werner Herbert und Hans-Jörg Jenewein vor, offenbar weniger Vertrauen in die Polizei zu haben als die Bevölkerung. Es sei erschütternd, mit welchem Misstrauen man dem Rechtsstaat und der Polizei begegne, stellte Herbert fest. Für Rosenkranz ist es fragwürdig, warum Kriminelle Sicherheitslücken nützen können, der Staat das aber nicht tun dürfen solle.

Generell hielt Rosenkranz fest, man müsse den Sicherheitsbehörden aktuelle technische Möglichkeiten in die Hand geben. Es gehe nicht darum, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, sondern Kriminalität gezielt zu bekämpfen. Auch mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr würden AutofahrerInnen nicht dem Generalverdacht des Rasens ausgesetzt. Rosenkranz glaubt, dass die Opposition "eine Doppelmühle" aufmachen will: Man wolle dem Innenminister die notwendigen Instrumente zur Verbrechensbekämpfung verweigern, und ihn dann, wenn etwas passiere, zum Rücktritt auffordern. Jenewein richtete an die Opposition die Frage, warum man der Polizei den Zugang zu Daten verwehren wolle, die ohnehin vorliegen.

ÖVP-Abgeordneter Efgani Dönmez appellierte an die Opposition, in Sachen Prepaid-Karten die Kirche im Dorf zu lassen. Schließlich seien Registrierungen schon jetzt gang und gäbe. Zudem wies er darauf hin, dass Prepaid-Karten vor allem von der organisierten Kriminalität, etwa im Bereich des Menschenhandels, verwendet werden.

Zur Frage des Rechtsschutzes nahm Sektionschef Mathias Vogl vom Innenministerium Stellung. Er wies darauf hin, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gebe, dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, was in der Vergangenheit immer auch sehr ernst genommen wurde. Zudem sei die Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten allein durch seinen besonderen Bestellmodus sichergestellt. Die Verankerung eines richterlichen Rechtsschutzes im Sicherheitspolizeigesetz hält Vogl angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Justiz und Verwaltung für problematisch. Für Betroffene gebe es aber ohnehin nachträgliche Beschwerdemöglichkeiten bei den Landesverwaltungsgerichten. (Schluss) gs

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